Deutschland

CDU und AfD setzen Gender-Verbot in Thüringen durch

Die Oppositionsparteien in Thüringen haben dafür gesorgt, dass die Landesorgane künftig nicht „gendern“ müssen.
11.11.2022 16:53
Aktualisiert: 11.11.2022 16:53
Lesezeit: 2 min
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Landtag, Landesregierung und Behörden in Thüringen sollen nach dem Willen einer knappen Parlamentsmehrheit in ihrer öffentlichen Kommunikation nicht „gendern“. Diese Forderung setzte die oppositionelle CDU-Landtagfraktion mit einem Antrag durch, der von der in Thüringen vom Verfassungsschutz beobachteten AfD und den Bürgern für Thüringen unterstützt wurde. Der CDU-Antrag, der mit „Gendern? Nein danke“ überschrieben war, wurde am späten Donnerstagabend nach einer namentlichen Abstimmung angenommen.

Es wurden von den Abgeordneten 74 Stimmen abgegeben, 38 für den Antrag, 36 dagegen. Die AfD-Abgeordnete Corinna Herold hatte vor der Abstimmung angekündigt, dass ihre Fraktion den CDU-Antrag unterstützen werde. Nach dpa-Informationen kamen die Stimmen gegen die Nutzung der Gendersprache ausschließlich von CDU und AfD sowie den vier Abgeordneten der Gruppe der Bürger für Thüringen, von denen drei Ex-AfD-Mitglieder sind.

Die Gruppe der FDP beteiligte sich nicht an der Abstimmung, bestätigte ein Sprecher am Freitag. Die Regierungskoalition bestehend aus der SED-Nachfolgepartei Linke, SPD und Grüne, die den Antrag heftig kritisierte, verfügt über keine eigene Mehrheit im Parlament.

Rot-Rot-Grün hatte mit einem Gegenantrag noch vergeblich versucht, einen Kompromiss mit einer „Selbstverpflichtung zu einer respektvollen Kommunikation“ zu finden. Die AfD-Abgeordnete Herold nannte das Gendern eine „Sprachverhunzung.“

Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel hatte den Antrag seiner Fraktion damit begründet, dass nach verschiedenen Umfragen eine Mehrheit der Menschen in Deutschland die „Gendersprache“ ablehne, teilweise würde sie als Bevormundung empfunden. Gendersprache sei „ein Eliteprojekt einer kleinen Minderheit“, so Zippel. Die SPD-Abgeordnete Cornelia Klisch bezeichnete die gendersensible Sprache als „legitimes Mittel, die Gleichheit der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen“. Die CDU verkenne, dass sich Sprache ständig weiterentwickle.

Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) sagte, die Landesregierung halte sich an die Regeln, die unter anderem durch Gleichstellungsgesetze oder die Rechtsprechung gesetzt seien. Mit der geschlechtergerechten Sprache sei es wie mit der Frauenquote, so Hoff. „Sie muss erkämpft werden.“

Beim Gendern geht es um einen geschlechterbewussten Sprachgebrauch, der die Gleichbehandlung aller Geschlechter und Identitäten ausdrücken soll. Davon gibt es inzwischen je nach Zählweise bis zu 60. Verwendet werden unter anderem Gendersterne, Doppelpunkte, Unterstriche oder kurze Sprechpausen.

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