Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen: Einschnitte für Patienten und Pharmabranche
Die Neuregelung sieht tiefgreifende Ausgabenbremsen in Milliardenhöhe vor, die nahezu alle Akteure des Gesundheitssystems betreffen. Sowohl Arztpraxen, Kliniken und Apotheken als auch die Pharmaindustrie müssen sich auf erhebliche finanzielle Einschränkungen einstellen. Gleichzeitig werden auch die Versicherten in die Pflicht genommen: Sie müssen mit höheren Zuzahlungen und spürbaren Leistungskürzungen rechnen, um das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auszugleichen. Bei der finalen Abstimmung votierten 319 Abgeordnete für das Gesetz, während es 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen gab.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte die Reform in der vorausgegangenen Plenardebatte als alternativlos. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Krankenkassen dulde die Situation keinen Aufschub mehr. Ohne das Gegensteuern der Politik drohe den Beitragszahlern bereits im Jahr 2027 eine Erhöhung der Zusatzbeiträge um einen vollen Prozentpunkt. Ziel der Bundesregierung sei es laut Warken, künftig strikt mit den vorhandenen Mitteln zu haushalten und nur noch medizinisch notwendige Leistungen zu finanzieren, um das Gesamtsystem langfristig auf ein nachhaltiges Fundament zu stellen.
Milliarden-Sparziel noch erhöht
Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar. Das Gesetz soll noch heute auch in den Bundesrat kommen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig. Offen war, ob die Länderkammer aber womöglich den Vermittlungsausschuss anruft. Dies würde die Umsetzung ausbremsen.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.
Mehr Steuergeld als zunächst geplant
Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll.
