Politik

Gericht bestätigt: Sächsische AfD darf als rechtsextrem bezeichnet werden

Der sächsische Landesverband der AfD hatte 2023 gegen die Einschätzung des Verfassungsschutzes Beschwerde eingelegt, die Partei als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzustufen. Ein Gericht in Sachsen folgte nun der Beurteilung des Verwaltungsgerichts Dresden, das der Behörde zuvor Recht gab.
21.01.2025 12:40
Aktualisiert: 21.01.2025 12:40
Lesezeit: 1 min

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt, dass der sächsische Landesverband der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft werden darf. Damit wies das Gericht die Beschwerde der AfD gegen eine entsprechende Einstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz zurück. Der Beschluss ist endgültig und unanfechtbar.

AfD scheitert mit Eilantrag: Beschluss des OVG ist endgültig und unanfechtbar

Im Dezember 2023 hatte das Landesamt für Verfassungsschutz den sächsischen AfD-Landesverband als rechtsextrem eingestuft, da hinreichende Hinweise vorlägen, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und das Demokratieprinzip gerichtet seien.

Die AfD hatte gegen diese Einstufung im Sommer 2024 einen Eilantrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Das Oberverwaltungsgericht sah die Begründung der Partei als nicht ausreichend an, um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu ändern.

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