Politik

Endgültiges Aus für das Heizungsgesetz der Ampel: Bundestag beschließt Kehrtwende beim Heizen

Das hochumstrittene Gebäudeenergiegesetz der ehemaligen Ampel-Koalition steht vor dem endgültigen Aus. Der Bundestag stimmt am heutigen Freitag über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ab, das die bestehenden strengen Vorgaben für den Heizungstausch weitgehend kippen soll. Während die Union damit einen zentralen politischen Erfolg feiert, schlagen Umweltschützer und Verbraucherschützer bereits Alarm.
10.07.2026 14:20
Lesezeit: 4 min
Endgültiges Aus für das Heizungsgesetz der Ampel: Bundestag beschließt Kehrtwende beim Heizen
Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, nimmt am Wirtschaftstag des CDU-Wirtschaftsrates teil: Der Bundestag kippt die strengen Vorgaben beim Heizen (Foto: dpa). Foto: Kay Nietfeld

Umweltschützer warnen vor Rückschritten und einer Kostenfalle für Mieter

Mit der Neuregelung rollt die Politik zentrale Kernbereiche der bisherigen Wärmewende wieder zurück. Die geplante Kehrtwende stößt jedoch auf heftige Kritik: Umweltverbände warnen eindringlich vor massiven Rückschritten beim Klimaschutz. Zudem drohe eine unkalkulierbare Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, sollten Vermieter nun wieder verstärkt auf fossile Gasheizungen setzen, deren Betrieb durch die CO2-Bepreisung in den kommenden Jahren drastisch teurer wird. Experten rechnen bereits mit einer Klagewelle gegen die neuen Gesetzesänderungen.

Das Reformpaket wird im Eiltempo durch die politischen Gremien gepeitscht: Nach dem Bundestagsbeschluss soll das Gesetz noch am selben Tag auch den Bundesrat passieren. Den Weg für die schnelle Abstimmung hatte kurz zuvor das Bundesverfassungsgericht freigemacht. Karlsruhe wies eine Klage der Linke-Fraktion ab, die den Beschluss des Gesetzes im letzten Moment vor der parlamentarischen Sommerpause stoppen wollte.

Kern des geltenden Gesetzes wird gekippt

CDU, CSU und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Darauf drängte im Wahlkampf vor allem die Union, die Front machte gegen die vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Der Kern des geltenden Gesetzes soll nun wegfallen: der Paragraf 71 mit „Anforderungen an eine Heizungsanlage“, die viele Kritiker kompliziert und kleinteilig fanden. Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung, die nun gestrichen wird. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das galt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Kein „Reinregieren“ mehr?

„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ - so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen. Es solle nun Technologieoffenheit geben.

„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Zentrale Gesetzesänderungen

Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen.

Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten - Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.

Warum die Reform umstritten ist

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden - zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids. Der Wärmesektor gilt beim Klimaschutz als ein „Sorgenkind“.

Umweltverbände, die Grünen und andere warnen vor massiven Rückschritten beim Klimaschutz durch das neue Heizgesetz. Die Koalition zerstöre den Klimaschutz im Gebäudesektor und erlaube Heizen mit fossilem Öl und Gas auf Dauer, sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden. Die BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend kritisierte: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz.“ Doch die Bundesregierung heize mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.

Konkret in der Kritik steht etwa, dass die „Bio-Treppe“ bisher bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Und: die Bundesregierung wolle ein Gesetz verabschieden, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten „grüner“ Gase zu kennen.

Klagen erwartet

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das geplante neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet. Erwartet werden Klagen. Diese dürften vor allem auf eine drohende „Klimalücke“ zielen - die Kritik: Die Neuregelungen führten dazu, dass Ziele bei der Verringerung klimaschädlicher CO2-Emissionen schwieriger zu erreichen seien. Verwiesen wird auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 im Kern feststellte: Einschneidende Schritte zur Senkung von CO2-Emissionen dürfen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Es ist aber offen, wie das Gericht zu Klagen gegen das neue Heizgesetz urteilt.

Was auf Mieter und Vermieter zukommt

Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den Kosten sitzenbleiben. Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“ bei neuen Gasheizungen: Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.

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