Unternehmen

Rechtsstreit um Netto-Werbung: Bundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung

Mit Preisermäßigungen locken viele Einzelhändler ihre Kundschaft an. Dabei gibt es rechtlich einiges zu beachten. Der BGH hat eine Kaffee-Werbung unter die Lupe genommen – und übt Kritik.
09.10.2025 14:11
Lesezeit: 2 min

Bundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung

Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie dabei für Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung betont. Im konkreten Fall ging es um eine Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt, weil sie in der Werbung einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sah.

Der Discounter hatte in einem Prospekt ein Kaffee-Produkt mit der Aussage beworben, dieses sei um 36 Prozent heruntergesetzt worden. Dabei wurde der aktuelle Preis (4,44 Euro) sowie der Preis der Vorwoche (6,99 Euro) genannt. Die Krux: Erst in einer Fußnote konnte der Verbraucher nachlesen, dass das Produkt in den letzten 30 Tagen schon einmal 4,44 Euro gekostet hatte.

Reicht eine Fußnote?

Nach der Preisangabenverordnung sind Händler, die mit Preisrabatten werben wollen, verpflichtet, dabei immer auch den niedrigsten Preis zu nennen, der innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt verlangt wurde. Juristisch umstritten war lange, wie dieser sogenannte Referenzpreis angegeben werden muss – also ob die Information beispielsweise auch in einer Fußnote reicht.

Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr bereits entschieden, dass sich Werbeaussagen wie ein „Preis-Highlight“ auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen und Rabatt-Prozente auch auf dieser Basis berechnet werden müssen. Auch der BGH betonte nun, es reiche nicht, den Referenzpreis in beliebiger Weise anzugeben. Er müsse für den angesprochenen Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein. (Az. I ZR 183/24)

BGH verwarf Nettos Revision

Die Werbung des beklagten Discounters werde diesen Anforderungen nicht gerecht und sei daher unzulässig, entschied der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Den Verbrauchern werde durch die unzureichende Angabe des Referenzpreises eine wesentliche Information vorenthalten. Der Senat wies die Revision von Netto gegen ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zurück.

Es gibt noch eine zweite Discounter-Kette, die ebenfalls den Namen Netto trägt. Sie ist vor allem im Norden und Osten Deutschlands zu finden und unter anderem an dem Hund im Firmenlogo zu erkennen. Die Klage, um die es am BGH ging, richtet sich aber gegen die größere Einzelhandelskette Netto Marken-Discount mit Sitz im bayerischen Maxhütte-Haidhof bei Regensburg.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU Single Rulebook: Warum der 10. Juli 2027 für Banken zum wichtigen Stichtag wird

Die europäische Geldwäschebekämpfung wird mit einem grundlegenden Wandel konfrontiert. Mit der Anti-Money Laundering Regulation (AMLR)...

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Technologie
Technologie KI-Abhängigkeit: So erpressbar ist Deutschland von den USA
12.09.2026

Im Juni sperrte das US-Handelsministerium den Zugang zu KI-Modellen des Anbieters Anthropic für ausländische Nutzer. Der Ausfall...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europäische Autoindustrie: China greift Europas Käufer an
12.09.2026

Europäische Autos werden immer sicherer, digitaler und leistungsfähiger. Doch viele Käufer können sich diesen Fortschritt kaum noch...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wenn Kinder zerbrechen, gerät auch die Arbeitswelt ins Wanken
12.09.2026

Zuerst brach ihr Sohn am ersten Schultag zusammen, dann brach sie selbst bei der Arbeit zusammen. Kinder in schwerer Belastung beeinflussen...

DWN
Panorama
Panorama Rolex Daytona: Vier Einzelstücke könnten Millionenrekord brechen
12.09.2026

Vier Rolex Daytona, vier Jahreszeiten und kein einziges zweites Exemplar auf der Welt: Rolex bricht mit einer Tradition, die den Mythos der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen AeroSHARK-Installation: Airbus-Flugzeuge bekommen "Haifischhaut"
12.09.2026

Flugzeuge könnten künftig mit einer Oberfläche starten, deren Prinzip aus dem Meer stammt. Die sogenannte AeroSHARK-Folie soll...

DWN
Panorama
Panorama Angst vor dem Älterwerden: Wie aus Sorge neue Freiheit wird und was Experten raten
12.09.2026

Der Blick in den Spiegel, ein runder Geburtstag oder erste körperliche Beschwerden können plötzlich Angst vor dem Älterwerden...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Berufswahl und KI: Warum junge Menschen mehr auf Praxiserfahrungen achten sollten
12.09.2026

Die traditionellen Ratschläge zur Berufsorientierung greifen nicht mehr. Lange Zeit galt das Absolvieren eines rein akademischen Studiums...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Handel schließt trotz heißgelaufener Inflationsdaten im grünen Bereich
11.09.2026

Überraschende Wende an der Wall Street: Warum eine vermeintliche Hiobsbotschaft die Märkte beflügelt.