Politik

Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet

Das Verwaltungsgericht Wien hat das Verbot einer Corona-Demo für rechtswidrig erklärt. Darüber hinaus sei die ihr zugrunde liegende Datenbasis des österreichischen Gesundheitsministers unzureichend. Denn sie entspreche nicht den Empfehlungen der WHO.
01.04.2021 18:15
Aktualisiert: 01.04.2021 18:15
Lesezeit: 2 min
Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet
Der «Bürgermeister-Krapfen» als typisches Faschingsgebäck ist mit weißem Zuckerguss und grünen Zuckerperlen, die Viren darstellen sollen, überzogen, und obendrauf gibt es eine Spritze, gefüllt mit Eierlikör als Gegengift. (Foto: dpa) Foto: Albert Otti

Das Verwaltungsgericht Wien stellt in einer Entscheidung vom 24.03.2021 (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) fest, dass die Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung keine Basis habe und die PCR-Tests ungeeignet seien. Im konkreten Fall geht es darum, dass eine Versammlung in Wien untersagt wurde.

So sei die Krankheitsdefinition der Regierung zunächst haltlos: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ,Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020 aus, so ist ein ,bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ,bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ,Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, ,Fallgeschehen‘ sowie ,Anzahl an Infektionen‘. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ,Fallzahlen‘.“

„Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind. Dennoch stützt sich 10 die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests“

„Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte‘ falsch.“

Aus der Webseite „anwalt.de“ geht hervor: „In dem Verfahren ging es um ein Versammlungsverbot. Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, das ,Fallgeschehen‘ sowie die ,Anzahl an Infektionen‘ maßgeblich für eine Untersagung. Das Gericht räumt auf und sagt, dass ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der ,Corona-Kommission‘ zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos. Daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen. Das kennt man auch aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen ,nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind‘ und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens ,zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen‘ (Seite 10 der Entscheidung).“

Die Versammlungsfreiheit gemäß österreichischem Versammlungsgesetz und Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) können folglich nicht mit solcher Begründung eingeschränkt werden, so das Gericht.“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Medienkrieg: Warum Paramount Skydance das Netflix-Angebot sprengt
10.12.2025

Ein Übernahmekampf erschüttert die US-Medienbranche, weil Paramount Skydance das vermeintlich entschiedene Rennen um Warner Bros....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Volkswagen beendet Fahrzeugproduktion: Umbaupläne für Gläserne Manufaktur in Dresden
10.12.2025

Die VW-Fahrzeugproduktion in Dresden endet aus wirtschaftlichen Gründen nach mehr als 20 Jahren. Über die Zukunft des ehemaligen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Jobabbau bei BASF und Co.: Deutsche Chemie-Industrie historisch schlecht ausgelastet
10.12.2025

Teure Energie, Wirtschaftskrise und Preisdruck: Die deutsche Chemiebranche steckt in der schwierigsten Krise seit 25 Jahren. Auch 2026...

DWN
Politik
Politik Schutz vor Einschüchterung: Bundesregierung beschließt besseren Schutz vor Schikane-Klagen
10.12.2025

Die Bundesregierung schützt Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten künftig besser vor sogenannten Schikane-Klagen. Mit dem Vorhaben...

DWN
Finanzen
Finanzen Kapitalmarkt 2026: Mehr Börsengänge in Deutschland und Europa erwartet
10.12.2025

Mit Ottobock, TKMS und Aumovio zählen drei deutsche Börsendebüts zu den gewichtigsten in Europa im laufenden Jahr. Doch viele...

DWN
Finanzen
Finanzen Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: So gelingt es – Tipps vom Steuerberater
10.12.2025

Viele Unternehmen möchten ihre Weihnachtsfeier steuerlich absetzen und gleichzeitig die Kosten im Blick behalten. Eine gut geplante Feier...

DWN
Politik
Politik „Reichsbürger“-Verfahren: Prinz Reuß wird zu Vorwürfen sprechen
10.12.2025

Der mutmaßliche „Reichsbürger“ Heinrich XIII. Prinz Reuß wird zu den Vorwürfen eines geplanten „Staatsstreichs“ Stellung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Blase: Warum die Rekordausgaben der Tech-Giganten zum Risiko werden
10.12.2025

Die Tech-Konzerne pumpen Milliarden in künstliche Intelligenz und treiben ihre Investitionslast auf historische Höhen. Doch aus dem...