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Corona-Hilfen: Zwei Drittel der Schlussabrechnungen eingereicht

Lesezeit: 1 min
30.09.2024 10:25
Mit mehr als 60 Milliarden Euro hat der Staat während der Corona-Krise Unternehmen in Deutschland unterstützt. Bis Montag müssen die Firmen nun endgültig belegen, ob sie das Geld tatsächlich gebraucht haben. Eine Einreichung ist auch nach Fristablauf noch möglich.
Corona-Hilfen: Zwei Drittel der Schlussabrechnungen eingereicht
Corona-Soforthilfen: Laut Ministerium werden in rund drei Viertel der geprüften Schlussabrechnungen Nachzahlungen (41 Prozent) gewährt beziehungsweise die vorläufige Bewilligung bestätigt (33 Prozent). (Foto: dpa)
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Endspurt bei Corona-Schlussrechnungen: Die Frist für Unternehmen läuft am kommenden Montag ab. Inzwischen seien über zwei Drittel der Schlussabrechnungen von Corona-Wirtschaftshilfen eingereicht worden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der DPA mit. Dabei geht es um sogenannte Überbrückungshilfen sowie die sogenannten November- und Dezemberhilfen.

Die „Einreichungsdynamik“ steige täglich weiter an. Bis zum 30. September könnten voraussichtlich rund 90 Prozent der einzureichenden Schlussabrechnungen – von insgesamt rund 860.000 - erwartet werden.

Staat half mit Milliarden

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit mehr als 60 Milliarden Euro unterstützt. Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold hatte im Juli gesagt, der Erfolg der Corona-Hilfsprogramme habe vor allem auf der schnellen und unbürokratischen Bewilligung an die Unternehmen basiert. „Der Schutz aller Steuerzahler verlangt nun, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nun auch nachgewiesen wird.“

Rückforderungen in 25 % der Fälle

Laut Ministerium werden in rund drei Viertel der geprüften Schlussabrechnungen Nachzahlungen (41 Prozent) gewährt beziehungsweise die vorläufige Bewilligung bestätigt (33 Prozent). In rund 25 Prozent der finalen Schlussbescheide erfolgten Rückforderungen in Höhe von durchschnittlich rund 7.400 Euro gegenüber der vorläufig gewährten Hilfe. Schätzungsweise würden nach Abschluss der Schlussabrechnung Rückflüsse an den Bund in Höhe von rund 700 Millionen Euro erwartet. Die endgültige Bilanz werde erst 2025 vorliegen.

Um den sogenannten prüfenden Dritten beim Endspurt noch genügend Zeit zur Behebung kurzfristig auftretender (technischer) Probleme zu geben, werde die Einreichung der Schlussabrechnung auch noch kurze Zeit nach dem 30. September möglich sein. Erst nach Ablauf der Anhörungsfrist am 30. November würden Rückforderungsmaßnahmen durch die Bewilligungsstellen eingeleitet.

Soforthilfen

Zu Beginn der Pandemie gab es Soforthilfen des Bundes, die im Frühjahr 2020 für einen dreimonatigen Förderzeitraum beantragt werden konnten. Inzwischen sind rund 3,58 Milliarden Euro von rund 582.000 Unternehmen und Selbständigen zurückgezahlt worden, wie das Ministerium unter Berufung auf Bewilligungsstellen der Länder mitteilte. In mehreren Ländern seien die Rückmeldeverfahren und nachträglichen Überprüfungen noch nicht abgeschlossen. Die Bewilligung von Geldern stand laut Ministerium unter dem Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung und einer damit verbundenen möglichen Rückzahlung.

 


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