Politik

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Händler müssen für das Recycling von Plastik-Tragetaschen zahlen

Ob robust oder mehrmals nutzbar: Die stabilen Kunststofftaschen aus dem Supermarkt gelten rechtlich als Verpackung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entschieden. Für Einzelhändler hat der Spruch weitreichende finanzielle Konsequenzen: Sie müssen künftig lückenlos für die Verwertung und das Recycling der Taschen aufkommen – es geht um Millionen.
24.07.2026 07:32
Lesezeit: 2 min
Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Händler müssen für das Recycling von Plastik-Tragetaschen zahlen
Gerichtsurteil zu Plastiktüten: Warum Händler wie Rewe nun Millionen für das Recycling zahlen müssen und was das für die Branche bedeutet (Foto: dpa). Foto: Jens Wolf

Leipziger Richterurteil: Permanenttragetaschen ins Recyclingsystem

Jeder und jede kennt die dicken, stabilen Kunststofftaschen, die an den Supermarktkassen der Republik ausliegen. Aber wie sind diese vergleichsweise langlebigen Transportbehältnisse im Recyclingsystem einzuordnen? Über diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 10 C 6.25). Die sogenannten Permanenttragetaschen sind Verpackungen, urteilten die Bundesrichter. Das bedeutet: Die Händler müssen für das Recycling der Taschen zahlen. Es geht um viel Geld.

Worum ging es in dem Streit?

Verhandelt wurde über eine Klage von Rewe. Die Supermarktkette vertrat die Ansicht, die Kunststofftaschen seien keine Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes, sondern eine eigenständige Ware. Die Kunden und Kundinnen kauften sie für verschiedene Zwecke - zum Beispiel auch, um darin Sport- oder Badesachen zu transportieren. "Das, was wir hier an Produkt haben, kann man nicht über einen Kamm scheren mit einer dünnwandigen Plastiktüte oder einer Papiertüte", sagte der Rewe-Anwalt in der mündlichen Verhandlung.

Über die Einordnung von Erzeugnissen ins Recyclingsystem wacht in Deutschland eine Behörde: die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die ZSVR hatte die Permanenttragetaschen als Verpackung eingestuft. Sie seien "systembeteiligungspflichtig". Rewe klagte dagegen, verlor aber in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Köln. Über die Revision gegen dieses Urteil verhandelte jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

Wie haben die Bundesrichter entschieden?

Der 10. Senat ging davon aus, dass die Permanenttragetaschen sogenannte Serviceverpackungen sind. Sie würden gekauft, um mit Waren befüllt zu werden. Rechtlich spiele es keine Rolle, aus welchem Material sie seien, oder ob Kunden und Kundinnen dafür ein Entgelt zahlen müssen. Aus dem zugrundeliegenden Europarecht ergäben sich auch keine Hinweise, dass eine längere Haltbarkeit der Taschen gegen eine Verpackungseigenschaft spreche. Die Bundesrichter wiesen die Revision von Rewe zurück.

Was bedeutet das Urteil?

Die Entscheidung bringt Rechtsklarheit. Die Händler müssen für das Recycling zahlen. Dass es dabei um viel Geld geht, zeigt der ungewöhnliche hohe Streitwert des Gerichtsverfahrens von 2.333.333 Euro. Das entspreche dem Betrag, den Rewe jährlich an das Recyclingsystem zahlen müsse, sagte die Vorsitzende Richterin.

"Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein in Sinne des Umweltschutzes", teilte die ZSVR mit. Im Jahr 2023 seien rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftaschen in Verkehr gebracht worden. Das beschreibe die Dimension des Problems. Früher oder später würden diese Taschen zu Abfall. Das Urteil betreffe nicht nur Supermärkte, sondern auch Möbelhäuser, Gartencenter oder Drogeriemärkte.

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