Verfahrenseinstellung trotz Millionenpleite: Justiz sieht Verjährung nahen
Das Landgericht Stuttgart schlug nach der Verlesung der Anklage vor, das Strafverfahren gegen die zwei Ex-Investoren gegen eine Geldauflage einzustellen. Trotz Vorwürfen der Marktmanipulation und Insolvenzverschleppung bei Baden-Württembergs höchstem unvollendeten Wohngebäude verwies der Vorsitzende Richter auf die mehrjährige Verfahrensdauer und eine drohende Verjährung. Allein die Ermittlungen dauerten fünf Jahre, was die Komplexität, aber auch die Überlastung der Justiz bei großen Wirtschaftsfällen unterstreicht
Den heute 79 und 46 Jahre alten Angeklagten wurde vorgeworfen, trotz Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2016 den Insolvenzantrag monatelang verzögert zu haben. Während die Staatsanwaltschaft die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit betonte, sprach das Gericht von einer „atypischen Insolvenz“ und einem geringen Verschleppungszeitraum. Für die deutsche Wirtschaft bleibt der Fall ein mahnendes Beispiel dafür, wie langwierige juristische Prozesse die Aufarbeitung von milliardenschweren Baupleiten behindern können.
Anklage: Kurs von Anleihe manipuliert
Zur Finanzierung des Gesamtprojekts des 107 Meter hohen Wohnturms und Hotels wurde einst eine Anleihe im Gesamtwert von bis zu 35 Millionen Euro im Jahr 2014 aufgelegt. Sie war mit 6,5 Prozent jährlich verzinst. Das Duo soll nach Darstellung der Anklage den Anlegern falsche Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse und über den Stand beim Bau des Hochhauses gemacht haben, um den Börsenpreis der Anleihe künstlich zu stabilisieren. So widersprachen die Angeklagten in einem Zeitungsinterview Gerüchten über eine finanzielle Schieflage bei dem Projekt. Außerdem sollen in einer Pflichtmitteilung für die Börse irreführende Angaben gemacht worden sein. In Wirklichkeit sei aber die weitere Finanzierung des Bauprojekts ungeklärt gewesen, so die Anklage.
Die Bauruine am Rande von Fellbach bei Stuttgart ist eine sichtbare Landmarke. Der Schwabenlandtower weist eine unrühmliche, jahrelange Geschichte aus Pleiten und Versprechungen auf. 2014 erfolgte der Baustart des damals noch Gewa-Tower genannten Hochhauses mit 66 hochwertigen Wohnungen, Geschäftsräumen und einem Hotel.
Wie entwickelte sich das Projekt nach der Pleite weiter?
Nach der Insolvenz der jetzt angeklagten ersten Bauherrn begann die jahrelange Hängepartie. Der neue Eigentümer verordnete dem Bau ein neues Konzept. Nach Jahren des Stillstands begann ein neuer Projektentwickler dann zwischenzeitlich damit, die geplanten Luxusappartements in kleinere, preiswertere Mietwohnungen umzuwandeln. Doch seit Jahren ruht nun wieder die Baustelle. Kritiker sprachen vom "teuersten Vogelhäuschen Deutschlands", weil in luftiger Höhe auch bereits ein Falkenpaar nistete. Oder auch vom "McTower mit Premium Lounge", weil sich im Umfeld ein amerikanisches Schnellrestaurant befindet, das zum Premiumanspruch des als Luxus-Wohnhochhaus konzipierten Projekts noch nie so richtig passte.
Zuletzt gehörte der Rohbau der schwankenden Adler Group . Der Immobilienkonzern reicht ihn nun weiter. Eine Sprecherin sagte, es sei ein Vertrag über den geplanten Verkauf des Projekts Schwabenlandtower geschlossen worden. "Der Eigentumswechsel hat noch nicht stattgefunden und ist noch von verschiedenen Bedingungen abhängig."
Wie geht die Kommune mit der Bauruine um?
Wenige Tage nach dem Amtsantritt von Oberbürgermeisterin Gabriele Zull (parteilos) war der erste Bauherr 2016 endgültig in eine finanzielle Schieflage geraten. Zull sagte nun: "Seitdem gab es verschiedene Ansätze von Investoren, das Projekt fertigzustellen." Sie hoffe sehr, dass die derzeitigen Verhandlungen zwischen dem Eigentümer und dem Investor positiv zum Abschluss kämen - "zumal wir in der Region jede Wohnung benötigen". Es sei nicht die Aufgabe der Stadtverwaltung, ein privates Bauvorhaben mit Steuergeldern fertigzustellen.
Oberbürgermeisterin Zull setzt bei der Vollendung des Bauwerks auf den künftigen neuen Investor: "In den vergangenen Monaten sind Rückbauten erfolgt." Sobald die Verhandlungen abgeschlossen seien, werde der Investor sicher über den Fortgang berichten. Der künftige Investor war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
