Die Neuregelung des EU-Asylrechts ist beschlossen: Es wird Asylverfahren an den Außengrenzen geben und erleichterte Abschiebungen.
Das EU-Parlament hatte bereits im April grünes Licht gegeben. Damit kann das Paket an EU-Gesetzen nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Die EU-Länder haben danach zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Vorgesehen sind zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln. Ziel des EU-Asyl- und Migrationspakts ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.
Das Paket sieht einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen vor. Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag dürfen die Menschen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können.
Die Verteilung der Schutzsuchenden unter den EU-Staaten wird in Zukunft mit einem „Solidaritätsmechanismus“ neu geregelt: Länder, die keine Flüchtlinge (mehr) aufnehmen wollen, müssen ausgleichende Unterstützungen leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Bei der Ankunft besonders vieler Geflüchteter in einem EU-Land soll die „Krisenverordnung“ greifen. Migranten könnten dann länger festgehalten werden.
Die Asylanträge in Europa steigen laut Eurostat-Daten an: Im Jahr 2023 haben demnach um ein Fünftel mehr Menschen als 2022 Asyl in der Europäischen Union beantragt. Nach einem erheblichen Rückgang im Jahr 2020 (417.100) steigt der Wert der Erstantragsteller EU-weit seit drei Jahren in Folge an, und erreichte 2023 fast die Höchstwerte der Jahre 2015 und 2016 (1.216.900 und 1.166.800) nach Beginn des Krieges in Syrien.
Davon entfielen 330.000 Anträge auf Deutschland. Das war 2023 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (115.402 Erstanträge) ein Anstieg um 77,2 Prozent. Dieses Jahr wurden zwischen Januar und März 2024 bereits 71.061 Asylanträge gestellt, davon 65.419 Erstanträge. Diese Zahlen berücksichtigen nicht ukrainischen Geflüchtete, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind.
Nach der Neuregelung können Mitgliedsländer Migranten im Fall eines negativen Asylbescheids zudem in sichere Drittstaaten wie Tunesien oder Albanien zurückschicken, in denen sie dann Asyl beantragen müssen. Allerdings müssen die Geflüchteten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden – etwa durch Angehörige oder ein Studium.
Laut EU-Innenkommissarin Ylva Johansson haben einige Mitgliedsstaaten bereits mehr oder weniger mit der Umsetzung begonnen.
Die Reform ist umstritten
Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Asylreform seit Monaten. Sie eröffne die Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten sich weitgehend aus dem Flüchtlingsschutz zurückzögen, indem sie Nachbarländer oder andere Staaten entlang der Fluchtrouten als „sicher“ einstuften, teilte Pro Asyl mit. Das werde dazu führen, dass Menschen, die nach Europa geflohen sind, „ohne Prüfung ihrer tatsächlichen Fluchtgründe in diese Länder abgeschoben werden“.