Politik

EuGH: Wer das Kopftuch verbieten will, muss auch Kreuz und Kippa verbieten

Laut einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs können Kopftuchverbote am Arbeitsplatz rechtens sein. Doch Arbeitgeber, die das Kopftuch verbieten wollen, müssen auch andere religiöse Symbole verbieten.
15.07.2021 16:48
Lesezeit: 2 min

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Die zuständigen Richter entschieden am Donnerstag vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will.

Zugleich machten sie allerdings deutlich, dass dann auch keine anderen sichtbaren Bekundungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen erlaubt sein dürfen. Demnach ist zum Beispiel kein Kopftuchverbot möglich, wenn gleichzeitig einer katholischen Frau das offene Tragen einer Kette mit einem religiösen Kreuz gestattet wird.

Betont wurde zudem, dass Arbeitgeber klar machen müssen, dass ein Kopftuchverbot für sie wirklich relevant ist. So muss es zum Beispiel in der Kita den Wunsch von Eltern geben, dass ihre Kinder von Personen beaufsichtigt werden, die nicht ihre Religion oder Weltanschauung zum Ausdruck bringen.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte des Hamburger Kinder- und Jugendhilfeträgers Wabe e.V. mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH daraufhin um die Auslegung von EU-Recht.

Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte.

In beiden Fällen fühlen sich die Frauen durch das Kopftuchverbot diskriminiert. Sie verweisen auf das Gleichbehandlungsgesetz sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die andere Seite argumentiert unter anderem mit der durch die EU-Grundrechtecharta geschützten unternehmerischen Freiheit.

Das abschließende Urteil in den beiden deutschen Fällen müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Der EuGH betonte am Donnerstag, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben. Demnach könnten die nationalen Gerichte im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung tragen. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe.

Das neue Urteil des EuGH präzisiert eine Entscheidung aus dem Jahr 2017. Damals hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, sei legitim und gehöre zur unternehmerischen Freiheit, so die Richter. Ob gleichzeitig auch das Tragen anderer religiöser Symbole verboten werden muss, blieb damals allerdings noch unklar.

Zumindest für den Kindertagesstättenbetreiber dürfte die nun erfolgte Klarstellung zu dem Thema ohnehin keine weitreichenden Konsequenzen haben. Er verbietet Mitarbeitern nämlich laut EuGH auch das Tragen von christlichen Kreuzen, jüdischen Kippas und anderen religiös oder weltanschaulich bestimmten Kleidungsstücken. Eine Mitarbeiterin, die ein Kreuz als Halskette trug, wurde gezwungen, diese abzulegen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßte die Klarstellung des EuGH. "Die Hürden für Verbote religiöser Symbole am Arbeitsplatz bleiben damit sehr hoch - und pauschale Verbote einzelner Symbole wie dem Kopftuch sind in Unternehmen weiterhin verboten", kommentierte Bernd Franke als kommissarischer Leiter der Stelle. Ein Sprecher verwies zudem darauf, dass das Urteil zum Beispiel auch für die Weihnachtsdekoration in Geschäften Folgen haben könnte. Demnach könnte es unter anderem ein Problem sein, wenn Unternehmen ein Kopftuchverbot aussprechen, zugleich aber eine Weihnachtskrippe aufstellen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Technologie
Technologie In Lettland wurde ein neues Gerät zum Bitcoin-Mining für zu Hause entwickelt – Bitcube
21.10.2026

Das Technologieunternehmen Power Mining hat Bitcube auf den Markt gebracht, ein in Lettland entwickeltes Gerät zum Bitcoin-Mining für den...

DWN
Immobilien
Immobilien Blaupause oder teures Experiment? Berlins historischer Anlauf zur Vergesellschaftung
21.10.2026

Linke, Grüne und SPD in Berlin haben ihre Sondierungen beendet und wollen Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Der entscheidende Knackpunkt...

DWN
Finanzen
Finanzen Die Schuldenbombe unter der Motorhaube der KI tickt immer lauter. Wo könnte es zuerst krachen?
21.10.2026

Investoren zahlen immer höhere Preise für Schutz vor Zahlungsausfällen. Entscheidend wird sein, wer die Verluste trägt, falls die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Handelskrieg mit China vermeiden: Merz fordert Fairness statt Eskalation
21.10.2026

Die EU will sich stärker gegen unfaire Handelspraktiken schützen. Bundeskanzler Friedrich Merz betont jedoch, dass es dabei nicht um...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ukraine-Wirtschaft schwächelt: Experten senken Wachstumsprognose deutlich
21.10.2026

Die massiven russischen Angriffe verschlechtern die wirtschaftlichen Aussichten der Ukraine spürbar. Das Wiener Institut für...

DWN
Politik
Politik Tabaksteuer-Panne: Gesetz gilt plötzlich Monate zu früh
21.10.2026

Eigentlich sollten höhere Tabaksteuern erst 2027 greifen. Doch ein Fehler im Bundesfinanzministerium hat dafür gesorgt, dass die Regelung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Beförderung: Warum Fleiß zur Karrierefalle werden kann
21.10.2026

Mehr leisten, länger bleiben, ständig einspringen: Viele Beschäftigte hoffen, sich damit die nächste Beförderung zu verdienen. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo FH 500 Aero: 500 PS und trotzdem auf Sparkurs
21.10.2026

500 PS, 2.800 Newtonmeter Drehmoment und trotzdem auf Sparkurs: Der Volvo FH 500 Aero soll beweisen, dass schwere Lastwagen nicht...