Anwalt: Reuß wird zu Vorwürfen im Terrorprozess sprechen
Für die Staatsanwaltschaft gilt Heinrich XIII. Prinz Reuß als Rädelsführer im Frankfurter Terrorprozess um mutmaßliche sogenannte Reichsbürger. Wie wird Reuß sich dazu äußern?
Der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß sieht sich nach den Worten seines Anwaltes im Terrorprozess um mutmaßliche sogenannte Reichsbürger nicht als Rädelsführer. Er wolle schildern, wie er in die Gesamtsituation hingeraten sei, sagte sein Verteidiger vor Verhandlungsbeginn am Oberlandesgericht Frankfurt. „Aus Sicht unseres Mandanten ist es so, dass er nicht irgendwelche Menschen sich gesucht hat, sondern dass er mehr oder weniger gesucht und – in Anführungsstrichen – gefunden wurde.“
Die Einlassung werde aus mehreren Teilen bestehen, zum einen aus dem Verlesen einer vorbereiteten Erklärung, zum anderen aber auch aus Erklärungen in freier Rede. „Da geht es um Dinge, wie stehe ich zu Krieg und Gewalt und so weiter. Wir haben da so eine Mischung vorbereitet.“
Verteidiger: Reuß will nicht alles bestreiten
Reuß' Verteidiger kündigte weitere Haftprüfungsanträge an. «Wir hoffen natürlich auch, durch eine Äußerung, die nicht nur alles bestreiten wird, das will ich jetzt schon gleich klarstellen, auch auf das Gericht einzuwirken.» Es gehe um die Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer in Anbetracht von Reuß' Alter von 74 Jahren, seiner tatsächlichen Rolle «und in Anbetracht der Tatsache, dass schlussendlich keine wirkliche Straftat passiert ist», sagte der Anwalt.
Heinrich XIII. Prinz im Dezember 2022 verhaftet und im Dezember 2023 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angeklagt.
Lebensgefährtin von Reuß wurde bereits aus Haft entlassen
Die Bundesanwaltschaft wirft den insgesamt neun in Frankfurt angeklagten Leuten vor, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Ziel sei es gewesen, die bestehende Staatsordnung gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen.
Die Angeklagte Vitalia B., Lebensgefährtin von Reuß, wurde bereits Anfang Dezember aus der Haft entlassen, die übrigen acht Angeklagten bleiben aber in Untersuchungshaft. Das Gericht sah es nicht mehr als verhältnismäßig an, die Frau weiter in U-Haft zu nehmen. Dabei wurde die im Raum stehende Straferwartung berücksichtigt und der Umstand, dass die Frau bereits drei Jahre in U-Haft saß.
Verfahren in drei Städten
Mit zwei parallel laufenden Verfahren in München und Stuttgart müssen sich insgesamt 26 mutmaßliche Verschwörer in dem Komplex um die mutmaßliche sogenannte Reichsbürger-Gruppierung um Heinrich XIII. Prinz Reuß verantworten. Bis zum Urteil gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Sogenannte Reichbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen nicht an und behaupten, dass das Deutsche Reich (1871–1945) fortbestehe.


