Im Strafprozess um den mutmaßlich islamistischen Terroranschlag von Solingen mit drei Toten hat der Angeklagte die Tat gestanden. In einer Erklärung, die seine Verteidiger für ihn abgaben, räumte der Syrer Issa al H. den Messerangriff ein, bei dem drei Menschen starben. "Ich habe schwere Schuld auf mich geladen. Ich bin bereit, das Urteil entgegenzunehmen", hieß es in der Erklärung.
Auf dem "Festival der Vielfalt" wütete er in Solingen ein Messerangreifer. Kurz darauf reklamierte die Terrorgruppe Islamischer Staat den Anschlag für sich. Nun hat der Strafprozess begonnen.
Neun Monate nach der blutigen Messerattacke mit drei Toten auf dem Solinger Stadtfest hat in Düsseldorf der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Attentäter begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer Issa al H. dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Zudem soll er IS-Terrorist sein und wenige Stunden vor der Tat am Abend des 23. August 2024 dem sogenannten Islamischen Staat in Videos die Treue geschworen haben.
Kontakte zum IS und Vorbereitung der Tat
Er habe in islamistisch-dschihadistischen Foren gezielt den Kontakt zum IS gesucht, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft kurz vor Beginn des Prozesses. Ideologische Akteure des IS hätten ihn dann – auch bei der Wahl der Tatwaffe – angeleitet. Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal in einem blauen T-Shirt und hielt den Kopf auf der Anklagebank überwiegend gesenkt.
Prozess im Hochsicherheitstrakt
Zunächst soll die Bundesanwaltschaft die Anklage verlesen. Der 27-jährige Angeklagte hat sich gegenüber den Ermittlern und dem Haftrichter bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Offen ist, ob er sich beim Prozessauftakt äußern wird.
Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Sowohl Verletzte als auch Angehörige der Todesopfer des Anschlags treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Insgesamt sind es zwölf Nebenkläger.
Gericht plant 22 Verhandlungstage
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gilt der Angeklagte bislang als voll schuldfähig. Das Oberlandesgericht hat bis 24. September zweiundzwanzig Verhandlungstage angesetzt. Es sollen fast 50 Zeugen sowie mehrere Sachverständige gehört werden.
"Die Tat ist für uns als Solinger unbegreiflich und an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten", sagte Rechtsanwalt Simon Rampp, der acht Nebenkläger vertritt. "Die Bundesanwaltschaft hat aus unserer Sicht die Tat vollumfänglich aufgeklärt. Es gibt viele Zeugen und Videoaufnahmen." Als Strafe müsse "alles her, was das Gesetz zu bieten hat".

