Politik

Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet

Das Verwaltungsgericht Wien hat das Verbot einer Corona-Demo für rechtswidrig erklärt. Darüber hinaus sei die ihr zugrunde liegende Datenbasis des österreichischen Gesundheitsministers unzureichend. Denn sie entspreche nicht den Empfehlungen der WHO.
01.04.2021 18:15
Aktualisiert: 01.04.2021 18:15
Lesezeit: 2 min
Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet
Der «Bürgermeister-Krapfen» als typisches Faschingsgebäck ist mit weißem Zuckerguss und grünen Zuckerperlen, die Viren darstellen sollen, überzogen, und obendrauf gibt es eine Spritze, gefüllt mit Eierlikör als Gegengift. (Foto: dpa) Foto: Albert Otti

Das Verwaltungsgericht Wien stellt in einer Entscheidung vom 24.03.2021 (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) fest, dass die Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung keine Basis habe und die PCR-Tests ungeeignet seien. Im konkreten Fall geht es darum, dass eine Versammlung in Wien untersagt wurde.

So sei die Krankheitsdefinition der Regierung zunächst haltlos: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ,Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020 aus, so ist ein ,bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ,bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ,Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, ,Fallgeschehen‘ sowie ,Anzahl an Infektionen‘. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ,Fallzahlen‘.“

„Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind. Dennoch stützt sich 10 die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests“

„Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte‘ falsch.“

Aus der Webseite „anwalt.de“ geht hervor: „In dem Verfahren ging es um ein Versammlungsverbot. Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, das ,Fallgeschehen‘ sowie die ,Anzahl an Infektionen‘ maßgeblich für eine Untersagung. Das Gericht räumt auf und sagt, dass ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der ,Corona-Kommission‘ zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos. Daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen. Das kennt man auch aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen ,nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind‘ und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens ,zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen‘ (Seite 10 der Entscheidung).“

Die Versammlungsfreiheit gemäß österreichischem Versammlungsgesetz und Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) können folglich nicht mit solcher Begründung eingeschränkt werden, so das Gericht.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell: Neue Woche bringt Richtungsfrage – was Anleger jetzt bewegt
24.08.2026

Der Goldpreis ist mit leichten Gewinnen in die neue Handelswoche gestartet. Nach der kräftigen Aufwärtsrally im August blicken...

DWN
Technologie
Technologie Arbeitswelt: Müde und ausgebrannt? Beschäftigte haben genug von KI
24.08.2026

Viele Mitarbeiter würden nach der ersten KI-Euphorie die Technologie am liebsten wieder abschaffen. Statt der oftmals versprochenen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinesische Autos greifen an und GAC warnt vor dem Preiskrieg
24.08.2026

Chinesische Autos gewinnen in Europa rasant an Bedeutung, doch GAC will den Markt nicht mit immer niedrigeren Preisen erobern. Osteuropa...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Prognos-Studie: EU-Exporte sichern 7,2 Millionen Jobs in Deutschland
24.08.2026

Der europäische Binnenmarkt ist für Deutschland weit mehr als ein politisches Projekt. Exporte, offene Grenzen und gemeinsame...

DWN
Finanzen
Finanzen Börse aktuell: DAX-Kurs schwächelt – Märkte vor wegweisender Woche
24.08.2026

Am deutschen Aktienmarkt wächst offenbar die Nervosität: Chipwerte geraten am Montag unter Druck, während die Anleger auf die...

DWN
Panorama
Panorama Trinkgeld per Karte: Wann aus Freiwilligkeit gefühlter Zwang wird – Streit um digitale Trinkgelder
24.08.2026

Sieben, zehn oder gleich zwanzig Prozent? Beim Bezahlen per Karte müssen Gäste oft spontan über Trinkgeld entscheiden. Auffällige...

DWN
Politik
Politik Sprengstoffdrohne: Deutsche sehen erhebliche Lücken bei der Drohnenabwehr
24.08.2026

Der Fund der Sprengstoffdrohne zwischen ukrainischen Frachtmaschinen am Flughafen Leipzig besorgt die Bevölkerung in Deutschland. Eine...

DWN
Politik
Politik Putin erlässt Milliarden-Schulden: Russlands Regionen unter Druck
24.08.2026

Russlands Regionen erhalten Milliardenentlastungen aus Moskau, obwohl auch der Zentralstaat tief in den roten Zahlen steckt. Die Maßnahmen...