Die Kernänderung: Rückkehr von Gas- und Ölheizungen
Der Systemwechsel verspricht auf den ersten Blick die Rückkehr zur technologischen Wahlfreiheit, birgt jedoch bei genauerem Hinsehen erhebliche langfristige Kostenrisiken und stößt auf heftige Kritik von Umweltverbänden.
Die wohl weitreichendste Kehrtwende des neuen Gesetzes betrifft die sogenannte 65-Prozent-Regelung. Diese sah ursprünglich vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Vorgabe ist mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz komplett gestrichen.
Für Verbraucher bedeutet dies: Wer eine neue Heizung installieren muss oder möchte, besitzt wieder die volle Entscheidungsfreiheit. Der Einbau von klassischen Gas- und Ölheizungen ist ab sofort wieder erlaubt, unterliegt aber den Vorgaben der sogenannten Bio-Treppe und weiteren gesetzlichen Anforderungen. Die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte, dass die Wärmepumpe auch in Zukunft eine dominierende Technologie am Markt bleiben werde. Die frühere Regelung, die viele Kritiker sogar als faktischen Wärmepumpenzwang bezeichneten, soll damit der Vergangenheit angehören.
Neben fossilen Systemen stehen Eigentümern weiterhin alle modernen Optionen offen. Dazu gehören hocheffiziente Wärmepumpen, der Anschluss an ein Fernwärmenetz sowie flexible Hybridmodelle, die unterschiedliche Energieträger kombinieren. Ebenso bleibt der Einbau von modernen Biomasseheizungen, wie beispielsweise Pelletanlagen, weiterhin eine zulässige und zukunftsfähige Alternative.
Die „Bio-Treppe“ und neue Pflichten für Eigentümer
Die Wiederzulassung fossiler Brennstoffe erfolgt jedoch nicht völlig bedingungslos. Um die Klimaziele langfristig nicht völlig aus den Augen zu verlieren, führt die Regierung die sogenannte „Bio-Treppe“ ein. Wer sich ab 2026 für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab dem 1. Januar 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen (wie Biomethan oder grünem Wasserstoff) beimischen.
Die zeitlichen und prozentualen Stufen dieser Bio-Treppe sind im Gesetz präzise festgeschrieben. Demnach müssen neu eingebaute Anlagen ab dem Jahr 2029 zunächst einen grünen Anteil von mindestens 10 Prozent nutzen. Dieser Mindestanteil steigt bereits ab 2030 auf 15 Prozent an, erhöht sich ab dem Jahr 2035 auf 30 Prozent und erreicht schließlich ab 2040 eine Quote von mindestens 60 Prozent klimaneutraler Brennstoffe.
Für bereits bestehende, funktionierende Heizungsanlagen gilt unverändert Bestandsschutz; sie dürfen unbegrenzt weiterbetrieben und repariert werden. Allerdings greift auch hier ab 2028 eine allgemeine „Grüngasquote“. Diese soll zunächst bei bis zu einem Prozent starten, wobei die exakte technische und bürokratische Ausgestaltung vom Gesetzgeber noch präzisiert werden muss.
Ein weiterer entscheidender Punkt: Das im alten GEG verankerte, starre Betriebsverbot für fossile Heizkessel ab dem Jahr 2045 wurde komplett gestrichen. Stattdessen steht die Regierung nun in der Pflicht, bis Dezember ein Anschlussgesetz auszuarbeiten, das regelt, wie Brennstoffe bis 2045 auf marktwirtschaftlichem Wege vollständig klimaneutral transformiert werden können.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Die neue 50-50-Kostenaufteilung
Das revidierte Gesetz greift auch tief in das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ein. Die Neuregelung reagiert auf die Befürchtung, Vermieter könnten sich aus Bequemlichkeit oder zur Vermeidung hoher Investitionskosten für eine in der Anschaffung günstige Gasheizung entscheiden, während die Mieter langfristig die Zeche in Form horrender Betriebskosten zahlen müssten.
Um diesem Fehlanreiz entgegenzuwirken, hat die Koalition eine hälftige Aufteilung der finanziellen Risiken beschlossen. Alle Zusatzkosten, die durch steigende CO₂-Preise entstehen, müssen künftig zu genau 50 Prozent vom Vermieter und zu 50 Prozent vom Mieter getragen werden. Dieselbe hälftige Aufteilung gilt auch für erhöhte Gasnetzentgelte, die durch den Rückzug von Kunden aus dem Gasnetz ausgelöst werden. Zuletzt werden auch die Mehrkosten für die teurere Beschaffung von Biogas und Biomethan nach diesem fairen Schlüssel gleichmäßig zwischen beiden Parteien aufgeteilt.
Diese Kostenaufteilung soll Vermieter dazu anhalten, die langfristige Wirtschaftlichkeit und die energetische Bilanz des Gebäudes sensibel abzuwägen, anstatt nur auf den günstigsten Anschaffungspreis der Heizungsanlage zu schielen.
Warnung vor der Kostenfalle und scharfe Kritik
Trotz der gewonnenen Flexibilität schlagen Verbraucherschützer und Branchenverbände Alarm. Sie warnen eindringlich vor einer „Kostenfalle Gasheizung“. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) droht das Gesetz zu einer Kostenfalle für die privaten Haushalte zu werden. Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband, rät Verbrauchern und Verbraucherinnen, sich unabhängig beraten zu lassen. "Wer eine neue Heizung benötigt, sollte unbedingt eine unabhängige Energieberatung aufsuchen. So können teure Kostenfallen möglichst vermieden werden", sagt Pop.
Wer jetzt voreilig wieder eine fossile Heizung einbaut, weil sie in der Anschaffung billiger als eine Wärmepumpe ist, unterschätzt die absehbare Preisentwicklung. Durch den europäisch und national verankerten CO2-Preis sowie die schrittweise schrumpfenden Gasnetze, deren Fixkosten auf immer weniger verbleibende Gaskunden umgelegt werden, drohen die laufenden Betriebskosten für Gas und Öl in den kommenden Jahren massiv anzusteigen. Zudem ist Biogas am Markt ein knappes und extrem teures Gut, was die Erfüllung der gesetzlichen „Bio-Treppe“ zusätzlich künstlich verteuern wird.
Noch vehementer fällt die Kritik von Umweltverbänden aus. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnete das neue Gebäudemodernisierungsgesetz als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ und kündigte umgehend rechtliche Schritte und Klagen gegen den Beschluss an. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) äußert tiefes Unverständnis über die politische Kehrtwende. Angesichts globaler Hitzewellen und fortschreitender Klimakrise sei die Aufweichung des Gesetzes ein fatales Signal und ein massiver Rückschritt für den Klimaschutz. Besonders bemängelt wird, dass die Bio-Treppe selbst im Jahr 2040 lediglich einen erneuerbaren Anteil von 60 Prozent vorschreibt – ein Wert, der laut Experten nicht ausreicht, um die völkerrechtlich verbindlichen Klimaziele im Gebäudesektor rechtzeitig zu erreichen.
Wo die Reise beim Heizungsgesetz in Deutschland hingeht
Mit dem Ende von Habecks Heizungsgesetz vollzieht Deutschland eine energiepolitische Rolle rückwärts. Eigentümer gewinnen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kurzfristig Planungsfreiheit zurück. Sie stehen nun jedoch vor der Herausforderung, die Preisrisiken fossiler Brennstoffe gegen die hohen Investitionskosten erneuerbarer Systeme abzuwägen. Risiken sind beispielsweise ...
- ... ein steigender CO2-Preis,
- ... steigende Netzentgelte und
- ... ein begrenztes Biomethan-Angebot.
Mieter sind durch die 50-50-Klausel zumindest teilweise vor den extremsten finanziellen Alleingängen ihrer Vermieter geschützt.
Ob das Gesetz vor den Gerichten Bestand haben wird oder ob der Markt über den CO₂-Preis den Einbau von Gas- und Ölheizungen ohnehin wirtschaftlich unattraktiv macht, werden die kommenden Jahre zeigen. Das Gesetz passierte noch am Tag des Bundestagsbeschlusses den Bundesrat, womit der formelle Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist.

