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Digitale Nomaden: Wann werden Steuern im Ausland fällig?

Lesezeit: 4 min
13.07.2023 14:53  Aktualisiert: 13.07.2023 14:53
Remote Work im Homeoffice oder außerhalb der eigenen vier Wände hat sich spätestens seit der Corona-Pandemie in Deutschland etabliert. Vorsicht gilt jedoch, wenn aus dem Ausland gearbeitet wird. Hier drohen Bußgelder und Steuern.
Digitale Nomaden: Wann werden Steuern im Ausland fällig?
Auswandern stellen sich viele schön vor, doch es gibt einige Hindernisse. (Foto: iStock.com/anyaberkut)
Foto: anyaberkut

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Durch die Corona-Pandemie erlebt das Arbeiten im Ausland einen starken Aufschwung, da plötzlich vielen Arbeitnehmern sich die Möglichkeit bot, im Homeoffice oder ortsungebunden zu arbeiten. Einige Menschen haben die Chance genutzt und sind vorübergehend oder für immer ins Ausland gezogen.

Arbeitsmodelle wie Sabbatical verknüpft mit Teilzeitarbeit oder die Kombination von Urlaub und Arbeit ("Workation") sind seitdem beliebt. Doch es gilt rechtliche Hürden zu beachten. Das beginnt bereits vor der Ausreise mit einer klaren Absprache mit dem Arbeitgeber. Wer sich ohne Rücksprache ins Ausland aufmacht und von dort arbeitet, obwohl er sonst im Homeoffice ist, kann gegebenenfalls gegen den Arbeitsvertrag verstoßen und sich kündbar machen.

Nach Absprache mit seinem Unternehmen ist das Arbeiten innerhalb der EU in den meisten Fällen unproblematisch. Empfohlen wird eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die die wesentlichen Bedingungen der Arbeit im Ausland festhält. Übersteigt die Auslandstätigkeit einen Monat, müssen sie sogar per Niederschrift festgehalten werden (§ 2 Abs. 2 NachwG), es sei denn es liegt eine Zusatzvereinbarung vor.

In Deutschland gemeldet, aber im Ausland arbeiten

Das Thema Steuern kommt früher oder später auf alle zu. Wer aus dem Ausland Homeoffice macht, muss zunächst prüfen, ob das jeweilige Ausland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland hat. Das Abkommen verhindert eine Doppelbesteuerung. Dabei orientiert man sich zumeist am OECD- Musterabkommen. Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wer in Deutschland und beispielsweise in Madrid eine Wohnung angemeldet hat und von beiden Wohnstätten tage- oder wochenweise arbeitet. Dann kann es zu einer Doppelbesteuerung aller Einkünfte in jeweils beiden Staaten kommen.

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber Einkünfte aus dem Inland bezieht, der unterliegt der beschränkten Steuerpflicht und muss auch nur die in Deutschland erzielten Einkünfte dort versteuern. Anders sieht es für diejenigen

aus, die in Deutschland einen festen Wohnsitz nachweisen können und somit unbeschränkt steuerpflichtig sind. In diesem Fall müssen alle Einkünfte in Deutschland versteuert werden, egal wo sie auf der Welt entstanden sind oder welcher Staat noch ein Besteuerungsrecht auf sie erhebt.

Bei einem Wohnsitz im Ausland hängt die Steuerpflicht nach dortigen Regeln mit der Dauer des Aufenthalts vor Ort zusammen. Viele Länder und Steuerregime wenden dabei die 183 Tage-Regel an. Wer länger als 6 Monate an einem Ort lebt und arbeitet wird dort unbeschränkt steuerpflichtig. Vorsicht ist auch geboten, da der Bezugszeitraum der Doppelbesteuerung in den jeweiligen Abkommen und Tätigkeitsstaat unterschiedlich sein kann. So können sich die 183 Tage auf das Kalenderjahr, Steuerjahr oder einen kalenderjahresübergreifenden Zwölf-Monats- Zeitraum beziehen.

Zypern ist besonders beliebt bei digitalen Nomaden

Zyperns ist innerhalb von nur 6 Jahren von 2015 mit 700.000 Einwohnern auf ca. 1.100.000 in 2022 angewachsen. Ein wesentlicher Grund, warum immer mehr Menschen ihre Wohn- und Arbeitsstätte nach Zypern verlegen, ist unter anderem der Non Dom Status. Jeder Ausländer (Non-Domiciled), der seinen steuerlichen Wohnsitz nach Zypern verlagert, kann von “Non-Dom Zypern” profitieren. Dies gilt für Privatpersonen wie für Unternehmer. Wer bestimmte Voraussetzung erfüllt (zyprische Steuernummer, permanente Aufenthaltserlaubnis und Besteuerung nach der 183 oder 60-Tage-Regel), der kann für insgesamt 17 Jahre nach der Einwanderung über sämtliche Dividenden und Zinserträge aus dem In- und Ausland sowie auch Mieteinnahmen von vermieteten Wohnobjekten auf Zypern steuerfrei verfügen.

Doch was macht Zypern noch attraktiv? Das Land übermittelt bspw. keine Steuerdaten an Drittstaaten, sofern der Wohn- und Lebensmittelpunkt ausschließlich in Zypern ist. Die Körperschaftssteuer beträgt 12,5 Prozent und eine Gewerbesteuer wird nicht erhoben. Auf der Insel herrscht nahezu Vollbeschäftigung und Arbeitskräfte werden durchaus noch gesucht.

Einkommensteuern werden auf Zypern nach einem progressivem Stufensystem fällig. Erst ab ein Jahreseinkommen über 19.500 Euro werden auf Zypern Einkommenssteuern fällig.

Work & Travel - Ohne festen Wohnsitz

Work & Travel ist vor allem bei der jüngeren Generation aktuell sehr beliebt. Viele brechen vorübergehend ihre Zelte in Deutschland ab und tingeln um den Globus, während sie online Geld verdienen. Zwischen 18 und 30 Jahren, können Jüngere dafür ein sogenanntes „Working-Holiday-Visum“ beantragen.

Damit sind 12 Monate Aufenthalt im Ausland möglich, inklusive der Erlaubnis von überall auf der Welt zu arbeiten. Dieses Visum kann allerdings nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden, deshalb kommt der Planung besondere Bedeutung zu.

Andere melden sich in Deutschland ab und behalten nur noch ihren Reisepass. Dennoch können sie ihre Firma, sofern sie selbstständig sind, als Betriebsstätte

in Deutschland haben. Dafür mieten sie Büroräume an, die sie beim Finanzamt als Betriebsstätte angeben. Auch wenn sie kaum vor Ort sind, befindet sich dort ein eingerichteter Arbeitsplatz und ein Briefkasten. Die Steuern werden weiterhin in Deutschland abgeführt. Wenn man allerdings in keinem Land der Welt einen festen Arbeitsplatz und auch nirgendwo einen festen Wohnsitz hat, dann fällt auch nirgendwo eine Steuer an. Es erfolgt auch kein Lohnsteuerabzug und keine Zahlung von Sozialversicherungsleistungen, weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer in Deutschland oder anderswo. Allerdings ist es schwierig einen Arbeitgeber zu finden, der sich auf so etwas einlässt.

Manche Menschen planen ihre Reisen so, dass sie als Dauertourist (Perpetual Traveler) gelten und als diese von unterwegs arbeiten. Sie verfügen über keinen festen Wohnsitz – weder im Inland noch im Ausland. Wenn jedoch vergessen wurde vor der endgültigen Abreise sich beim Meldeamt abzumelden, dann könnte unter Umständen weiterhin die Steuerpflicht in Deutschland bestehen. Es besteht zwar kein direkter Zusammenhang zwischen Steuer- und Melderecht, dennoch kann die Finanzbehörde eine im Melderegister angegebene Adresse als Hinweis für einen Wohnsitz in Deutschland und somit für eine Steuerpflicht im Inland erachten. Auch haben fast alle Länder Meldepflichten, die von Staat zu Staat variieren. Hier gilt es, sich rechtzeitig zu informieren, um Sanktionen zu vermeiden.

Reisekrankenversicherung für berufliche Reisen

Neben der Arbeit im Ausland ist eine bestehende Krankenversicherung eine wichtige Absicherung. Die meisten Tarife der Auslandskrankenversicherungen schützen auch während beruflicher Reisen. Einige Anbieter beschränken den Schutz ausdrücklich auf reine Urlaubsreisen, andere versichern berufliche Reisen für bis zu 10 oder 14 Tage. In einigen Ländern galten insbesondere während der Corona-Pandemie besondere Voraussetzungen wie zum Beispiel eine bestehende Reisekrankenversicherung bei der Einreise. Länder wie Thailand haben diesbezüglich Ihre Kriterien wieder geändert. So brauchen beispielsweise aktuell nicht-thailändische Staatsangehörige, die von Deutschland nach Thailand einreisen, keine Auslandskrankenversicherung bei der Einreise nach Thailand vorlegen. Auch hier gilt es sich über die aktuellen Bestimmungen im Land zu informieren, bevor die Reise angetreten wird.

 

Sofia Delgado ist freie Journalistin und arbeitet seit 2021 in Stuttgart, nachdem sie viereinhalb Jahre lang in Peking gelebt hat. Sie widmet sich gesellschaftskritischen Themen und schreibt für verschiedene Auftraggeber. Persönlich priorisiert sie die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit, als dringendste Herausforderung für die Menschheit.


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