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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Was aktuell gilt

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt, sorgt aber immer wieder für Unsicherheit. Besonders kompliziert wird es, wenn Beschäftigte mehrfach oder unterschiedlich erkranken. Wann greift der Anspruch – und wann endet er?
14.04.2026 07:22
Lesezeit: 1 min
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Was aktuell gilt
Mehrfach krankgeschrieben? Diese Regeln zur Lohnfortzahlung sollten Arbeitnehmer kennen. (Foto: dpa)

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - aktuelle Rechtslage im Überblick

Wie lange bekommen Arbeitnehmer im Krankheitsfall weiterhin Lohn? Dieses Thema wird politisch regelmäßig diskutiert. Welche Regeln derzeit gelten und was bei mehrfachen Erkrankungen zu beachten ist. Ein kompakter Überblick.

Wer arbeitsunfähig erkrankt und seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, muss nach geltender Gesetzeslage zunächst keine finanziellen Nachteile befürchten: Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt aus, übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verursacht wurde. Zudem muss das Beschäftigungsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden haben. Wer vorher krank wird, hat meist noch keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Kommt es später erneut zur gleichen Erkrankung, kann ein weiterer Anspruch auf sechs Wochen bestehen. Dies gilt, wenn zwischen den Krankheitsphasen mindestens sechs Monate ohne diese Erkrankung lagen oder seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind, so die Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Was gilt, wenn ich erneut (anders) krank werde?

Folgen zwei Krankschreibungen direkt aufeinander oder liegen nur wenige Stunden dazwischen, entsteht nicht automatisch ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine zusätzliche Erkrankung auf, die unmittelbar anschließt, beginnt die Sechs-Wochen-Frist nicht erneut.

Ein neuer Anspruch entsteht nur dann, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, bevor die weitere Erkrankung einsetzte – etwa wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich gearbeitet hat oder zumindest wieder arbeitsfähig war, selbst wenn dies nur für wenige Stunden außerhalb der regulären Arbeitszeit galt.

Schließen sich die attestierten Arbeitsunfähigkeiten hingegen direkt an oder liegt dazwischen lediglich ein freier Tag oder ein Wochenende, spricht dies für einen einheitlichen Krankheitsfall. In solchen Fällen müssen Arbeitnehmer darlegen und nachweisen, dass tatsächlich eine neue, eigenständige Erkrankung vorliegt.

Klare Regeln, aber viele Details entscheidend

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bietet Arbeitnehmern eine wichtige finanzielle Absicherung, ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft. Besonders bei wiederholten oder unterschiedlichen Erkrankungen kommt es auf Details an, etwa zeitliche Abstände und tatsächliche Arbeitsfähigkeit zwischen den Krankheitsphasen. Entscheidend ist, ob es sich um eine neue oder fortlaufende Erkrankung handelt. Wer hier den Überblick behält, kann seine Ansprüche besser einschätzen und mögliche Konflikte mit dem Arbeitgeber vermeiden. Insgesamt zeigt sich: Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig, ihre Anwendung im Einzelfall jedoch oft komplex und erfordert genaue Prüfung.

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