Politik

Auftrittsverbot während Corona: Staat zahlt keine Entschädigungen

Lesezeit: 2 min
03.08.2023 20:27  Aktualisiert: 03.08.2023 20:27
Ob Theater oder Festival: zu den Hoch-Zeiten der Pandemie ging zeitweise gar nichts mehr. Künstler traf das besonders hart. Entschädigung gibt es aber keine, entschied der BGH.
Auftrittsverbot während Corona: Staat zahlt keine Entschädigungen
Führten Deutschland durch die Pandemie: Karl Lauterbach, neuer Bundesminister für Gesundheit, steht bei einer Übergabezeremonie mit seinem Amtsvorgänger Jens Spahn zusammen. (Foto: dpa)

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Der Staat muss nicht für Einnahmeausfälle entschädigen, die Künstlern wegen coronabedingter Auftritts- oder Veranstaltungsverbote entstanden sind. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe klar und wies damit die Klage eines Berufsmusikers gegen das Land Baden-Württemberg ab. Der 47 Jahre alte Martin Kilger hatte vom Land rund 8.300 Euro zurückhaben wollen, weil ihm während des Corona-Lockdowns im Jahr 2020 zwischen März und Juli fünf Auftritte geplatzt waren. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte er im Anschluss an die Verhandlung an.

Die Verordnungen des Landes seien verhältnismäßig und zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung absolut notwendig gewesen, betonte der 3. Senat. „Es gab damals kein Medikament, keine Impfungen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Es galt zudem, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.“ Zwar seien die Auftrittsverbote und andere Beschränkungen ein Eingriff in das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit gewesen. Allerdings seien die Regelungen immer wieder angepasst und von vorneherein nicht auf Dauer ausgelegt gewesen. Die Nöte seien durch staatliche Hilfen großzügig abgefedert worden und das von den Betroffenen für die Allgemeinheit erbrachte Opfer auch deshalb zumutbar gewesen.

„Finanziell Genick gebrochen“

„Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“, sagte hingegen der sichtlich enttäuschte Kilger nach der Urteilsverkündung. Er sei stellvertretend für die vielen Künstler vor Gericht gezogen, denen die Coronazeit finanziell das Genick gebrochen habe. „Manche haben sich umgebracht, sind alkoholkrank oder drogensüchtig geworden“, sagte er. Die besondere Existenznot der oftmals nicht besonders begüterten Künstler habe das Gericht nicht berücksichtigt. Coronahilfen, die auch er erhalten hatte und zum Teil zurückzahlen musste, seien außerdem in keiner Weise ausreichend gewesen.

Kilger war auch in den Vorinstanzen gescheitert – sowohl in Baden-Württemberg wie auch in Bayern, dem Sitz seiner kleinen Firma für Film- und Musikproduktion. Nach eigenen Worten war er der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte.

Der Anwalt des Landes aus den Vorinstanzen, Malte Weitner, begrüßte die Entscheidung. Der BGH habe nun schon zum dritten Mal in die gleiche Richtung entschieden. „Corona traf alle, die ganze Gesellschaft, manche mehr, manche weniger“, sagte er. Finanzielle Verluste während dieser Zeit gehörten auch zum unternehmerischen Risiko.

Auch in vorherigen Urteilen hatte der BGH eine Staatshaftung wegen coronabedingter Einnahmeausfälle stets zurückgewiesen. So scheiterte im Mai eine Friseurin, die ihren Betrieb 2020 während eines sechswöchigen Lockdowns hatte schließen müssen und dafür einen Ausgleich gefordert hatte. Zuvor waren im März ein Gastronom und ein Hotelier mit ihren Klagen abgeblitzt.


Mehr zum Thema:  

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft EU-Kommission unterstützt Lausitz: Auf dem Weg zum "Netto-Null-Valley"
19.05.2024

Wie kann man ohne die Freisetzung von Treibhausgasen produzieren? Das Kohlerevier in der Lausitz strebt danach, als Modellregion in Europa...

DWN
Politik
Politik 75 Jahre Europarat: Ein Jubiläum in turbulenten Zeiten
19.05.2024

Der einst stolze Europarat feiert sein 75-jähriges Bestehen, doch das Jubiläum findet inmitten von Krisen und Unsicherheit statt,...

DWN
Finanzen
Finanzen P2P-Kredite als alternative Geldanlage: Chancen und Risiken
19.05.2024

P2P-Kredite sind eine aufstrebende Anlageklasse, die Privatpersonen ermöglicht, direkt in den Kreditbedarf anderer Privatpersonen zu...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Vom Erfolg zur Krise: Wie Adidas seine Dominanz im Sportmarkt verlor
19.05.2024

Adidas, einst ein Riese im Sportmarkt, kämpft nach katastrophalen Kooperationen und einem Börsenabsturz gegen den Aufstieg von Nike. Mit...

DWN
Finanzen
Finanzen Kreditanstalt für Wiederaufbau in der Kritik, nutzt Potenzial unzureichend
19.05.2024

Eine neue Studie der Stiftung Klimaneutralität zieht eine kritische Bilanz zur Rolle der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Demnach...

DWN
Politik
Politik Scholz verspricht Hilfe - Überschwemmungen im Saarland zeigen Naturgewalt
19.05.2024

Bundeskanzler Olaf Scholz besuchte Kleinblittersdorf im Saarland, um nach den heftigen Regenfällen und Überschwemmungen Hilfe zu...

DWN
Politik
Politik Putin fördert intensivere Geschäftspartnerschaften mit China
18.05.2024

Putin hat während seines Staatsbesuchs in China eine Stärkung der wirtschaftlichen Kooperation betont und die Sanktionen des Westens...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Überraschende Wende: China nicht mehr Deutschlands Top-Handelspartner
18.05.2024

Für eine beträchtliche Zeit war die Volksrepublik Deutschland der primäre Handelspartner. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass China...