Politik

Klimaneutralität im Grundgesetz – Annalena Baerbock kündigt zahlreiche Klagen der Umweltverbände an

Die beschlossene Grundgesetzänderung verankert erstmals das Ziel der „Klimaneutralität bis 2045“ in der Verfassung. Noch-Bundesaußenministerin und Klimaaktivistin Annalena Baerbock von der Grünen Partei sieht zahlreiche Klagemöglichkeiten gegen vermeintlich klimaschädliche Projekte voraus.
27.03.2025 19:03
Aktualisiert: 27.03.2025 19:48
Lesezeit: 2 min
Klimaneutralität im Grundgesetz – Annalena Baerbock kündigt zahlreiche Klagen der Umweltverbände an
Annalena Baerbock beim 16. Petersberger Klimadialog mit André Corréa do Lago, designierter COP30-Präsident: Die noch geschäftsführende Außenministerin erwartet künftig vermehrt Klagen gegen umweltschädliche Projekte in Deutschland. (Foto: dpa) Foto: Kay Nietfeld

Mit der noch im alten Bundestag durch Grüne, SPD und Union durchgesetzten Grundgesetzänderung wurde erstmals das Ziel der „Klimaneutralität bis 2045“ verfassungsrechtlich festgeschrieben. Nach Ansicht von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock eröffnet dies die Möglichkeit, künftig vermeintlich umweltschädliche Bauprojekte vermehrt juristisch anzufechten.

„Klimaneutralität“ im Grundgesetz: Kommt eine Klagewelle?

Beim Petersberger Klimadialog im Auswärtigen Amt, einem internationalen Treffen auf Ministerebene zur Vorbereitung der nächsten Weltklimakonferenz im November in Brasilien, sprach die Grünen-Politikerin im Zusammenhang mit den Grundgesetzänderungen von einem Meilenstein, denn das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 wurde in der deutschen Verfassung verankert. „Ich glaube, das ist eine wichtige Botschaft“, sagte Baerbock. Sie berichtete dem Publikum auf Englisch, dass die deutsche Verfassung nun 100 Milliarden Euro für grüne Infrastrukturprojekte vorsehe.

Auswirkungen auf Gesetzgebung und Infrastrukturprojekte

Baerbock erläuterte, dass in der deutschen Verfassung jetzt auch das Ziel festgehalten sei, bis 2045 klimaneutral zu sein. „Ich glaube, das ist eine wichtige Botschaft“, sagte sie und machte ihre Ansicht deutlich, dass jedes Gesetz und alles, was in anderen Bereichen getan werde, von dieser Änderung im Grundgesetz beeinflusst sein wird. Wenn neue Straßen gebaut würden „oder was auch immer“, dann könne das immer vor Gericht angefochten werden, mit Blick darauf, wie es mit dem Ziel der Klimaneutralität im Grundgesetz zusammenpasse, sagte sie.

Bundestag und Bundesrat hatten in der vergangenen Woche Lockerungen der Schuldenbremse im Grundgesetz verabschiedet sowie die Einrichtung eines sogenannten Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte und „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“. Diese Formulierung hatten die Grünen, auf deren Stimmen Union und SPD für die Gesetzesänderungen angewiesen waren, durchgesetzt.

Klagemöglichkeiten durch verankerte Klimaneutralität 2045

CDU-Chef Friedrich Merz hatte Befürchtungen zurückgewiesen, dass dadurch ein neues Staatsziel formuliert werde, mit möglichen negativen Folgen für die Wirtschaft und neuen Klagemöglichkeiten für Umweltschutzorganisationen etwa gegen einen Autobahn-Ausbau. „Es ist kein neues Staatsziel. Es gibt hier keine Veränderungen der Grundlagen in unserer Verfassung in dieser Frage“, hatte er gesagt.

Die Auslegung sei im Einzelfall Sache der Gerichte, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin auf Nachfrage vor Journalisten. Dem schloss sich Regierungssprecher Steffen Hebestreit an. „Wenn es da unterschiedliche Interpretationen dieses Passus gibt, dann kann man den vor Gericht wunderbar klären lassen.“

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