Fast jeder zweite deutsche Haushalt heizt noch mit Öl oder Erdgas. Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor, der den Einbau von Öl- und Gasheizungen ab 2024 verbietet. Der kontroverse Vorschlag des Wirtschafts- und Bauministeriums sorgt derzeit für Aufregung. Das Verbot von Öl- und Gasheizungen sollte laut Koalitionsvertrag ursprünglich erst zum 01. Januar 2025 in Kraft treten.
Dann kam der Krieg in der Ukraine und ein Abbruch der Öl- und Gasimporte aus Russland. Robert Habeck, derzeitiger Wirtschaftsminister und Parteivorsitzender der Grünen, forderte daraufhin, dass der Zeitplan vorverlegt wird. „Ohne den schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien im Gebäudesektor kann Deutschland seine Klimaziele und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen nicht schnell genug reduzieren“, so Habeck. Ein Umbau der Energieversorgung sei sowohl aus Klima-, als auch aus sozialpolitischen Gründen dringend erforderlich.
FDP, CDU und Eigentümerverbände lehnen Öl- und Gasverbot ab 2024 ab
Die FDP kritisiert Habecks Pläne: Daniel Föst (wohnungspolitischer Sprecher der FDP) argumentiert, dass die Koalitionspartner SPD und Grüne mit dem Entwurf „weit über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages" hinausgingen und will nicht zustimmen. Auch die CDU lehnt ein vorgezogenes Verbot von Gasheizungen ab 2024 ab.
Der Eigentümerverband Haus & Grund fordert ein Eingreifen von Kanzler Olaf Scholz. Der Gesetzesentwurf gehe völlig an der Realität vorbei. Kai Warnecke (Präsident des Eigentümerverbands) warnt, dass auf die Eigentümer in den kommenden Jahren enorme Kosten zukommen – ohne das klar wird, wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können.
Aber wie sehen Habecks Pläne zur Energieeinsparung konkret aus? Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab dem 01. Januar 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die Wärme aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erzeugen. Damit wäre es nicht mehr möglich, reine Gas- oder Ölheizungen neu zu verbauen.
Alternative Heizsysteme, die den Grenzwert von 65 Prozent einhalten und mehrheitlich erneuerbare Energien zur Erzeugung von Wärme nutzen, sind Fernwärmeanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Solarthermieanlagen, Pelletheizungen und Holzöfen.
Außerdem soll Heizen mit klassischem Erdgas ab 2024 nicht mehr möglich sein. Neue Gasheizungen dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen genutzt werden. Erneuerbare Gase sind teuer, da sie noch nicht in großen Mengen verfügbar sind.
Begrenzte Lebensdauer für alte Gas- und Ölheizungen – Ab 2045 Vollverbot
Und was geschieht mit alten Gas- und Ölheizungen? Die Anlagen sollen schrittweise verschwinden. Zwar können bereits installierte Heizungen zunächst weiter betrieben werden – die Geräte dürfen dann aber nur noch maximal 30 Jahre laufen. Danach sind die Heizsysteme auszutauschen. Wenn eine Heizung kaputt geht, greift eine Übergangszeit. Allerdings nur von drei Jahren, dann müssen Verbraucher ihre Heizsysteme umrüsten.
Wer eine ältere Gasheizung hat, könnte auf die Idee kommen, die Anlage noch in diesem Jahr zu ersetzen. Dagegen spricht, dass die Gaspreisbremse Ende April 2024 ausläuft. Derzeit weiß niemand, wie sich die Gaspreise entwickeln und ob es zu weiteren finanziellen Unterstützungen kommt.
Zumal staatliche Fördergelder für Gasheizungen gestrichen wurden. Außerdem sind Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, irgendwann ganz verboten. Spätestens ab 2045 gibt es für solche Anlagen ein Nutzungsverbot - zu diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen mit Öl- und Gas komplett abgeschaltet werden.
Es ist daher verständlich, dass das geplante Verbot von Gasheizungen ab 2024 bei Verbrauchern und Vermietern starke Bedenken auslöst. Die Angst vor finanzieller Überforderung nimmt zu. Die ständig steigenden Energieauflagen und Gaspreise führen zu einer spürbaren Erhöhung der ohnehin schon teuren Mietpreise und Nebenkosten. Auf der anderen Seite kämpfen Klein- und Privatvermieter mit steigenden Kosten und sehen sich wachsenden bürokratischen Hürden konfrontiert. Der Druck auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt wird dadurch weiter verschärft.
Gasheizungsverbot ab 2024: Eine Herausforderung für Verbraucher
Die Energiewende stellt viele Immobilieneigentümer vor finanzielle Herausforderungen. Insbesondere diejenigen, die sich eine Heizungsumrüstung trotz Förderung nicht leisten können. Hohe Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Energievorschriften - während energieineffiziente Immobilien an Wert verlieren. Die Kosten für eine Umrüstung können enorm sein und die steigenden Zinsen am Kapitalmarkt verteuern Darlehen. Viele Verbraucher könnten sich den Traum vom Eigenheim bald nicht mehr erfüllen.
Sind die aktuellen Pläne noch fair und praxisnah? Oder betreibt Habeck hier nur noch Parteipolitik für die Grünen, anstatt Politik für die Bürger zu machen? Einige scheinen den Eindruck zu haben, dass Habeck die Energiekrise gegen die Krise am Wohnungsmarkt ausspielt. Auch wenn die Pläne sicherlich positiv für den Klimaschutz sind, benötigt es Lösungen, die realitätsnäher sind und den Betroffenen mehr Spielraum geben. Die Politik muss sich diesen Herausforderungen stellen und tragfähige Vorschläge anbieten, anstatt starr an einem Verbot festzuhalten. Es bleibt abzuwarten, ob dies geschieht.
Langfristig werden Verbraucher nicht umhinkommen, sich auf erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung zu orientieren. Auch wenn ein vorgezogenes Verbot von Öl- und Gasheizungen im Jahr 2024 voraussichtlich an den Widerständen scheitern dürfte, wird das Verbot spätestens ab 2025 in Kraft treten. Zumal ab dem Jahr 2045 das Betreiben alter Heizungen nicht mehr gestattet sein wird.
Heizungsaustausch: Bundesländer setzen auf erneuerbare Energien und fördern Wärmepumpen
In einigen Bundesländern existieren bereits Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungstausch oder -installation. In Hamburg und Baden-Württemberg müssen Eigenheimbesitzer einen Anteil von mindestens 15 Prozent ihres jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. Seit dem 1. Juli 2022 gilt diese Verpflichtung auch für Hausbesitzer in Schleswig-Holstein. Baden-Württemberg hat das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden.
Eine Möglichkeit, damit Verbraucher zumindest langfristig Kosten einsparen könnten, ist die Nutzung von Wärmepumpen als Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Eine Wärmepumpe nutzt Umgebungswärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Boden und wandelt sie in nutzbare Wärmeenergie um, die zum Heizen von Gebäuden genutzt wird.
Sie ist damit umweltfreundlicher als Systeme, die fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas nutzen, da erneuerbare Energien zum Einsatz kommen und weniger Kohlenstoffdioxid produziert wird. Obwohl Wärmepumpen im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen höhere Investitionskosten verursachen, lassen sich langfristig betrachtet erhebliche Einsparungen erzielen.
Staatliche Anreize könnten dazu beitragen, den Umstieg attraktiver zu gestalten. Der Heizungsaustausch wird bereits vom Staat gefördert, einschließlich Bonuszahlungen und Abwrackprämien bei Tausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Auch für Beratung und Installation gibt es KfW-Fördermittel und der Staat bezuschusst die Anschaffung von Wärmepumpen derzeit mit 40 Prozent. Dies könnte Verbrauchern zumindest ein wenig Erleichterung bringen.