Politik

EuGH: Wer das Kopftuch verbieten will, muss auch Kreuz und Kippa verbieten

Laut einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs können Kopftuchverbote am Arbeitsplatz rechtens sein. Doch Arbeitgeber, die das Kopftuch verbieten wollen, müssen auch andere religiöse Symbole verbieten.
15.07.2021 16:48
Lesezeit: 2 min

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Die zuständigen Richter entschieden am Donnerstag vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will.

Zugleich machten sie allerdings deutlich, dass dann auch keine anderen sichtbaren Bekundungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen erlaubt sein dürfen. Demnach ist zum Beispiel kein Kopftuchverbot möglich, wenn gleichzeitig einer katholischen Frau das offene Tragen einer Kette mit einem religiösen Kreuz gestattet wird.

Betont wurde zudem, dass Arbeitgeber klar machen müssen, dass ein Kopftuchverbot für sie wirklich relevant ist. So muss es zum Beispiel in der Kita den Wunsch von Eltern geben, dass ihre Kinder von Personen beaufsichtigt werden, die nicht ihre Religion oder Weltanschauung zum Ausdruck bringen.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte des Hamburger Kinder- und Jugendhilfeträgers Wabe e.V. mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH daraufhin um die Auslegung von EU-Recht.

Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte.

In beiden Fällen fühlen sich die Frauen durch das Kopftuchverbot diskriminiert. Sie verweisen auf das Gleichbehandlungsgesetz sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die andere Seite argumentiert unter anderem mit der durch die EU-Grundrechtecharta geschützten unternehmerischen Freiheit.

Das abschließende Urteil in den beiden deutschen Fällen müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Der EuGH betonte am Donnerstag, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben. Demnach könnten die nationalen Gerichte im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung tragen. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe.

Das neue Urteil des EuGH präzisiert eine Entscheidung aus dem Jahr 2017. Damals hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, sei legitim und gehöre zur unternehmerischen Freiheit, so die Richter. Ob gleichzeitig auch das Tragen anderer religiöser Symbole verboten werden muss, blieb damals allerdings noch unklar.

Zumindest für den Kindertagesstättenbetreiber dürfte die nun erfolgte Klarstellung zu dem Thema ohnehin keine weitreichenden Konsequenzen haben. Er verbietet Mitarbeitern nämlich laut EuGH auch das Tragen von christlichen Kreuzen, jüdischen Kippas und anderen religiös oder weltanschaulich bestimmten Kleidungsstücken. Eine Mitarbeiterin, die ein Kreuz als Halskette trug, wurde gezwungen, diese abzulegen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßte die Klarstellung des EuGH. "Die Hürden für Verbote religiöser Symbole am Arbeitsplatz bleiben damit sehr hoch - und pauschale Verbote einzelner Symbole wie dem Kopftuch sind in Unternehmen weiterhin verboten", kommentierte Bernd Franke als kommissarischer Leiter der Stelle. Ein Sprecher verwies zudem darauf, dass das Urteil zum Beispiel auch für die Weihnachtsdekoration in Geschäften Folgen haben könnte. Demnach könnte es unter anderem ein Problem sein, wenn Unternehmen ein Kopftuchverbot aussprechen, zugleich aber eine Weihnachtskrippe aufstellen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Netzplan im Projektmanagement: Wie Unternehmen ihre Projekte planbar machen
23.05.2026

Der Netzplan macht im Projektmanagement sichtbar, was Bauchgefühl übersieht. Warum die Netzplantechnik 2026 wieder Konjunktur hat – und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Cupra Terramar im Test: Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens ist nur noch Erinnerung
23.05.2026

Der Cupra Terramar will nicht brav sein. Er kombiniert SUV-Format, Premium-Gefühl und sportliche Optik mit einem Benziner, der mehr kann,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Hohe Ölpreise: IEA erwartet neuen Wachstumsschub für Elektroautos
23.05.2026

Elektroautos verkaufen sich weltweit so stark wie nie zuvor. Hohe Energiepreise und die Krise im Nahen Osten könnten diesen Trend...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ökonomen ratlos: Stehen wir vor einer großen Weltwirtschaftskrise?
23.05.2026

Pessimisten warnen vor Stagflation, Optimisten vertrauen auf KI und starke Unternehmen. Die Wahrheit über die Weltwirtschaft könnte...

DWN
Unternehmen
Unternehmen DreiMeister-Insolvenz: Traditionsreicher Schokoladenproduzent unter Druck – 150 Jobs bedroht
22.05.2026

Mit der DreiMeister-Insolvenz gerät ein bekannter deutscher Pralinenhersteller in schwere Turbulenzen. Trotz internationaler Kunden und...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: S&P verzeichnet längste Gewinnserie seit 2023
22.05.2026

Was die Märkte antreibt und welche entscheidenden Signale Anleger jetzt im Blick behalten sollten

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Start-up selvendo: Wenn künstliche Intelligenz Unternehmensnachfolger für den Mittelstand sucht
22.05.2026

Rund 250.000 Unternehmen stehen in den kommenden Jahren vor dem Aus, weil sich kein Nachfolger findet. Das Start-up selvendo vermittelt...

DWN
Finanzen
Finanzen Trade Republic attackiert Europas Banken mit sechs Prozent Zinsen
22.05.2026

Sechs Prozent Zinsen, Brad Pitt im Werbespot und ein deutscher Anbieter, der in Polen plötzlich klassische Banken herausfordert. Trade...