Berichte: Millionenverluste von Krankenkassen durch falsch angelegtes Geld
Mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben Medienberichten zufolge insgesamt mindestens 220 Millionen Euro durch umstrittene Investments verloren. Bei den bereits vor Jahren verlorenen Millionensummen der Krankenkassen handelt es sich um Beitragsgelder gesetzlich Versicherter, berichten NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung". Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen stammen die Verluste demnach aus den Mitgliedsbeiträgen von Ärztinnen und Ärzten.
Mehrere Kassen und Ärzte-Vereinigungen betroffen
Zunächst hatte das "Handelsblatt" über einzelne Fälle berichtet. Nach Informationen von NDR, WDR und SZ haben insgesamt 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen mehr als 500 Millionen Euro in bestimmte Immobilienfonds investiert, bei denen Investoren inzwischen von einem Totalverlust ausgehen. Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sind - wie die gesetzlichen Krankenkassen - Körperschaften des öffentlichen Rechts und stellen die ambulante Versorgung durch Vertragsärzte und Psychotherapeuten sicher.
Dem Bericht zufolge soll die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe etwa 40 Millionen Euro in die Fonds investiert haben. Die AOK Bremen, die laut dem Bericht 5,5 Millionen Euro verloren hat, prüft nach eigenen Angaben die Einreichung einer Klage, wie Radio Bremen berichtete. Bei der KV Baden-Württemberg läuft laut NDR, WDR und SZ bereits eine Klage gegen Finanzunternehmen. Der Vorwurf lautet: vorsätzliche Täuschung über die Risiken. Auch weitere Kassen und KVen werden in den Berichten namentlich als betroffen genannt. Nur wenige hätten jedoch öffentlich gemacht, ob sie in die fraglichen Fonds investiert hätten, hieß es.
Linke: "Eine Schande"
Der Linke-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar nannte es "eine Schande", dass Krankenkassen mit dem Geld der Menschen spekulierten. "Dass viele Kassen weiterhin verschweigen, wie tief sie im Sumpf des Kapitalmarkts drinstecken, ist völlig absurd." Sie schuldeten ihren Versicherten Transparenz. Dabei sei zweitrangig, ob Kassen falsch beraten worden seien. "Die eigentliche Frage lautet, ob Kapitalanlagen in einer Sozialversicherung überhaupt etwas verloren haben", sagte Gürpinar.
Gesetz: Verlust soll ausgeschlossen erscheinen
Laut Viertem Sozialgesetzbuch sind die Mittel der Träger der Sozialversicherungen "so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist". Ausfall- und Liquiditätsrisiken seien durch eine Mischung und Streuung der Anlagen zu begrenzen.
Verband äußert sich nicht weiter
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verwies darauf, dass die Sozialversicherungsträger die Beitragsgelder treuhänderisch verwalteten. Die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern hätten dafür spezielle Anlagerichtlinien aufgestellt. Der Spitzenverband sei keine Aufsichtsbehörde gegenüber den Krankenkassen. Daher und vor dem Hintergrund laufender Verhandlungen zu den dargestellten Sachverhalten könne sich der Verband nicht weiter äußern, sagte eine Sprecherin.

