Politik

Wahlrechtsreform: Kleinerer Bundestag spart jährlich bis zu 125 Millionen Euro!

Nach der nächsten Bundestagswahl sollen weniger Abgeordnete im Parlament sitzen. Eine Schätzung von Wirtschaftsforschern zeigt, welche enormen Kosten der Staat und der Steuerzahler dadurch einsparen können.
01.08.2024 14:00
Lesezeit: 1 min

Die Wahlrechtsreform verkleinert zukünftig den Bundestag: Ein infolge der Wahlrechtsreform geschrumpfter Bundestag wäre einer Analyse zufolge für den Bund jedes Jahr bis zu 125 Millionen Euro günstiger als bisher. Das geht aus einer Untersuchung des arbeitgebernahen Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln hervor.

Bundestag: 630 Abgeordnete statt 733

Die Bundesregierung hatte das Wahlrecht 2023 reformiert, um ein weiteres Wachsen des Parlaments zu verhindern und die Sitzzahl zu deckeln. So sollen nach der nächsten Bundestagswahl nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen, aktuell sind es 733. Laut IW kann dadurch pro Jahr eine dreistellige Millionensumme gespart werden.

In diesen Bereichen könnte den Wirtschaftsforschern zufolge so am meisten gespart werden: Da künftig gut 100 Abgeordnete weniger im Parlament sitzen würden, fallen demnach jährlich 13 Millionen Euro weniger an Diäten an. Am größten wäre die Ersparnis mit etwa 45 Millionen bei Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros. Je nachdem, wie viele Parteien in den Bundestag einziehen, könnten die Geldleistungen an die Fraktionen den Schätzungen zufolge pro Jahr um bis zu 20 Millionen Euro sinken. Auch bei Reisen und Büroausstattung wie Schreibtischen und Computern sowie dem Fuhrpark des Parlaments wäre mit deutlich zurückgehenden Kosten zu rechnen.

Andere Posten des Bundestags-Haushalts blieben durch die Reform jedoch unverändert. So sei es unwahrscheinlich, dass der Bund sich von größeren Teilen seiner Immobilien trennen würde, sagt IW-Experte Björn Kauder.

Jährlich 13 Millionen Euro weniger an Diäten

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt mehrere Klagen gegen das neue Wahlrecht geprüft und dieses daraufhin für weitgehend verfassungskonform erklärt. Nur die Fünf-Prozent-Hürde ohne eine sogenannte Grundmandatsklausel verstößt gegen das Grundgesetz. Nach dieser Regel fällt die Grenze für den deutschlandweiten Anteil der Zweitstimmen für jene Parteien weg, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Das Gericht hat entschieden, dass die von der Reform gestrichene Grundmandatsklausel so lange in Kraft bleibt, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. Ändert sich bis Herbst 2025 nichts, wird unter diesen Voraussetzungen gewählt.

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