Wirtschaft

EU-Verpackungsverordnung: Der grüne Papierkrieg erreicht die Lieferketten

Europa will Verpackungen nachhaltiger machen, doch für viele Unternehmen beginnt erst einmal ein Bürokratie-Marathon. Ab August brauchen Hersteller detaillierte Nachweise, technische Dokumente und Konformitätserklärungen, sonst dürfen Verpackungen nicht mehr auf den EU-Markt. Besonders Mittelständler warnen vor steigenden Kosten, knappen Rohstoffen und offenen Fragen, die Brüssel bislang nicht beantwortet.
10.07.2026 05:47
Lesezeit: 10 min
EU-Verpackungsverordnung: Der grüne Papierkrieg erreicht die Lieferketten
Neue Pflichten für Verpackungen treffen Industrie, Handel und Mittelstand. (Foto: dpa | Klaus-Dietmar Gabbert) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert

EU-Verpackungsverordnung: Konformitätserklärung wird zur Eintrittskarte in den Binnenmarkt

Ab dem 12. August 2026 beginnt für Verpackungshersteller und Unternehmen, die verpackte Produkte auf den Markt bringen, eine neue regulatorische Phase. Ohne Konformitätserklärung dürfen Verpackungen dann nicht mehr rechtmäßig auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt werden. Hersteller berichten, dass die Vorbereitung Zeit und Ressourcen verschlingt. Etwas mehr als einen Monat vor dem Start der neuen Anforderungen gebe es noch immer mehr offene Fragen als klare Antworten. Das berichten unsere Kollegen von Verslo žinios.

"Die Vorbereitung hat uns gezwungen, unsere Forschung und Entwicklung sowie unsere Lieferkette grundlegend zu prüfen. Der Termin am 12. August 2026 verlangt, dass jede Verpackung einen detaillierten technischen Pass und Konformitätserklärungen hat. In der Praxis bedeutet das, dass unsere Ingenieure, Chemiker und Einkaufsspezialisten im vergangenen Jahr nicht an neuen, fortschrittlichen Produktformeln gearbeitet haben, sondern an Papierkram", erklärt Žilvinas Dubosas, Geschäftsführer des Kosmetikherstellers UAB "Cosmoway", die Kosten der neuen Anforderungen.

Ab dem 12. August 2026 gelten die ersten Anforderungen an Konformität, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Dokumentation von Verpackungen. Verpackungshersteller vermissen nach eigenen Angaben weiterhin praktische Antworten darauf, wie sie die Konformität nachweisen müssen. Unternehmen, die verpackte Produkte auf den Markt bringen, rechnen bereits mit zusätzlichem Zeitaufwand und höheren Kosten. Diese Ressourcen würden sie sonst in die Geschäftsentwicklung investieren.

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung, kurz PPWR, gilt ab dem 12. August 2026. Von diesem Tag an wird sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewendet. Das betrifft auch Produkte oder Verpackungen, die vor diesem Datum hergestellt wurden.

Eine der wichtigsten Änderungen für Hersteller lautet: Verpackungen ohne Konformitätserklärung dürfen nicht mehr auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt werden. In der Erklärung muss bestätigt werden, dass die Verpackung die in der Verordnung festgelegten Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllt. Ein Teil dieser Vorgaben greift bereits in diesem Sommer.

"Ab dem 12. August müssen sich Hersteller vor allem auf jene Anforderungen konzentrieren, die sofort gelten: Kontrolle schädlicher Stoffe, Beschränkungen für PFAS, also für die als "Ewigkeitschemikalien" bekannte Gruppe industrieller Chemikalien, bei Lebensmittelverpackungen, Recyclingfähigkeit, technische Dokumentation und die Verteilung der Verantwortung in der Lieferkette", sagt Živilė Ramoškienė, "RecyClass"-Auditorin bei "Ecogrant" MB und Expertin für die praktische Anwendung der PPWR bei der Organisation VšĮ "Pakuotė ratu".

In der Praxis müssen Unternehmen also nicht nur Dokumente erstellen. Sie müssen auch genau wissen, für welchen Teil der Lieferkette sie verantwortlich sind. Davon hängt ab, wer die Verantwortung für die Konformität der Verpackung trägt.

"Ein Teil der Unternehmen glaubt noch immer, dass automatisch der Lieferant für die EU-Konformitätserklärung verantwortlich ist. Das ist aber nicht immer der Fall. Wenn ein Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen auf dem EU-Markt bereitstellt, ist es häufig der physische Hersteller und damit für die Konformität verantwortlich", erklärt Ramoškienė.

Physische Hersteller müssen sicherstellen, dass eine Verpackung anhand ihres Typs, ihrer Charge, Seriennummer oder eines anderen Identifikationsmerkmals bestimmt werden kann. Außerdem müssen die Angaben zum physischen Hersteller auf der Verpackung stehen. Ist das nicht möglich, müssen sie in Begleitdokumenten oder über einen digitalen Datenlink verfügbar sein.

EU-Verpackungsverordnung: PFAS, Schwermetalle und Recyclingfähigkeit rücken in den Fokus

Ab August gilt auch eine Kontrolle der chemischen Zusammensetzung. Für alle Verpackungen bleibt weiterhin der allgemeine Grenzwert von 100 Milligramm je Kilogramm für Schwermetalle bestehen. Er umfasst Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom. Für Lebensmittelverpackungen treten ab dem 12. August zusätzlich PFAS-Beschränkungen in Kraft. Sie betreffen besonders Verpackungen aus Papier und Karton, Verpackungen mit Barrierebeschichtungen sowie fettdichte Lebensmittelverpackungen. In solchen Fällen müssen Hersteller belegen, dass die Verpackung keine PFAS enthält oder dass deren Menge die festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet. Dafür können Lieferantenerklärungen, technische Unterlagen und bei Bedarf auch Testergebnisse genutzt werden.

Vom selben Datum an gilt außerdem die allgemeine Vorgabe, dass auf den Markt gebrachte Verpackungen recyclingfähig sein müssen. Die detaillierten Anforderungen und die Recyclingfähigkeitsklassen A, B und C werden jedoch erst später nach dem in der PPWR festgelegten Zeitplan angewendet.

Nach Einschätzung von Ramoškienė werden zunächst die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, der Handel, der Onlinehandel, Kosmetikhersteller, Anbieter von Haushaltschemie sowie die Verpackungshersteller selbst die Folgen der PPWR spüren. Gerade die Verpackungshersteller räumen ein, dass die Zahl der neuen Anforderungen enorm ist. Bei ihrer Umsetzung entstünden vielfältige technische Fragen, auf die weder die Europäische Union noch nationale Behörden bislang Antworten lieferten. "Es wirkt so, als fehle den Behörden selbst noch die Klarheit. Wenn wir fragen, ob bestimmte Dokumente ausreichen würden, um die Konformität zu belegen, gibt es keine Antwort. Es heißt, man solle warten. Aber worauf man warten soll und wann diese Antworten kommen, ist ebenfalls unklar", sagt Dovydas Stulpinas, Generaldirektor des litauischen Herstellers von PET-Rohlingen und PET-Flaschen UAB "Putokšnis".

Selbst wenn Hersteller ihre internen Prozesse geregelt haben, bleiben sie von anderen Beteiligten der Lieferkette abhängig. "Bei den PFAS-Beschränkungen hängt die Konformität unseres Produkts auch davon ab, welche Daten die Rohstofflieferanten bereitstellen. Wenn sie keine Untersuchungen durchführen oder keine Dokumente haben, können wir nicht nachweisen, dass unser Produkt die Anforderungen erfüllt. Dann stellt sich die Frage, ob ein solches Produkt überhaupt auf den Markt gebracht werden darf", sagt Stulpinas.

Fragen werfen auch die Anforderungen an recycelten Kunststoff auf. Unklar sei etwa, wie dessen Herkunft nachgewiesen werden muss und ob er auf den Mindestanteil von 30 Prozent in jeder Verpackung angerechnet wird. "Wenn der Rohstoff aus Drittstaaten kommt, heißt es derzeit offenbar, dass er nicht angerechnet werden kann. Zugleich hören wir, dass dies nach einem Jahr vielleicht erlaubt sein wird. Was soll ein Unternehmen dann in diesen zwölf Monaten tun?", fragt Stulpinas.

Das Umweltministerium räumt ein, dass es derzeit noch keine Antworten auf alle praktischen Anwendungssituationen der Verordnung gibt. "Ein Teil der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2025/40 wird konkretisiert, sobald die Europäische Kommission die in der Verordnung vorgesehenen Durchführungsrechtsakte verabschiedet. Die praktischen Fragen werden sich daher schrittweise klären", heißt es in einer Antwort des Ministeriums.

Wenn es Herstellern nicht gelingt, technische Informationen von Lieferanten zu erhalten, bleibt ihre Verantwortung für die Sicherstellung der Verpackungskonformität bestehen. "Wenn die vorhandenen Daten nicht ausreichen, kann der Hersteller die in der Verordnung festgelegten Pflichten nicht erfüllen, einschließlich der Erstellung technischer Unterlagen und der EU-Konformitätserklärung. Die Verpackung kann dann nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt werden", erklärt das Umweltministerium.

EU-Verpackungsverordnung: Unternehmen verlieren Zeit für Wachstum und Innovation

Die neuen Anforderungen zwingen Unternehmen, zusätzliche Ressourcen und Arbeitszeit bereitzustellen. Diese würden sonst für die Entwicklung des Geschäfts genutzt. "Man muss nicht nur die direkten Kosten betrachten, sondern auch die Arbeitszeit der Mitarbeiter, neue Prozesse, Dokumentation und zusätzliche Prüfungen. Allein an Konformitätsfragen arbeiten bei uns drei Personen in Vollzeit. Für ein Unternehmen unserer Größe ist das außerordentlich viel", sagt der Generaldirektor von "Putokšnis".

Da der physische Hersteller die Konformität sicherstellen muss, also das Unternehmen, das das fertige Produkt auf den Markt bringt, wandert die regulatorische Last durch die gesamte Lieferkette. Žilvinas Dubosas, Geschäftsführer von "Cosmoway", sagt, die europäische Kosmetikindustrie sei bislang für Innovationen und technologischen Vorsprung bekannt gewesen. Nun müsse sie immer mehr Ressourcen nicht in die Entwicklung neuer Produkte, sondern in die Anpassung an neue Regeln investieren.

"Wir mussten unsere Beziehungen zu Verpackungslieferanten überprüfen, von ihnen rechtlich belastbare Dokumente zur Materialzusammensetzung verlangen und selbst neue Untersuchungen durchführen. Die Vorbereitung hat uns so verändert, dass wir stärker zu Experten für rechtliche Konformität geworden sind als zu Kosmetikinnovatoren", sagt Dubosas.

Höhere Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erschweren die Suche nach geeigneten Materialien und deren Prüfung. "Ein Kosmetikprodukt steht in direktem Kontakt mit der Verpackung. Die Anforderungen an Sicherheit und Materialmigration sind hier besonders streng. Der Markt verlangt den Einsatz von recyceltem Kunststoff. Doch das Angebot an sicherem Kunststoff mit stabiler Qualität ist knapp, und seine Prüfung in Laboren dauert lange", sagt Dubosas.

Nach seinen Angaben erhöhen die neuen Anforderungen die Produktionskosten. Diese steigen jedoch nicht wegen Investitionen in eine für Verbraucher sichtbare Produktqualität, sondern wegen der notwendigen Anpassung an Regulierung. "Erstens wegen der personellen Ressourcen: Die Zahl der Arbeitsstunden für Verpackungstests und rechtliche Konformitätsbewertungen ist stark gestiegen. Zweitens werden Rohstoffe teurer. Verpackungen aus Monomaterialien und zertifizierter PCR-Kunststoff kosten derzeit mehr als traditionelle Lösungen", erklärt Dubosas.

Schließlich nimmt auch die Zahl der Laboruntersuchungen zu. Jede Änderung an einer Verpackung erfordert neue Stabilitäts- und Kompatibilitätstests. Sie dauern Monate und kosten Tausende Euro.

Die nächsten wichtigen PPWR-Vorgaben für Unternehmen treten in den Jahren 2028 bis 2030 in Kraft. Dann müssen Hersteller Verpackungsdesign und Kennzeichnung anpassen. Außerdem werden die Kriterien für Recyclingfähigkeit verschärft.

Nach Einschätzung von Ramoškienė sollten sich Hersteller zunächst auf die Änderungen im Jahr 2028 vorbereiten. Ab Februar 2028 müssen bestimmte Verpackungen industriell kompostierbar sein. Dazu zählen Tee- und Kaffeebeutel, bestimmte Elemente für Portionsgetränke sowie Klebeetiketten auf Obst und Gemüse. Ab August 2028 kommt eine harmonisierte Verpackungskennzeichnung für die Mülltrennung durch Verbraucher hinzu.

Der größte Wandel steht im Jahr 2030 bevor. Dann müssen alle auf den Markt gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen wird in die Klassen A, B und C eingeteilt. A steht für 95 Prozent oder mehr des Gewichts, B für 80 Prozent oder mehr und C für 70 Prozent oder mehr.

Ab 2030 ist die niedrigste zulässige Klasse C. Ab dem ersten Januar 2038 dürfen nur noch Verpackungen der Klassen A und B auf den Markt gebracht werden.

Hinzu kommen Anforderungen zur Minimierung von Verpackungen, Vorgaben zur Begrenzung von Leerraum bei Verpackungen im Onlinehandel und beim Transport sowie Verbote bestimmter Verpackungsformate und Ziele für Wiederverwendung. Ab 2035 wird nicht mehr nur bewertet, ob eine Verpackung theoretisch recyclingfähig ist. Dann zählt auch, ob sie in der Europäischen Union tatsächlich in großem Maßstab recycelt wird.

Für deutsche Unternehmen ist der Fall besonders relevant, weil die EU-Verpackungsverordnung unmittelbar im Binnenmarkt gilt und damit auch deutsche Hersteller, Händler, Importeure und Onlinehändler betrifft.

Ramoškienė zufolge beginnen größere Unternehmen bereits damit, ihre Verpackungsportfolios zu überprüfen. Sie sprechen mit Lieferanten, prüfen Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Dokumente. Ein Teil der Unternehmen betrachte die Jahre 2028 oder 2030 jedoch noch immer als weit entfernt. "Rechtlich bleibt für einen Teil der Anforderungen noch Zeit. Praktisch haben Hersteller aber nicht so viel Zeit. Wer jetzt mit der Vorbereitung beginnt, hat mehr Auswahl und spart Kosten", sagt die Expertin.

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Arnas Barisauskas

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Arnas Barisauskas ist Journalist bei Verslo žinios, dem litauischen Schwesterunternehmen der Deutschen Wirtschafts Nachrichten im Bonnier-Konzern. Er schreibt für die DWN einen Gastbeitrag mit litauischer Perspektive auf Wirtschaft, Unternehmen und aktuelle Marktentwicklungen.

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