Politik

Alle 75 Minuten eine rassistische Straftat: Bundesregierung startet neuen Aktionsplan

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Rassismus neu aufstellen und modernisieren. Mit einer Auftaktsitzung von Ministeriumsvertretern hat nun der im Koalitionsvertrag vereinbarte Prozess begonnen. Ziel ist ein umfassender Plan, der bis 2027 vorliegen soll und das aktuelle Konzept aus dem Jahr 2017 ablösen wird.
14.11.2025 14:16
Lesezeit: 1 min
Alle 75 Minuten eine rassistische Straftat: Bundesregierung startet neuen Aktionsplan
Demonstranten protestieren wegen des Stadtbild-Zitats während des Antrittsbesuchs gegen Bundeskanzler Merz vor der sächsischen Staatskanzlei und halten ein Schild mit der Aufschrift "Rassismus ist keine Meinung! Exit: Racism" (Foto: dpa). Foto: Jan Woitas

Aktionsplan basiert auf wissenschaftlicher Rassismus-Definition

Die Beauftragte, die hierbei die Federführung hat, sagte laut einer Mitteilung: „Wir starten für die Bundesregierung den neuen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus. Dort werden wir Maßnahmen gegen Rassismus bündeln und gezielt weiterentwickeln.“

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu auflegen, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen.“

Arbeitsdefinition aus der Zeit der Ampel-Koalition

Die frühere Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus und heutige Entwicklungsministerin, Reem Alabali-Radovan (SPD), hatte im März - vor der Bildung der schwarz-roten Koalition - der öffentlichen Verwaltung eine Arbeitsdefinition von Rassismus an die Hand gegeben. Die von Expertinnen und Experten in einem mehr als eineinhalb Jahre dauernden Prozess formulierte Definition sollte Beamtinnen und Beamten im Alltag mehr Klarheit verschaffen. Sie sei allerdings nicht verbindlich, sondern stelle lediglich ein Angebot dar, wurde damals betont.

„Historisch gewachsene Einteilung von Menschen“

„Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion“, heißt es in der Definition.

Bestimmte Merkmale würden diesen Gruppen zugeschrieben, die sie und die ihnen zugeordneten Personen als höher- oder minderwertig charakterisierten. Die als minderwertig kategorisierten Gruppen werden demnach herabgewürdigt und auf der Grundlage von negativen Stereotypen und Vorurteilen abgewertet.

Alabali-Radovan hatte für die Formulierung der Arbeitsdefinition im Juni 2023 einen Rat von zwölf Expertinnen und Experten für Antirassismus berufen. An der Erarbeitung des nun von Pawlik angekündigten neuen Plans sollen Wissenschaftler, die Zivilgesellschaft und die Bundesländer beteiligt werden. Geplant ist den Angaben zufolge, den Plan 2027 dem Kabinett zum Beschluss vorzulegen.

Pawlik betonte: „Rassismus ist längst kein Randproblem mehr.“ Alle 75 Minuten ereigne sich in Deutschland eine rassistische Straftat. Betroffene müssten besser geschützt werden.

Der aktuelle Nationale Aktionsplan gegen Rassismus stammt von 2017. Er formuliert konkrete Ziele wie etwa die Förderung von Diversität in Arbeitsleben, Ausbildung und Beruf und die Bekämpfung von Rassismus im Internet.

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