Politik

Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

Die Handynetze werden besser, doch mancherorts gibt es noch immer Defizite. Sind die groß, kann der Verbraucher im Streit mit dem Mobilfunk-Anbieter lautstärker auf sein Recht pochen als bislang.
16.04.2026 07:33
Lesezeit: 3 min

Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte ein Regelwerk, mit dem ein schon seit 2021 geltender Rechtsanspruch endlich genutzt werden kann. Bisher war das Minderungsrecht im Mobilfunk ein unbrauchbares Hilfsmittel, da das Regelwerk für die konkrete Umsetzung fehlte. Das ändert sich nun.

Mit der Verfügung können sich Verbraucher auf das Minderungsrecht berufen und ab Montag rechtsverbindliche Tests mit einer neuen App der Bundesnetzagentur durchführen. Damit können sie Defizite nachweisen und eine Preissenkung oder eine Sonderkündigung erzwingen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen «erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit» zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Die Netzagentur macht Ernst

Die Regulierungsbehörde schrieb Schwellen fest, ab denen der Minderungsanspruch greift. Wohnt man in einer dünn besiedelten Gegend auf dem Land, so müssen die Netzverbindungen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent. Diese Schwellen müssen aber keineswegs immer übersprungen werden, sondern nur einige wenige Male.

Grundsätzlich sind 30 Messungen über die ab Montag verfügbare App «Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk» nötig, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen. Wird die Mindestschwelle an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Theoretisch reicht es aus, wenn nur drei Messungen, verteilt auf drei Tage, knapp über der Schwelle liegen - auch wenn die anderen 27 Messungen darunter sind, so hat man dennoch keinen Rechtsanspruch.

Die Bundesnetzagentur hatte ihr Regelwerk als Entwurf bereits 2024 vorgestellt. Das finale Papier enthält nur eine wesentliche Änderung, die etwas verbraucherfreundlicher ist: Wird die Mindestschwelle schon an den ersten drei Messtagen kein einziges Mal übersprungen, so muss man gar nicht weitermessen und darf vorzeitig aufhören - dann sind also nur 18 Messungen nötig und man spart sich etwas Zeit. Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. «Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat», sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. «Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.»

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. «Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen.»

Das sei im Mobilfunkbereich anders. «Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen», sagt Flosbach. «Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen.»

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. «Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter.»

Branchenvertreter schütteln den Kopf

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei «kaum praxistauglich», moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Tatsächlich kann bei den Messungen geschummelt werden, etwa indem man in den Keller geht, das ist auch der Bundesnetzagentur bewusst. Sie versucht, den Schummelfaktor zu begrenzen: Zunächst muss man bestätigen, dass man bei der Messung im Freien steht. Die App ermittelt die Standortgenauigkeit per GPS-Signal auf 30 Meter - geht man zum Schummeln nach drinnen, kann das wegen des Signals auffliegen.

Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse, sagt VATM-Geschäftsführer Ufer. «Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.»

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB-Leitzins-Prognose: Lagarde droht der Fehler von 2011
10.09.2026

Die nächste Zinserhöhung der EZB gilt beinahe als ausgemacht. Doch ausgerechnet die Erfahrung von 2011 zeigt, wie riskant ein solcher...

DWN
Technologie
Technologie Warum jeder vierte Deutsche aufs E-Auto umsteigen will
10.09.2026

Deutschland zeigt überraschend viel Interesse am Elektroauto: 27 Prozent der Besitzer von Benzin- oder Dieselautos planen den direkten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lidl und die Plastikfrage: So sollen Verpackungen bis 2030 schrumpfen
10.09.2026

Mit der Strategie REset Resources verringert Lidl den Verbrauch primärer Rohstoffe, erhöht den Anteil recycelter Materialien und führt...

DWN
Technologie
Technologie LLMjacking wird zur Kostenfalle für Unternehmen und zum Werkzeug für Hacker
10.09.2026

Ein gestohlener API-Schlüssel kann ausreichen, damit Kriminelle auf Kosten eines Unternehmens teure KI-Modelle nutzen. LLMjacking...

DWN
Finanzen
Finanzen Restaurant-Aktien: Zwei Wachstumswetten für die nächsten 20 Jahre
10.09.2026

Tech-Aktien gelten als erste Adresse für spektakuläres Wachstum. Doch zwei Restaurantketten aus den USA könnten Anlegern langfristig...

DWN
Politik
Politik Trump verspricht US-Wählern 5.000 Dollar pro Nase für Republikaner-Sieg
10.09.2026

Mit scharfen Worten schießen sich die Republikaner auf ihrem Parteitag auf die Demokraten ein. Akzente in der Innenpolitik sollen zum...

DWN
Politik
Politik Politisches Erdbeben in Deutschland als Warnsignal für den Rest Europas
10.09.2026

"Schock", "soziales und politisches Erdbeben", "entscheidender Moment für Deutschland": So beschrieben politische Analysten und ein Teil...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Teure Energie treibt Inflation auf fast drei Prozent
10.09.2026

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es...