Unternehmen

Stromverträge: So gehen Sie gegen Kündigungen vor

Strom- und Gasverbraucher erhalten von Anbietern zum Vertragslaufende Kündigungen. Waren es zunächst vor allem kleinere Stromanbieter, folgen nun auch Stromriesen wie Eon diesem Schritt. Bei neuen Verträgen zahlen die Verbraucher deutlich drauf.
05.10.2022 15:43
Aktualisiert: 05.10.2022 15:43
Lesezeit: 3 min

Es war ein Schock für viele Unternehmen. Strom- und Gaskunden bekommen zum Ablauf ihrer bestehenden Verträge Kündigungen und erhalten von den Anbietern kein neues Angebot. Es geht so weit, dass Stadtwerke und andere Versorger die Verträge von Geschäftskunden kündigen und die betroffenen Unternehmen in ein finanzielles Desaster befördert werden.

Kündigungen zu Vertragsende rechtlich sauber

Der Verbraucherschützer und Betreiber des Portals Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Matthias Moeschler, erklärte Mitte September gegenüber NTV, dass die Kündigungen rechtlich sauber seien. Im Fall von Eon versteht Moeschler jedoch das Vorgehen nicht: „Warum erhöht das seriöse, zurückhaltende Unternehmen nicht die Preise, anstatt Kündigungen auszusprechen?“ Moeschler zufolge zahlen Kunden bisher 25 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem alternativen Angebot würden circa 80 Cent fällig. Bis zu 40 Cent Erhöhung hätte Moeschler angesichts des gestiegenen finanziellen Aufwandes für in Ordnung befunden.

Nach eigenen Angaben hat Moeschler Hinweise, dass neben Eon weitere große Anbieter ihre Verträge kündigen. 20 Anbieter hätten laut Moeschler Verträge für Strom und Gas vor Ende der Ablaufzeit gekündigt, was unzulässig ist. Laut Moeschler ist eine fünfstellige Zahl an Kunden betroffen, zum Großteil soll es sich um Stromverträge handeln, die zum Vertragsende gekündigt werden. 13 Anbieter hätten zudem eine Insolvenz beantragen müssen.

Bei Kündigung vor Vertragsablauf Widerspruch

Im Falle einer Kündigung zum Ende des Vertragsablaufs, bleiben einem nicht viel Möglichkeiten als rechtzeitig nach einem neuen Anbieter zu suchen. Doch wie sieht es für Kunden aus deren Verträge vor Vertragsablauf gekündigt werden? Wie können sie sich schützen? Entscheidend ist zunächst einmal die Wirksamkeit der Kündigung zu überprüfen. Wie wirksam diese ist, hängt von den Anforderungen und Bedingungen ab, die im Liefertrag vereinbart wurden, wie es auf der Seite der Bundesnetzagentur beschrieben ist.

Ganz wichtig ist also die AGB des Vertrages zu überprüfen. Geprüft werden muss auch ob es ein Sonderkündigungsrecht seitens des Anbieters gibt. Für ein solches Sonderkündigungsrecht muss ein besonderer Kündigungsgrund vorliegen. In der Regel gibt es ein ordentliches Kündigungsrecht, hierbei müssen entsprechende Fristen eingehalten werden. Es muss also überprüft werden, ob sich der Anbieter an diese Fristen gehalten, oder gegen sie verstoßen hat. Beachten und zu überprüfen, ist auch die Mindestlaufzeit des Vertrags.

Moeschler rät gegenüber ntv.de bei solchen Kündigungen vor Vertragslaufende zu einem Widerspruch. Auf der von ihm betriebenen Webseite bietet er ein Musterschreiben dazu an: „In der Regel gehen die Anbieter nicht darauf ein, nach einer Mahnung sollte der Betroffene, dann die für Kunden kostenfreie Schlichtungsstelle Energie einschalten.“ Derzeit würde es laut ihm viele Beschwerden geben und es ist von einer Dauer von bis zu sechs Wochen zu rechnen, bis so ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird.

Welche Möglichkeiten für Schadensersatz gibt es?

Den Vertrag zu behalten, funktioniert laut Moeschler in der Regel nicht, bei einer Kündigung vor Laufzeitende sei aber Schadensersatz eine Möglichkeit. Hierbei würde es sich dann um die Differenz, aus den neuen und den eigentlich bis zum Laufzeitende vereinbarten Preisen handeln. Unklar sei laut Moeschler noch ob Kündigungen zulässig sind, wenn zwar die Laufzeit ende, jedoch eine Preisgarantie darüber hinaus vereinbart gewesen sei.

Da der Arbeitspreis manchmal das zehn- bis zwanzigfache des bisherigen Wertes beträgt, sind für manche Geschäftskunden die Angebote nicht bezahlbar. Dies führt dann dazu, dass Unternehmen verzweifelt nach einem neuen bezahlbaren Anbieter suchen, der ein Angebot macht, welches sie nicht in eine Insolvenz führt.

Die Frage ist auch ob die Politik keine Möglichkeiten hat auf die Anbieter für Strom und Gas zuzugehen und das Gespräch zu suchen, ob man nicht neue für Kunden bezahlbare Angebote macht, anstatt Kündigungen auszusprechen. Gleichzeitig könnte man auch darüber sprechen, ob die Preise so ausgeglichen gehalten werden, dass Unternehmen nicht in eine Insolvenz steuern, wenn sie gezwungen sind einen neuen Strom und Gasanbieter zu suchen. Hier sind das Finanz und Wirtschaftsministerium gefragt, eine Lösung mit der sowohl Anbieter als auch Verbraucher leben können, zu realisieren.

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