Rechtlicher Rahmen und Praxislücke
Digitale Barrierefreiheit ist längst keine Frage des guten Willens mehr, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) anzuwenden; es schreibt für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen Barrierefreiheit vor, etwa bei Online‑Shops, Bankdiensten oder Kommunikationsangeboten. Für viele kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das zusätzliche Anforderungen an ihre Websites und Apps, die sie mit eigenen Teams oft nur schwer allein stemmen können. Gleichzeitig zeigt der WebAIM Million Report: 95,9 Prozent der größten Websites weltweit verstoßen weiterhin gegen grundlegende Barrierefreiheitskriterien. Der Abstand zwischen Vorschrift und gelebter Praxis bleibt damit groß.
Für viele Unternehmen, besonders für kleine und mittlere, entsteht dadurch ein doppelter Druck. Sie sollen digitale Produkte und Dienste barrierefrei bereitstellen, haben aber oft nur begrenzte fachliche und technische Ressourcen. In der Praxis läuft Barrierefreiheit deshalb oft nebenher – irgendwo zwischen Performance, Datenschutz und anderen Projekten, ohne eigene Priorität.
Gleichzeitig hat sich die technische Grundlage digitaler Angebote verändert. Moderne Websites sind deutlich komplexer aufgebaut als noch vor wenigen Jahren; viele Teams arbeiten mit Frameworks, Baukastensystemen und KI‑gestützter Codeerzeugung. In diesem Tempo geraten Anforderungen an Barrierefreiheit leicht aus dem Fokus vieler Teams. Oft unterscheiden sich das, was das Recht verlangt, das, was implementiert wird, und das, was Nutzer tatsächlich erleben.
Der klassische Audit-Zyklus als Problem
Der europäische Anbieter für digitale Barrierefreiheit Accessiway analysiert den gängigen Umgang mit Barrierefreiheit als strukturelles Problem. Nach Beobachtung des Unternehmens folgen viele Organisationen immer noch demselben Muster. Es werden Audits beauftragt, Berichte erstellt, Barrieren in Tabellen exportiert – und nach einiger Zeit beginnt derselbe Prozess von vorn.
In der Praxis führt dieser Ablauf zu zeitlich begrenzten Momentaufnahmen und erschwert eine kontinuierliche Steuerung. Es liefert Momentaufnahmen, aber keine kontinuierliche Steuerung. Schon bisher war dieser Ansatz für schnelle digitale Umgebungen nur bedingt geeignet. Je schneller Teams mit neuen Versionen, KI‑Tools und häufigen Updates arbeiten, desto eher weniger passt der alte Audit‑Zyklus zur Realität.
Accessiway: Entwicklung und Einbettung in den Markt
Gegründet wurde Accessiway 2021 in Italien. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass Barrierefreiheit in vielen Projekten nur punktuell geprüft und nicht dauerhaft mitgeführt wird. Von Beginn an verstand sich das Unternehmen nicht nur als Beratungsfirma oder Tool-Anbieter, sondern als Kombination aus Plattform und fachlichem Support.
Im Dezember 2024 wurde Accessiway in die Struktur von team.blue integriert, einem großen europäischen Anbieter digitaler Dienstleistungen. Seitdem baut das Unternehmen sein Angebot und seine Präsenz in Europa aus. Accessiway ist heute in Italien, Frankreich, Österreich und Deutschland aktiv und arbeitet mit mehr als 140 Fachkräften für über 2.000 Kunden, vom Konzern bis zum Mittelständler.
Plattformlogik: Barrierefreiheit als laufende Kennzahl
Kern des Angebots ist eine Softwareplattform, die Accessiway im April 2026 vorgestellt hat. Sie richtet sich an Unternehmen, die einen Überblick darüber brauchen, wie barrierefrei ihre digitalen Angebote tatsächlich sind.
Im Zentrum steht ein Live-Dashboard – eine Übersichtsseite, die sich ständig aktualisiert. Dort werden die wichtigsten Informationen zur Barrierefreiheit gesammelt: Welche Website‑Bereiche oder Apps wurden geprüft? Wo wurden Hindernisse gefunden, etwa schlecht lesbare Kontraste oder nicht bedienbare Formulare? Wie schwer wiegen diese Probleme und welche Abteilungen sind betroffen?
Die Idee dahinter: Barrierefreiheit soll nicht nur dann Thema sein, wenn ein Auditbericht auf dem Tisch liegt oder ein größeres Projekt abgeschlossen ist. Sie soll regelmäßig sichtbar sein – ähnlich wie Zahlen zu Besuchern, Ladezeiten oder Fehlerquoten. Unternehmen können so laufend verfolgen, ob sich ihre digitalen Angebote in Richtung mehr oder weniger Barrierefreiheit entwickeln, und müssen nicht auf den nächsten Prüfbericht warten, um zu sehen, wo sie stehen.
Einbindung in bestehende Workflows
In vielen Unternehmen läuft die Arbeit über Tickets: Wer ein Problem oder eine Aufgabe hat, legt ein Ticket an, das dann im Team abgearbeitet wird. Accessiway knüpft genau daran an.
Die Plattform sorgt dafür, dass Barrierefreiheitsprobleme nicht in separaten Listen landen, sondern als ganz normale Tickets im vorhandenen System auftauchen – etwa in Jira. Wird zum Beispiel eine nicht nutzbare Schaltfläche oder ein fehlerhaftes Formular entdeckt, entsteht automatisch ein Eintrag im gleichen System, in dem auch andere Aufgaben wie Bugs oder Funktionswünsche stehen.
So wird Barrierefreiheit nicht nebenher verwaltet, sondern taucht im selben Aufgabenstapel auf wie andere technische Themen. Ob diese Tickets im Alltag tatsächlich die gleiche Priorität bekommen wie etwa Sicherheits- oder Performancefragen, hängt dann von den Entscheidungen der jeweiligen Teams ab – nicht von einem eigenen Barrierefreiheits-Tool.
Zwischen Automatisierung und Fachwissen
Wer Websites prüft, steht grob gesagt vor zwei Wegen: Alles möglichst automatisiert testen zu lassen – oder alles von Hand zu kontrollieren. Beide Ansätze haben Grenzen. Automatische Tools kommen schnell durch viele Seiten, übersehen aber oft Probleme, die erst im Zusammenspiel von Inhalten, Navigation und Nutzerverhalten sichtbar werden. Reine Handarbeit ist dagegen gründlich, kostet aber viel Zeit und lässt sich nur schwer auf viele Angebote und häufige Updates ausweiten.
Accessiway kombiniert dafür automatisierte Prüfungen mit laufenden Audits von Fachleuten und Tests mit Menschen mit Behinderungen. Die Plattform setzt automatisierte Prüfungen ein, um typische Fehler schnell zu erkennen, und ergänzt sie durch laufende Audits von Fachleuten. Zusätzlich werden Tests mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt, um zu sehen, wie sich die Angebote im Alltag tatsächlich nutzen lassen. Begleitend bietet das Unternehmen Barrierefreiheitserklärungen, Schulungen und Beratung an – etwa um BFSG‑Vorgaben korrekt umzusetzen und Barrierefreiheit in internen Abläufen zu verankern.
Praxisbeispiel: Vom Einzel-Audit zu "Accessibility by Design"
Wie so ein Ansatz in der Praxis aussehen kann, zeigt die Zusammenarbeit mit Edenred, einem globalen Anbieter von Zahlungslösungen. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben in den vergangenen zwei Jahren den Schritt weg von einzelnen Barrierefreiheits-Audits hin zu einem stärker integrierten "Accessibility by Design"-Ansatz gemacht – begleitet von Accessiway.
"Accessibility by Design" bedeutet hier: Barrierefreiheit wird nicht erst am Ende eines Projekts geprüft, sondern von Beginn an in die Planung und Entwicklung eingebaut. Im Mittelpunkt standen dabei zentrale Bereiche wie Formularlogik, Navigation und interaktive Elemente. Die gemessene technische Barrierefreiheit stieg in diesem Zeitraum von 79 auf 90 Prozent. Parallel dazu wurden Abläufe so angepasst, dass Barrierefreiheit früh im Entwicklungsprozess berücksichtigt wird. Das Beispiel zeigt, dass ein solcher Ansatz messbare Effekte haben kann, bleibt aber bislang eher die Ausnahme in einem Markt, der insgesamt noch sehr unterschiedlich mit dem Thema umgeht.
Externes Know-how für KMU
Mit dem BFSG steigt der Druck auf Unternehmen, digitale Barrierefreiheit nachweisbar umzusetzen. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das in vielen Fällen, externes Know-how zu nutzen – zum Beispiel über Plattformmodelle wie das von Accessiway. So erhalten sie Zugang zu Werkzeugen und Fachwissen, ohne eigene große Teams aufzubauen.

