Politik

Mehr Flexibilität für Kliniken: Bundestag verabschiedet Anpassungen zur Krankenhausreform

Der Bundestag hat nach monatelangen Verhandlungen weitreichende Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen. Das Parlament nahm den Gesetzentwurf der Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an, um den Kliniken und Planungsbehörden mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort zu geben. Damit reagiert die aktuelle schwarz-rote Koalition auf die Kritik an der ursprünglichen „Revolution“, die Ende 2024 noch unter der Vorgängerregierung und dem damaligen Minister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht worden war.
06.03.2026 15:52
Lesezeit: 2 min
Mehr Flexibilität für Kliniken: Bundestag verabschiedet Anpassungen zur Krankenhausreform
Ein Schild weist den Weg zu den Oberhavel Kliniken in der Marwitzer Straße (Foto: dpa). Foto: Soeren Stache

Ziele und Instrumente der Reform

Die Reform verfolgt das Ziel, den finanziellen Druck auf die bundesweit rund 1.700 Kliniken zu senken und eine stärkere Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen zu erzwingen. Grundlage hierfür sind neue „Leistungsgruppen“, die medizinische Behandlungen präziser definieren als bisherige Abteilungen. Nur Kliniken, die einheitliche Qualitätsvorgaben bei Fachpersonal und Ausstattung erfüllen, dürfen diese Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Hintergrund der Maßnahmen sind chronische Finanznöte, Personalengpässe und die Tatsache, dass etwa ein Drittel der 470.000 Betten zuletzt unbelegt blieb. Zudem steigen die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für Kliniken in diesem Jahr voraussichtlich auf 120 Milliarden Euro.

Die wichtigsten Neuerungen und Ausnahmen

Mit dem nun verabschiedeten Änderungsgesetz wird die Umsetzung flexibler gestaltet. „Viele Regelungen der Krankenhausreform waren für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar“, begründete Ministerin Warken die Anpassungen. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Ausnahmeregelungen: Länder können Kliniken befristet erlauben, Leistungsgruppen anzubieten, auch wenn diese die Qualitätskriterien noch nicht erfüllen. Diese Ausnahmen können um bis zu drei Jahre verlängert werden.

  • Fristen: Die Umstellungen bei der Vergütung greifen ein Jahr später als geplant und sollen bis 2030 abgeschlossen sein.

  • Struktur: Statt 65 wird es nun 61 Leistungsgruppen geben.

  • Finanzielle Unterstützung: Der Bund erhöht seinen Anteil am Unterstützungsfonds für die Neuaufstellung der Kliniken von 25 Milliarden auf 29 Milliarden Euro bis zum Jahr 2035.

  • Patientenservice: Für radiologische Termine über die Hotline 116 117 gilt künftig eine maximale Wartezeit von drei Wochen. Zudem wird der „Bundes-Klinik-Atlas“ in die Regie des Gemeinsamen Bundesausschusses überführt.

Geteiltes Echo und scharfe Kritik

Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft die erreichte Planungssicherheit begrüßt und die gesetzlichen Krankenkassen von einem „tragfähigen Kompromiss“ sprechen, kommt von der Opposition und Patientenvertretern heftiger Widerstand.

Grünen-Experte Janosch Dahmen warnte vor einer „faktischen Rückabwicklung“ und betonte, dass Routine bei komplexen Eingriffen Leben rette. Die AfD kritisierte die Entstehung eines „bürokratischen Monstrums“, während die Linke die Sorge vor dem Aus bedarfsnotwendiger Krankenhäuser äußerte. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigte sich enttäuscht über die „verwässerte Strukturreform“.

Das Gesetz muss abschließend noch den Bundesrat passieren. Da die Länderinteressen in den letzten Verhandlungen bereits berücksichtigt wurden, gilt eine Zustimmung dort als wahrscheinlich. Ministerin Warken betonte abschließend die Notwendigkeit des Wandels: „Weder haben wir das Fachpersonal noch das Geld, die Strukturen so zu belassen, wie sie sind.“

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