Politikerbeleidigung: Merz hat als Kanzler keine Strafanträge gestellt
Wie reagiert der Bundeskanzler auf Beleidigungen im Netz? Früher als Oppositionsführer stellte Friedrich Merz diverse Strafanzeigen wegen Beleidigung. Er verrrät, wo für ihn die Meinungsfreiheit aufhört.
Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs: Wer Politiker beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. (Foto: dpa)
Foto: Fabian Sommer
Im Folgenden:
Warum Merz als Kanzler keine Strafanträge mehr wegen Beleidigung stellt.
Weshalb Merz jetzt offen für eine Reform des Strafrechtsparagrafen ist.
Welche Grenze Friedrich Merz zwischen Meinungsfreiheit und der Beschädigung von Staatsämtern zieht.
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