Trump-Zölle: Washington setzt auf neue Rechtsgrundlage
Donald Trump gibt seine Zollpolitik nicht auf. Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA am 20. Februar die 2025 eingeführten Zölle für rechtswidrig erklärt hatte, setzte der US-Präsident zunächst auf eine Ersatzlösung, die nur bis Juli gilt. Nun haben die Vereinigten Staaten eine neue Begründung gefunden, um Handelspartner mit zusätzlichen Abgaben zu belasten. Das berichten unsere Kollegen von Finance.si unter Berufung auf Bloomberg.
Betroffen wären 60 Handelspartner der USA, darunter auch die Europäische Union. Diesmal stützt Washington die geplanten Trump-Zölle auf angebliche Ergebnisse einer Untersuchung zu Zwangsarbeit in internationalen Lieferketten. Die US-Regierung argumentiert, viele Länder hätten Einfuhren von Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht ausreichend verboten oder bestehende Verbote nicht wirksam durchgesetzt.
Für die EU ist der Vorstoß politisch und wirtschaftlich heikel. Die Vereinigten Staaten zählen zu den wichtigsten Absatzmärkten europäischer Unternehmen. Zusätzliche Zölle könnten Lieferketten verteuern, Margen belasten und neue Unsicherheit in ohnehin angespannten transatlantischen Handelsbeziehungen auslösen.
Trump-Zölle: Abgaben von zehn bis 12,5 Prozent geplant
Für Waren, die aus der EU, Kanada, Mexiko, Taiwan und Großbritannien in die USA eingeführt werden, plant Washington zusätzliche Zölle von zehn Prozent. Für Importe aus China, Indien, Japan, Südkorea, Brasilien und der Schweiz sollen sogar 12,5 Prozent fällig werden.
Das Büro des US-Handelsbeauftragten erklärte, der niedrigere Satz solle für Waren aus Staaten gelten, die Einfuhrverbote für Produkte aus Zwangsarbeit eingeführt haben oder sich dazu verpflichtet haben. Länder, die solche Verbote nicht eingeführt haben oder sie aus Sicht der USA nicht wirksam durchsetzen, sollen dagegen mit dem höheren Satz belegt werden.
Die empfohlenen Trump-Zölle sind das Ergebnis von Untersuchungen auf einer eigenen Rechtsgrundlage. Washington beruft sich auf Section 301 des Handelsgesetzes von 1974. Diese Vorschrift erlaubt es der US-Regierung, gegen aus ihrer Sicht unfaire oder diskriminierende Handelspraktiken anderer Staaten vorzugehen.
Sofort in Kraft treten können die neuen Abgaben allerdings nicht. Vor einer möglichen Einführung müssen sie ein öffentliches Prüfverfahren durchlaufen. Dieser Prozess kann dazu führen, dass die geplanten Zölle noch verändert werden, bevor sie offiziell beschlossen werden. Schriftliche Stellungnahmen sollen bis zum 6. Juli eingereicht werden. Öffentliche Anhörungen des Ausschusses nach Section 301 sollen am 7. Juli beginnen.
Trump-Zölle: Rechtliche Risiken bleiben bestehen
Ob Trumps neuer Anlauf diesmal Bestand hat, bleibt offen. Die allgemeinen sogenannten reziproken Zölle, die Trump 2025 auf Grundlage von Notstandsbefugnissen verhängte, wurden vom Obersten Gerichtshof im Februar aufgehoben. Als Übergangslösung führte der US-Präsident anschließend eine globale Abgabe von zehn Prozent nach Section 122 des Handelsgesetzes ein.
Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Zoll von zehn Prozent, der auf die jeweils geltenden US-Zölle nach dem Meistbegünstigungsprinzip aufgeschlagen wird. Die Abgabe gilt grundsätzlich einheitlich für Importe aus allen Ländern. Sie trat am 24. Februar in Kraft und darf höchstens 150 Tage gelten. Damit läuft sie nach derzeitiger Rechtslage am 24. Juli aus.
Auch gegen die nach Section 122 eingeführten Zölle laufen separate Verfahren. In einzelnen Fällen haben Unternehmen bereits vor einem Bundeshandelsgericht Erfolg erzielt. Das erhöht den politischen Druck auf die Regierung, eine dauerhaftere Rechtsgrundlage zu finden.
Section 301 gilt im Vergleich zu anderen Instrumenten als belastbarere Grundlage. Für Trump ist sie dennoch weniger bequem, da das Verfahren mehr Zeit benötigt und formale Prüfungen, Anhörungen und Stellungnahmen vorsieht. Bloomberg verweist darauf, dass dieser Weg rechtlich stabiler sein kann, politisch jedoch schwerer zu steuern ist.
Für Deutschland hätte eine neue Runde der Trump-Zölle vor allem über die EU und exportorientierte Branchen Bedeutung. Klar ist, dass deutsche Unternehmen bei zusätzlichen US-Abgaben auf EU-Waren mit höheren Kosten, komplizierteren Lieferketten und neuen Kalkulationsrisiken rechnen müssten. Besonders betroffen wären Firmen, die stark vom US-Markt abhängig sind oder Vorprodukte über mehrere Länder hinweg beziehen.
Die Trump-Zölle sind damit nicht nur ein handelspolitisches Signal an einzelne Staaten. Sie sind auch ein Test dafür, wie weit Washington seine Industrie- und Arbeitsmarktpolitik über das Zollrecht auf globale Lieferketten ausdehnen kann. Für europäische Unternehmen entsteht daraus eine neue Phase der Unsicherheit, in der Rechtslage, politische Verhandlungen und praktische Zollbelastung gleichzeitig im Blick bleiben müssen.

