Zahl der Rentenempfänger steigt auf 22,5 Millionen
Rund 22,5 Millionen Menschen haben im vergangenen Jahr in Deutschland Leistungen aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente erhalten. Das waren 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Insgesamt wurden den Angaben zufolge rund 423 Milliarden Euro ausgezahlt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg von 5,1 Prozent (20,7 Milliarden Euro).
Besteuerung: Steuerpflichtiger Rentenanteil wächst
Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählten im Jahr 2025 demnach 72 Prozent der Leistungen – insgesamt also 304 Milliarden Euro. Seit dem Jahr 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte.
Grund dafür ist die Neuregelung der Besteuerung im Alterseinkünftegesetz von 2005, das den Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung regelte. Das bedeutet: Rentenbeiträge werden während der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt, besteuert werden erst die Auszahlungen. Dieser Übergang dauert bis zum Jahr 2058.
Einkommensteuer: 2022 zahlten rund 42 Prozent der Rentner
Und wie sieht es bei den Steuerabgaben aus? "Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen", erklärten die Statistiker. Genaue Zahlen für 2025 liegen wegen der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht vor.
Die jüngsten Zahlen zur Frage, wie viele Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlten, stammen laut Bundesamt aus dem Jahr 2022. Demnach mussten in diesem Jahr rund 42 Prozent der damals insgesamt 22,03 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer zahlen. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 1,8 Prozentpunkte.
Bei rund 80 Prozent der steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger kamen den Daten zufolge zusätzlich weitere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen hinzu. Zu den Rentenbeziehenden zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder.

