Finanzen

Diese Förderung erhalten Eigentümer für ihre neue Heizung

Lesezeit: 5 min
29.12.2023 11:43
Das Bundesamt ist nicht mehr zuständig. Das soll Zeit sparen. Wer seine Heizung umrüsten lässt, soll künftig Förderanträge bei der staatlichen Förderbank einreichen – sogar rückwirkend. Ab Februar nimmt die KfW Anträge entgegen.
 Diese Förderung erhalten Eigentümer für ihre neue Heizung
Richtig heizen will gelernt sein dieser Tage: In 2024 werden sich Tausende Hauseigentümer überlegen müssen, wann und wie sie ihre Heizung erneuern oder austauschen. (Foto: dpa)

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Das Hin und Her im Hause Habeck ist Hausbesitzern gehörig auf die Nerven gegangen in 2023. Erst sah es so aus, als müsste der Einbau von Wärmepumpen ruckzuck noch bis Jahresende über die Bühne gehen. Nun ist vor lauter Verschiebe-Bahnhöfen kaum mehr das Ziel zu erkennen - geschweige denn der Ablaufplan zum Einbau einer klimafreundlichen neuen Heizungsanlage.

Doch inzwischen sollten Hauseigentümer sich endlich Klarheit darüber verschaffen, wie die künftige staatliche Förderung etwa beim Umstieg auf eine energieeffiziente Wärmepumpe aussieht. Wie das Bundeswirtschaftsministerium zum Jahresende mitteilte, soll die neue Heizungsförderung auf dem Papier zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags müsse zwar noch zustimmen, das aber gilt nur noch als Formsache. Die Förderanträge werden in Zukunft freilich nicht mehr vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet, sondern können ab Ende Februar direkt bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – selbst wenn Vorhaben schon begonnen wurden. Das soll Zeit sparen, auch wenn es kurzfristig wie eine weitere Verzögerung ausschaut.

Konkret geht es um eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese umfasst auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern und den Austausch von Fenstern.

Was regelt das neue Heizungsgesetz?

Wer künftig auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse umstellen möchte, darf prinzipiell mit einer staatlichen Grundförderung von 30 Prozent rechnen. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz, auf das sich die Ampel-Koalition nach langem Ringen verständigt hatte, soll die Wärmewende im Gebäudebereich beschleunigt werden – sprich: der rasche Abschied von fossilen Energien wie Öl und Gas. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll.

Dass der Heizungsaustausch gefördert werden soll, stand auch schon vorher fest. Auf dem Tisch liegt nun eine Reform. Die wichtigsten Neuerungen: Selbstnutzende Eigentümer können unter Voraussetzungen einen Geschwindigkeits-Bonus und einkommensschwache, selbst nutzende Eigentümer zusätzlich einen Einkommens-Bonus erhalten. Es soll gleichfalls im Januar in Kraft treten, aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

Für Bestandsbauten muss von den Städten und Kommunen erst noch eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt werden - als Dreh- und Angelpunkt soll anhand dieser Planung aufgezeigt werden, für welches Stadtviertel oder Wohngebiet sich welche Versorgung anbietet. In vielen Städten wird dies gar nicht die Wärmepumpe sein, sondern der Anschluss an das kommunale Fernwärmenetz sein. Jedenfalls sollen die deutschen Großstädte ab Mitte 2026 ihre Evaluierung vorlegen, während die restlichen Kommunen noch bis Mitte 2028 Zeit haben. Das entspannt den Vorgang etwas, es muss nicht alles knall auf Fall in 2024 oder 2025 umgerüstet werden. Hauseigentümer werden Klarheit sukzessive bekommen, welche Lösung für sie in Frage kommt oder auch die günstigste Option darstellt.

Mehrere Stufen bei der Förderung

Bei der Förderung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die sich teilweise auch addieren lassen, so dass sich auf jeden Fall lohnt, die Investitionen einmal durchzurechnen. Besagte Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Tausch alter Öl- und Gas-Heizungen steht zunächst einmal als Basiswert für alle privaten Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen offen.

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es obendrein einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent. Für Biomasse-Heizungen wird ein Zuschlag von weiteren 2500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten.

Sozial-Komponente bei niedrigem Einkommen

Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen bekommen aber nur Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, die sie selbst bewohnen. Voraussetzung hierfür ist, dass Antragsteller ein zu versteuernden Haushaltsjahres-Einkommen von maximal bis zu 40.000 Euro haben. Das soll in einer Art Sozialkomponente vor allem Rentner entlasten und all diejenigen, deren Häuschen gewissermaßen ihr persönliches Existenzminimum absichert, die jedoch sonst über keine freien Mittel oder Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, um ihre Heizungsanlage erneuern zu können.

Das sich die Förderung vor allem für private Eigentümer auszahlen sollen, zeigt sich an einem Bonus, der ursprünglich eigentlich auch der Immobilienwirtschaft anlocken sollte, schnelle Resultate zu produzieren. Die Rede ist vom sogenannten Geschwindigkeitsbonus, Er beträgt in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten, als Anreiz für eine schnelle Umrüstung. In 2029 soll dieser Bonus dann alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgeschmolzen werden. Ab 1. Januar 2037 wird es den Bonus dann nicht mehr geben, so die Berechnungen von Minister Robert Habeck (Grüne).

Der Speed-Bonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen gewährt. Nach dem Baugipfel der Bundesregierung im September war eigentlich geplant, zum einen diesen Bonus 2024 und 2025 auf 25 Prozent zu erhöhen und auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieter auszuweiten. Aus Kostengründen kommt das aber nun nicht. Die Bundesregierung muss nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude werden aber weiterhin Milliardengelder in den kommenden Jahren bereitgestellt, derzeit sind die Töpfe allerdings erst einmal ausgeschöpft.

Darf man mehrere Anträge gleichzeitig stellen?

Die Boni sollen kombiniert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder auch die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses bei 21.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gilt eine Obergrenze von jeweils 15.000 Euro, ab der siebten von jeweils 8000 Euro. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten laut Ministerium Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl.

Derzeit gibt es zum Beispiel beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60.000 Euro im Jahr liegen – das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Neu ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbunden werden können. In der Summe gelte dann für ein Einfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro pro Kalenderjahr, wenn es einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt. Bisher betragen die maximal förderfähigen Ausgaben für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude nach Angaben des Ministeriums 60.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.

Neben den Investitionskostenzuschüssen sollen über die KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, und zwar für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit zu versteuerndem Haushalts-Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro.

Zusätzliche Kredite bei der Hausbank abfragen

Noch benötigt die KfW in Berlin Zeit, um sich auf die Antragsflut einzustellen. Die Zuschüsse für den Heizungstausch sollen Privateigentümer und Selbstnutzer deshalb erst ab 27. Februar 2024 stellen. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt es die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen bei Sanierungen. Ein zusätzlicher Finanzierungskredit muss über die Hausbank beantragt werden.

Der Heizungstausch kann laut Ministerium nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses – voraussichtlich ab dem 29. Dezember beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. „So profitiert man bereits dann von den neuen Fördersätzen", heißt es. Voraussetzung sei, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung gelte für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag müsse dann bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Nach der Übergangsregelung ist mit der Antragstellung für die Heizungsförderung und für sonstige Effizienzmaßnahmen ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorzulegen.

Energie-Experten nicht euphorisch, aber zufrieden

„Die neue BEG-Förderung wird keine Euphorie auslösen, wir sind aber unterm Strich zufrieden“, sagte Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberaterverbandes GIH. Die Förderung von Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch sei künftig zielgenauer und werde mehr Menschen erreichen, vor allem durch den Geschwindigkeitsbonus. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, sagte, es sei unbedingt notwendig, dass das Förderprogramm nun auch pünktlich in Kraft trete, um die aktuell herrschende Verunsicherung zu beenden. Bemessen an den Ausgehend von der Anzahl vorliegender BEG-Förderanträgen liegt die Nachfrage nach Wärmepumpen aktuell mehr als 70 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Der Reboot in 2024 könnte nun endlich Dynamik entfalten, hofft der Wirtschaftsminister.



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