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Mindestlohn: Werden die Erwartungen des Arbeitsministers erfüllt?

Lesezeit: 8 min
27.04.2023 14:59  Aktualisiert: 27.04.2023 14:59
Der Bundesarbeitsminister geht von einer „deutlichen Steigerung“ des derzeitigen Mindestlohns von 12 Euro aus. Doch was sagen die kleinen und mittleren Unternehmen?
Mindestlohn: Werden die Erwartungen des Arbeitsministers erfüllt?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. (Foto:dpa)
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Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro. Damit hat die SPD ihr Wahlversprechen gehalten und neu gewonnenen Wähler nicht enttäuscht.

Doch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geht einen Schritt weiter: Jüngst hat er seine Erwartungen gegenüber der Empfehlung zur Lohnanpassung der Mindestlohnkommission für das kommende Jahr geäußert. Dabei geht der Arbeitsminister von einer „deutlichen Steigerung“ aus, doch wie geht es kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei?

Hintergrund: „Zukunft - Respekt - Europa“

Die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro sollten keine leeren Versprechungen der SPD bleiben. Der Wahlkampf der SPD mit heutigem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an der Spitze lief unter dem damaligen Programm-Motto „Zukunft -Respekt- Europa“: „Es ist unverändert so, dass ein ganz großer Teil der Beschäftigten so wenig Geld verdient, dass er oder sie nicht in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt wirklich einfach zu erwirtschaften und hinterher eine gute Rente zu haben“, so der damalige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz.

Für rund 6,2 Millionen Beschäftigte war die Lohnanpassung auf zwölf Euro um 14 Prozent die „größte Lohnerhöhung im Leben“, teilte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Deutschlandfunk mit.

Von den Lohnerhöhungen würden besonders Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland sowie im westlichen Teil des Landes in strukturschwachen Gebieten profitieren. Bei der Mindestlohnerhöhung hofft man seitens Regierung auf die Reduzierung der Armutsgefährdung für Arbeitnehmer. Darüber hinaus könne ein positiver Effekt auch eine Senkung des ALG-II-Bezugs bedeuten. Die direkt betroffenen Gewerbe sind laut ifo-Zahlen das Textilgewerbe, die Gastronomie und der Einzelhandel.

Können nun die Erwartungen an die nächste Erhöhung des Ministers in Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Situation erfüllt werden?

Sozialverbände: Geringverdiener belastet durch Verbraucherpreise

Seitens der Bewertung der Sozialverbände seien die aktuellen Erwartungen des Ministers durchaus mehr als eine angemessene Forderung. Die enormen Preissteigerungen und die Inflation würden einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) zufolge Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen besonders treffen: „Familien sowie Alleinlebende mit niedrigen Einkommen hatten im Januar [2023] mit jeweils 10 Prozent die höchste Inflationsbelastung zu tragen […]“, heißt es in der Stellungnahme des Sozialverband Deutschland.

Positive wirtschaftliche Auswirkungen des aktuellen Mindestlohns

Die IMK-Studie aus dem Jahr 2021 kam bei der damals umstrittenen Debatte um eine gesetzliche Erhöhung außerdem zu dem Ergebnis, dass der Mindestlohn von zwölf Euro positiv auf die deutsche Wirtschaft wirke. Sie führe zu einem „Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr“.

Dennoch wurde auf die negativen Folgen des Mindestlohns von 13 Euro oder höher hingewiesen. Denn dann würde der Arbeitsmarkt „zu kippen“ drohen und erhebliche Arbeitsplatzverluste seien möglich.

„Die Inflation frisst die letzte Mindestlohnerhöhung weitgehend auf“

Die aktuelle Inflationsrate weist einen Wert von 7,4 Prozent auf. Die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat im März 2023 um 22,3 Prozent. „Für die privaten Haushalte fielen im März die erneut höheren Preise für Nahrungsmittel besonders ins Gewicht“, so die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes Ruth Brand.

Ausgehend von den Berechnungen des Inflationsmonitors des IMK ergaben sich dem Sozialverband Deutschland zufolge bei einer Orientierung an der Untergrenze von 60 Prozent des Medianeinkommens und den enormen Preissteigerungen ein angepasster Wert von mindestens 14,13 Euro pro Stunde.

Zwar sind die Nominallöhne 2022-Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge um 3,5 Prozent gestiegen, dennoch sanken die Reallöhne im Vergleich zum Jahr 2021 um 3,1 Prozent, da Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 6,9 Prozent stiegen. Die Schere ist seit Beginn der Pandemie massiv auseinandergelaufen. „Die Inflation frisst die letzte Mindestlohnerhöhung weitgehend auf. […] und das gilt ganz besonders auch für Menschen, die zum Mindestlohn arbeiten und ein geringes Einkommen haben. Deshalb hat Arbeitsminister Heil mit seiner Analyse recht: Der Mindestlohn muss rauf. […]“, ließ Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds Stefan Körzell verlauten.

Mittelstand in Schieflage: Existenzbedrohende Rahmenbedingungen

Dennoch befinden sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch mittelständische Unternehmen in einer schwierigen Phase. Steigende Energiekosten, bürokratische und Steuerbelastung, Fachkräftemangel und sich ständig ändernde Marktbedingungen bringen viele KMU in eine existenzbedrohende Lage.

Laut Analysen der Allianz Trade rechne man in Deutschland für das Jahr 2023 mit einem 22-prozentigen Anstieg an Unternehmensinsolvenzen auf 17.800 Fälle. Hohe Zinsen erschweren es Firmen zusätzlich, an Geldmittel zu gelangen. Eine EY-Umfrage zeigt außerdem, dass 67 Prozent der befragten Kreditinstitute planen, die Kreditvergabe herunterzufahren. Auch die Gefahr von Kreditausfällen ist wegen der Inflation, Zinsen und schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hoch.

Mit der Erleichterung des Insolvenzrechts bemüht sich die Bundesregierung Insolvenzen wegen schwer kalkulierbarer Preise entgegenzuwirken und eigentlich „gesunden“ Unternehmen die Insolvenz zu ersparen. Beispielweise wird dadurch der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate verkürzt. Es bleibt abzuwarten, ob die bis 31. Dezember 2023 geltende Erleichterung ihre Wirkung zeigt.

Anhand einer Veröffentlichung des Bundesverbandes Beteiligungskapital haben sich zum anderen Investitionen in 2022 im Vergleich zum Vorjahr mit einem Einbruch von 29 Prozent deutlich zurückentwickelt. „Internationale Venture Capital-Investoren, unter anderem aus den USA, zeigen sich bei großen Wachstumsfinanzierungen derzeit sehr zurückhaltend, was für den Investitionseinbruch gesorgt hat,“ so Mark Schmitz, stellvertretender BVK-Vorstandssprecher und Vorstand der equation AG.

Standort Deutschland verliert an Attraktivität

Deutschland sei für neun von zehn Unternehmen zunehmend kein wettbewerbsfähiger Standort mehr, wie aus einer Umfrage des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) hervorgeht: „Immer mehr Unternehmen betrachten den Standort Deutschland als international nicht wettbewerbsfähig, das ist kein gutes Zeugnis für die deutsche Industriepolitik“, kommentierte VDA-Präsidentin Hildegard Müller die Ergebnisse der VDA-Umfrage.

Müller forderte „weniger Bürokratie, mehr Handelsabkommen, ein konkurrenzfähiges Steuersystem, einfachere und schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren“ und warnte davor, dass Deutschland in die Gefahr laufe „international zunehmend den Anschluss zu verlieren“.

Ein Lösungsansatz der FDP-Fraktion war, die steuerliche Gesamtbelastung für Unternehmen zu kürzen, um den Standort attraktiver zu machen. Aus einem Positionspapier von Februar ging hervor, dass dazu die Senkung des Körperschaftssteuersatzes und Einkommenssteuer dienen sollte. Diese Senkungen wolle die FDP dann durch Erhöhung von „indirekte[n] Steuern, weniger Ausnahmen vom normalen Mehrwertsteuersatz und einem Abbau fragwürdiger Steuerermäßigungen“ gegenfinanzieren, wie das Handelsblatt berichtete.

Nachdem die CDU den Steuersatz für Spitzenverdiener zur Entlastung des Mittelstands vorschlug anzuheben, lehnte die FDP dies jüngst mit einem Dringlichkeitsantrag ab. In dem aktuellen Entwurf protestiert die FDP-Fraktion gegen die Steuererhöhungen: „Steuererhöhungen können angesichts historisch hoher Steuern und Abgaben keine Option sein“. Durch die Erhöhungen würden nämlich Arbeitsplätze bedroht, Fachkräfte abgeschreckt und Familienunternehmen vertrieben, so die Begründung der FDP. Stattdessen schlägt sie bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen und Investitionsprämien vor, wie es im Entwurf zum Antrag hieß.

Wirtschaftsverbände: Kritik an gesetzlicher Mindestlohnerhöhung

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) äußerte in einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme seine Bedenken bezüglich der letzten gesetzlichen Lohnanpassung durch die Regierung. In der Stellungnahme des IW wird das Verhalten der Bundesregierung als „diskretionäre[r] Eingriff“ in die Tarifautonomie beschrieben, der mit Vertrauensverlusten in den Anpassungsmechanismus einhergeht.

Weder der Schutz vor Alters- noch die Einkommensarmut würde die Erhöhung garantieren. Der gesetzlich eingeführte Mindestlohn von 12 Euro hätte gemessen am Kaitz-Index (Verhältnis zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigten) die Zielmarke des Living Wage deutlich verfehlt und habe sich in seiner Dynamik vollständig von der Tariflohnentwicklung abgekoppelt.

Bedenken der Ökonomen

Bedenken aufseiten der Ökonomen würde indes der Spillover-Effekte auslösen: Damit ist die Verschiebungen des Lohnsystems oberhalb des Mindestlohns und einhergehenden Struktureffekten im Lohsystem gemeint. Nach Ansicht des IW könne die Erhöhung dazu führen, dass die erhöhten Lohnkosten des unteren Lohnsegments durch Lohnkürzungen von Arbeitgebern ausgeglichen werden. Diese sogenannten Kompressions-Effekte werden allerdings meist durch Neueinstellungen erreicht und längerfristig ausgelegt.

Die Spillover-Effekte konnten jedoch anhand älterer Studien besonders für Löhne nahe der Mindestlohngrenze beobachtet werden. Eine aktuelle Randstad-ifo-Personalleiterbefragung des ifo-Instituts stellte jedoch fest, dass 81 Prozent der Befragten aus Industrie, Handel und Dienstleistungen insgesamt von einer Lohnerhöhung um durchschnittlich 5,5 Prozent im Jahr 2023 ausgehen.

Trotz der gestiegenen Produktivität der Industrie stellt der mögliche Anstieg der Lohn-Stück-Kosten für Unternehmen ein weiteres potenzielles Risiko dar. Denn sie sind für den Industriestandort Deutschland im internationalen Wettbewerb von erheblicher Bedeutung.

Im Jahr 2022 sind diese laut Statista-Angaben zum Vorjahresvergleich auf 3,8 Prozent gestiegen - der höchste Wert seit der Finanzkrise 2008. Der Anstieg der Produktivität reiche nicht aus, um die angestiegenen Lohnkosten auszugleichen, so das IW in einem Bericht.

Während in 2021 für Deutschland - im Vergleich zu 27 Ländern - 13 Prozent höhere Lohn-Stück-Kosten festgestellt wurden, waren diese im Vergleich zu EU-Ländern durchschnittlich acht Prozent höher. Aus dem IW-Bericht lässt sich ableiten, dass wegen der Rezession und des steigenden Fach- und Arbeitskräftemangels von einer weiteren Steigerung im Jahr 2023 auszugehen ist.

Weiter warnende Stimmen

Befürchtungen, dass insbesondere kleine Unternehmen auf Entlassungen oder Kurzarbeit zurückgriffen, weil sich die Differenz nicht in Preiserhöhungen ausgleichen ließe, hätten einschneidende Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft.

Warnende Stimmen vor Überforderung der Arbeitgeber in der aktuellen Debatte kamen auch seitens des Handelsverbands Deutschland (HDE). Das wirtschaftliche Umfeld sei, Aussagen des HDE-Hauptgeschäftsführers Stefan Genth zufolge, „weiterhin von großen Unsicherheiten“ geprägt.

Trotz des Zuwachses der Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel auf über 3,1 Millionen Beschäftigte, könne dies allerdings über belastende Faktoren hinwegtäuschen. Denn der deutschen Wirtschaft wird seitens des Internationalen Währungsfonds (IWF) eine Rezession mit einem Rückgang von 0,1 Prozent für das laufende Jahr prognostiziert.

Schon jetzt stellen Energiekosten und Steuerbelastungen im internationalen Vergleich einen Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland dar, weswegen einer aktuellen Umfrage der DIHK zufolge 32 Prozent der Unternehmen Auslandsinvestitionen planen. „Fast jedes dritte Unternehmen, das im Ausland investieren will, reagiert damit auf die sich verschlechternde Kostenstruktur in Deutschland. Das sollte ein Weckruf an die Politik sein, die Standortbedingungen in Deutschland zu verbessern“, so DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier.

Zum Schutz von Unternehmen führte die Bundesregierung am 1. März 2023 auch eine Gas- und Strompreisbremse ein. Daraus ergibt sich für KMU, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, ein Gaspreisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme beträgt der Preisdeckel 9,5 Cent je Kilowattstunde. Durch die Strompreisbremse entsteht für KMU ein Betrag von 40 Cent je Kilowattstunde, bei einem Jahresverbrauch von unter 30.000 Kilowattstunden.

Lohnpreis-Spiralen

Die Ereignisse einer ifo-Konjunkturumfrage kamen zu dem Schluss, dass der Großteil der Betriebe plant, ihre Verkaufspreise zu erhöhen. Hier warnen Experten der Wirtschaftsverbände jedoch vor einer Lohnpreis-Spirale. Würden Unternehmen nämlich dauerhaft die Preise anziehen, könne dies zu einer anhaltenden Inflation, ja sogar Stagflation führen. Wenn Gewerkschaften bei Lohn-Fragen zu starken Einfluss üben, und die Forderungen der Gewerkschaftler nicht an Inflationsprognosen angepasst werden, löse dies Lohnpreis-Spiralen aus.

Tarifverhandlungen laufen auf Hochtouren

Die aktuelle Gemeinschaftsprognose der Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 beläuft sich auf eine Inflationsrate von 2,4 Prozent - also eine deutliche Minderung. Derzeit laufen die Tarifverhandlungen auf Hochtouren: Die Gewerkschaften, darunter Verdi, EVG, IG Metall, fordern Lohnerhöhungen in zweistelligen Bereichen.

Darüber hinaus wäre nicht nur der Mindestlohn verantwortlich für das Lohntreiben, sondern nach Aussagen des IW-Tarifexperten Hagen Leschs auch der Arbeit- und Fachkräftemangel. Er hält eine Lohnpreis-Spirale unter diesen Bedingungen durchaus für möglich. Seine Lösung: „Im Grunde genommen kommt da eine dritte Partei rein, nämlich der Staat, der etwas zuzahlt“, so der Experte gegenüber der Tagesschau. Dies würde durch Einmalzahlungen erfolgen, die von der Steuer ausgenommen wären.

Stimmen aus dem Mittelstand: Druck auf kleine Unternehmen

Mit einer überwiegend negativen Bewertung befürchtete der Deutschen Mittelstands- Bund (DMB) bei der Erhöhung auf zwölf Euro einen zusätzlichen Bürokratieaufwand von 99,56 Millionen Euro, der sich aus den Informationspflichten ergibt. Weiterhin entstanden 2022 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge höhere Lohnkosten von rund 1,63 Milliarden Euro.

DWN gegenüber sagte Steffen Kawohl, Experte für Arbeit und Bildung beim DMB: „Darunter leiden insbesondere jene Unternehmen, die ihre Preise nicht ohne Weiteres anheben können.“ Gleichzeitig betonte der Experte, dass die Anhebung die Kaufkraft stärke, was durchaus positiv zu bewerten sei.

Dennoch warnte Kawohl vor einer nächsten abrupten Erhöhung wie von Sozialverbänden gefordert: „Die Erhöhungen des Mindestlohns auf der Basis der Empfehlungen der Mindestlohnkommission beliefen sich in der Vergangenheit zwischen ca. 1 und 6 Prozent. Die Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro, ohne vorher die wirtschaftlichen Auswirkungen einer derartigen Anhebung genauestens abzuwägen, ist völlig fehl am Platz.“

Er plädierte einerseits für Entlastungen bei Steuern und Sozialabgaben und ergänzte: „Zum anderen sollte die Bundesregierung ihren Kampf gegen die Inflation verstärken und insbesondere daran arbeiten, dass die Energiepreise dauerhaft sinken. Denn ein erheblicher Teil der Preissteigerungen der vergangenen Monate ist auf gestiegene Energiepreise zurückzuführen.“

Arbeitgebern stehen noch weitere Methoden zum finanziellen Ausgleich zur Verfügung. Sie können beispielsweise prüfen, welche Lohnarten und Vergütungsbestandteile auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Dies seien laut Rechtsprechung Leistungsboni, Akkordlöhne, Zuschläge für Sonn- und Feierarbeit, Schichtzulagen, Treue-, Vertretungs- und Anwesenheitsprämien oder einmalige Sonderzahlungen.

Vorschlag der Mindestlohnkommission im Sommer 2023

„Im Juni macht die aus Vertretern von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bestehende unabhängige Mindestlohnkommission der Bundesregierung einen Vorschlag, wie der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 angepasst werden sollte. Die festgeschriebene Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sollte unbedingt beachtet werden“, erklärte Kawohl.

Die SPD stellte dazu klar: „Die Anhebung des Mindestlohns per Gesetz ist einmalig. Danach wird die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden.“

 

Oliwia Kowalak ist frei Journalistin mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Finanzen. Sie schreibt unter anderem über den deutschen Mittelstand, Executive Search, Digitalisierung/IT und Nachhaltigkeit 

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