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Spritpreis-Explosion: So viel Benzin und Diesel dürfen Sie privat lagern

Lesezeit: 1 min
24.10.2021 12:59  Aktualisiert: 24.10.2021 12:59
Einige Bürger kommen aufgrund der Spritpreis-Explosion auf die Idee, Benzin und Diesel privat zu lagern. Doch dabei sind genaue Vorschriften zu beachten.
Spritpreis-Explosion: So viel Benzin und Diesel dürfen Sie privat lagern
Benzin und Diesel dürfen in bestimmten Mengen und unter bestimmten Auflagen gelagert werden. (Foto: dpa)

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Gesetzlich dürfen 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Diesel in Kleingaragen gelagert werden. Allerdings setzt der Gesetzgeber voraus, dass die Treibstoffe in „in zugelassenen, dicht verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern aufbewahrt“, so die „tz“. In Tiefgaragen sind nur „unerhebliche Mengen“ erlaubt. Allerdings sind bei der Lagerung entzündlicher und explosiver Kraftstoffe bestimmte Vorschriften einzuhalten, berichtet die „Auto Zeitung“. Genaue Details sind den Garagenverordnungen (GarVO, GaVO oder GaStellV) der Bundesländer zu entnehmen.

Die genauen Anforderungen zur Lagerung von Benzin erschließen sich auf einer Liste, die auf der Seite „Lagertechnik Profishop“ befindet. Zur Lagerung führt die „Auto Zeitung“ weiterhin aus: „Verboten ist das Lagern von Benzin und Diesel an sensiblen Orten, von denen eine besondere Gefahr ausgehen kann. Dazu gehören etwa öffentlich zugängliche Durchgänge, Treppen, Flure und Durchfahrten – also Orte, die für andere zugänglich sind. Darüber hinaus ist die Kraftstoff-Lagerung auch in Dachräumen von Wohnhäusern untersagt. Generell zulässig, aber auf maximal einen Liter limitiert ist die Aufbewahrung von Benzin und Diesel in privaten Wohnungen. Dabei dachte der Gesetzgeber allerdings mehr an so genanntes Waschbenzin als Fleckenwasser also für Reinigungszwecke.“

Doch wie viel Diesel und Benzin dürfen im Auto transportiert werden? „Bis zu 60 Liter Kraftstoff dürfen in vorgesehenen Behältern transportiert werden. Das Abfüllen der Kanister ist an der Tankstelle erlaubt. Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen“, so die „tz“.

Allerdings ist mit dem Transport im Sommer ein besonderes Risiko verbunden. Das Blatt wörtlich: „Bei großer Hitze können im Sommer leere Benzinkanister aufblähen und im schlimmsten Fall sogar platzen. Bei gefüllten Reservebehältern können Dämpfe entweichen und vom Kofferraum in das Wageninnere vordringen. Dann genügt nur ein Funke um das Luftgemisch zu entzünden.“

In Italien, Ungarn und Luxemburg ist der Transport von Benzin und Diesel im Auto absolut verboten.


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