Politik

Minijobs auf der Kippe: Parallelwelt des Arbeitsmarkts steht in der Kritik

Der Arbeitnehmerflügel der CDU fordert die teilweise Überführung von Minijobs in reguläre Tätigkeiten – was für Minijobber weniger Netto und für Sozialkassen Zusatzeinnahmen bedeuten. Wirtschaft und Handel warnen vor einer Einschränkung des Minijobangebotes. Welche Auswirkungen das für Betroffene und den Arbeitsmarkt hätte.
24.02.2026 13:13
Lesezeit: 3 min

Minijobs auf der Kippe: Parallelwelt des Arbeitsmarkts steht in der Kritik

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 603 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Für Arbeitnehmer fallen in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, von der sich Beschäftigte jedoch befreien lassen können. Der Bruttolohn entspricht daher meist dem Nettolohn. Die soziale Absicherung erfolgt häufig über eine Familienversicherung oder einen Hauptjob. Arbeitgeber entrichten pauschale Beiträge zur Sozialversicherung.

Nach einem Vorschlag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) auf dem CDU-Parteitag "Arbeit braucht Ordnung - keine Privilegien für Kleinstjobs", soll diese Art von Beschäftigung deutlich eingeschränkt werden. Von den derzeit rund sieben Millionen Minijobbern in Deutschland sollen Schüler, Studenten und Rentner weiterhin unter die bisherigen Regelungen fallen. Auch für Nebentätigkeiten soll es Ausnahmen geben.

Auch der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, ist dafür Minijobs abzuschaffen. Es fehlten schlicht die Arbeitskräfte, um die Wachstumsraten der Vergangenheit zu erreichen, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). In diesem Zusammenhang sprach er sich zugleich für eine stärkere Besteuerung von Vermögen, etwa über die Grundsteuer, aus, um staatliche Einnahmen zu stabilisieren.

Minijobs begünstigen Schwarzarbeit und verzehren Wettbewerb

Der Arbeitnehmerflügel der CDU kritisiert vorallem, dass sich Minijobs von ihrer ursprünglichen Idee weit entfernt hätten. Einst sei es als unbürokratische Möglichkeit gedacht gewesen, kleine Tätigkeiten legal zu machen. Inzwischen sei daraus ein eigener Arbeitsmarkt geworden. "Diese Parallelwelt steht außerhalb der Logik unseres Sozialstaats." Wer arbeitet, solle abgesichert sein. Im Alter und in Notlagen stünden viele Menschen mit leeren Händen da. "Minijobs führen zu Absenkungen arbeitsrechtlicher Standards, begünstigen Schwarzarbeit und verzerren den Wettbewerb."

IWH: Abschaffung von Minijobs senkt Nettoeinkommen

Der Vorschlag Minijobs nicht mehr für alle zugänglich zu machen, sorgt hingegen für Kritik vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Die Begründung: Die Effekte der Abschaffung sind für den Arbeitsmarkt unklar.

Die Minijob-Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei monatlich 603 Euro. Der Vorteil gegenüber einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung besteht in den vom Arbeitnehmer eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen, die bei voller Ausschöpfung laut IWH bei etwa 130 Euro im Monat liegen dürften.

Die Überführung von Minijobs in reguläre Tätigkeiten könnte bei einem Großteil der betroffenen Minijobber zu Einbußen beim Nettoeinkommen führen. Nach Berechnungen des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) wären etwa vier der gegenwärtig rund sieben Millionen Minijobber davon betroffen. Bei den Sozialversicherungen könnte die Überführung zu Zusatzeinnahmen in Höhe von etwa 4,5 Milliarden Euro in diesem Jahr führen - allerdings zulasten der Nettoeinkommen der Betroffenen.

Unklar ist laut IWH auch, welchen Gesamteffekt eine solche Umwandlung auf die Beschäftigung im Allgemeinen hätte. Einerseits könnten dadurch Arbeitsplätze wegfallen. Andererseits werde durch die Streichung von Einkommensgrenzen die bisherige Optimierung auf geringe Arbeitszeiten überflüssig und schaffe für einen Teil der Beschäftigten Anreize, ihre Arbeitszeit auszuweiten.

Minijobs werden übrigens überdurchschnittlich häufig von Frauen ausgeübt. Laut Bundesagentur für Arbeit stellen sie rund zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten. Kritiker sehen darin einen strukturellen Nachteil für die eigenständige Altersvorsorge.

Kritik von arbeitgebernahem Institut

Kritik zu den Reformplänen kam auch von Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). "Für die Beschäftigten hieße das: weniger Geld auf dem Konto. Die Sozialversicherungen würden kaum profitieren, denn die zusätzlichen Beiträge würden minimal ausfallen." Gleichzeitig würde der bürokratische Aufwand steigen. Zudem dürften Arbeitgeber Schwierigkeiten bekommen, die fortan schlechter bezahlten Jobs zu besetzen.

Handel: HDE warnt vor Folgen einer Abschaffung von Minijobs

In der aktuellen Diskussion über eine mögliche Einschränkung oder Abkehr von Minijobs betont der Handelsverband Deutschland (HDE) erneut die zentrale Bedeutung der Minijobs für den Einzelhandel. Aus Sicht des Verbandes lenke die Reformidee von tieferliegenden Problemen wie steigenden Lohnnebenkosten ab.

Der Einzelhandel beschäftigt weiterhin mehr als 3,1 Millionen Menschen in Deutschland, darunter rund 800.000 in geringfügigen Beschäftigungen. Diese Arbeitsform werde bewusst gewählt, erklärt HDE-Geschäftsführer Steven Haarke. Viele Beschäftigte könnten aufgrund ihrer Lebenssituation kein höheres Stundenvolumen leisten, andere schätzten den finanziellen Vorteil des „brutto für netto“. Zudem seien Minijobs ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument, um stark schwankende Kundenfrequenzen und Stoßzeiten zuverlässig abzudecken.

HDE: Für Arbeitgeber sind Minijobs unverzichtbar

Haarke betont, dass Minijobs gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten für beide Seiten attraktiv seien. Die nun angestoßene Debatte verkenne diese Rolle und verschiebe die Aufmerksamkeit weg von ungelösten strukturellen Herausforderungen, insbesondere den hohen und weiter steigenden Lohnnebenkosten.

Für Arbeitgeber, so Haarke, seien Minijobs unverzichtbar, um den flächendeckenden Service zu allen Öffnungszeiten sicherzustellen. Bereits heute unterlägen Unternehmen strengen, bußgeldbewährten Dokumentationspflichten, um Missbrauch vorzubeugen. Eine Reform würde daher weder Beschäftigten noch Betrieben oder Verwaltung echten Mehrwert bieten und laufe ins Leere.

Minijob-Reform: großer Aufwand, geringe Wirkung

Minijobs beitragspflichtig zu machen, würde die Nettoentgelte der bisherigen Minijobber spürbar reduzieren, während die daraus entstehenden Ansprüche in den Sozialversicherungen aufgrund des geringen Stundenumfangs nur minimal wären. Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Beitragspflicht für Minijobs würde zwar die Gerechtigkeit in der sozialen Absicherung erhöhen, aber das Netto-Einkommen der Minijobber schmälern. Gleichzeitig entstünde mehr zusätzliche Bürokratie für Sozialversicherungsträger und Unternehmen.

Aktuell wird die Reform noch diskutiert, Minijobs schrittweise in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Sollten die Pläne weiterverfolgt werden, plädiert das IWH für einen Übergangszeitraum, in dem sich die Betroffenen nach und nach an die neuen Rahmenbedingungen anpassen könnten.

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