Politik

BSW-Klagen zum Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf zwei Organklagen der Partei als unzulässig, wie das oberste deutsche Gericht am Dienstag mitteilte. Die Partei habe nicht ausreichend begründet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll.
03.06.2025 13:24
Lesezeit: 2 min
BSW-Klagen zum Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert
Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist mit Klagen zum Wahlrecht in Karlsruhe gescheitert (Foto: dpa). Foto: Michael Kappeler

Im Folgenden:

  • Warum scheiterte das BSW in Karlsruhe?
  • Welche Begründung gab das Gericht?
  • Was fordert das BSW zur Fünf-Prozent-Hürde?

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