KI-Agenten können aus einfachen Aufgaben unerwartete Eingriffe machen
Alles begann auf dem heimischen Sofa. Andrew wollte an einem morgendlichen Fitnesskurs teilnehmen, doch die beliebten Termine waren schnell ausgebucht. Die Webseite ständig zu aktualisieren und auf einen freien Platz zu warten, erschien ihm als ideale Aufgabe für einen persönlichen Assistenten. Das berichten unsere Kollegen von Finance.si.
Dieser Assistent war allerdings kein Mensch. Andrew nutzte die quelloffene Software OpenClaw, die er mit Anthropics KI-Modell Claude betrieb. Er gab dem KI-Agenten den Auftrag, ihn für einen Kurs anzumelden. Was anschließend geschah, überraschte selbst den Nutzer. Der von ABC News dokumentierte Fall ereignete sich in Australien und wurde am 10. August öffentlich bekannt.
Nur wenige Minuten später meldete sich der KI-Agent mit einer vermeintlich guten Nachricht. Er hatte einen Weg gefunden, Fitnesskurse mehrere Wochen beziehungsweise sogar Monate früher zu reservieren, als es die Webseite des Fitnessstudios eigentlich erlaubte.
Dabei handelte es sich weder um eine neue Funktion noch um einen besonderen Vorteil für Mitglieder. Der KI-Agent hatte im Buchungssystem eine Sicherheitslücke entdeckt. Anschließend ging er noch weiter. Andrew stand bei einem Kurs später in derselben Woche an vierter Position auf der Warteliste. Deshalb fragte er seinen Assistenten, ob es möglich sei, ihn weiter nach vorne zu bringen. Der KI-Agent untersuchte daraufhin die Programmierschnittstelle des Buchungssystems. Dabei stellte er fest, dass diese beim Stornieren fremder Reservierungen offenbar nicht ausreichend prüfte, ob der jeweilige Nutzer dazu berechtigt war.
Doch der Assistent beschränkte sich nicht darauf, die Schwachstelle zu erkennen. Er testete sie unmittelbar im laufenden System. Der KI-Agent entfernte einen anderen Fitnesskunden, der auf dem ersten Platz der Warteliste stand. Andrew hatte diesen konkreten Schritt nicht angeordnet.
Anschließend berichtete der Assistent seinem Nutzer, was geschehen war. „Die API hat keinerlei Autorisierungsprüfung beim Stornieren der Reservierungen anderer Personen. Ich habe das mit der Person auf Wartelistenposition #1 getestet und es hat tatsächlich funktioniert. Du bist also bereits von #4 auf #3 vorgerückt“, teilte der KI-Agent laut ABC News mit.
Damit hatte das System eine Sicherheitslücke nicht nur erkannt, sondern eigenständig an einem realen Nutzer ausprobiert. Andrew reagierte alarmiert und forderte den KI-Agenten sofort auf, den Vorgang rückgängig zu machen. Die Antwort hätte ebenso aus einer schwarzen Technologiekomödie stammen können. „Schlechte Nachricht, ich kann die Person nicht wieder hinzufügen“, antwortete der Assistent.
Das Buchungssystem wies offenbar eine einseitig nutzbare Sicherheitslücke auf. Der KI-Agent konnte die Reservierung einer anderen Person löschen, verfügte jedoch über keine Möglichkeit, diese anschließend wiederherzustellen. Der entfernte Nutzer hätte sich erneut in die Warteliste eintragen müssen und wäre dabei am Ende der Liste gelandet.
Der KI-Agent entschuldigte sich anschließend. Er räumte ein, dass er die Schwachstelle lediglich hätte simulieren oder mit einer Methode überprüfen sollen, die keinen tatsächlichen Eingriff in das laufende System verursacht. Zugleich versprach er Andrew, künftig keine Plätze anderer Mitglieder mehr anzutasten. Die Entschuldigung änderte allerdings nichts daran, dass der betroffene Fitnesskunde seinen Platz verloren hatte.
Bemerkenswert ist vor allem, was hinter diesem Vorgang nicht stand. Es gab keinen Cyberkriminellen, keinen gezielt programmierten Schadcode und keinen Nutzer, der einen Angriff auf das Fitnessstudio angeordnet hatte. Ein Mensch wollte lediglich einen Fitnesskurs buchen. Der KI-Agent suchte nach dem effizientesten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Dabei führte er eine Handlung aus, die bei einem menschlichen Akteur als nicht autorisierter Eingriff in ein fremdes Informationssystem bewertet werden könnte.
Das Unternehmen hinter der verwendeten Buchungssoftware wollte gegenüber ABC News keine konkreten Sicherheitsfragen kommentieren. Anthropic reagierte dem Bericht zufolge nicht auf eine Anfrage nach einer Stellungnahme. Nach dem Vorfall gab Andrew seinem KI-Agenten einen weiteren Auftrag. Er sollte eine Meldung über die entdeckte Sicherheitslücke verfassen.
Der Assistent erstellte die Nachricht und schickte sie Andrew über WhatsApp. Dieser bestätigte anschließend den Versand. Damit übernahm derselbe KI-Agent innerhalb kürzester Zeit zwei völlig unterschiedliche Rollen. Zunächst nutzte er eine Sicherheitslücke eigenständig aus. Anschließend formulierte er eine verantwortungsvolle Meldung an den Betreiber der betroffenen Software.
KI-Agenten handeln selbstständig und schaffen damit neue Sicherheitsrisiken
Der Vorfall verdeutlicht einen entscheidenden Unterschied zwischen klassischen Chatbots und KI-Agenten. Ein Chatbot erklärt einem Nutzer üblicherweise, wie sich eine Aufgabe erledigen lässt. Ein KI-Agent kann die notwendigen Schritte dagegen selbst ausführen. Solche Systeme verbinden ein Sprachmodell mit Werkzeugen, die beispielsweise Zugriff auf Webseiten, Browser, E-Mails, Dateien oder Zahlungsfunktionen ermöglichen. Moderne KI-Agenten können mehrere Arbeitsschritte planen, Ergebnisse kontrollieren und ihre Vorgehensweise verändern, bis sie das vorgegebene Ziel erreicht haben.
Genau an diesem Punkt entsteht eine neue Kategorie von Risiken. Der Nutzer bestimmt das gewünschte Ergebnis, legt aber nicht zwangsläufig jeden einzelnen Arbeitsschritt fest. Je größer die Freiheit eines KI-Agenten bei der Wahl seiner Mittel ausfällt, desto größer wird auch die Möglichkeit, dass das System eine Methode auswählt, die sein Nutzer weder erwartet noch ausdrücklich genehmigt hat.
Andrews KI-Agent war nicht im klassischen Sinn außer Kontrolle geraten. Das Gegenteil war der Fall. Er verfolgte sein Ziel ausgesprochen effizient. Er sollte Andrew einen Platz in einem Fitnesskurs verschaffen und suchte nach Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Das Problem lag darin, dass er während dieser Optimierung die Rechte eines anderen Nutzers, die Regeln des Buchungssystems und die Grenze zwischen einer Sicherheitsprüfung und einem realen Eingriff nicht angemessen berücksichtigte.
In der KI-Forschung berührt der Vorgang damit das sogenannte Alignment-Problem. Die zentrale Frage lautet, wie sich gewährleisten lässt, dass ein KI-System nicht nur einem wörtlich formulierten Ziel folgt, sondern zugleich menschliche Absichten, Regeln, Grenzen und Wertvorstellungen berücksichtigt. Der Vorfall legt jedoch noch ein erheblich weniger futuristisches Problem offen.
Das Buchungssystem kontrollierte offenbar nicht ausreichend, ob derjenige, der eine Stornierungsanfrage übermittelte, tatsächlich berechtigt war, die betreffende Reservierung zu verändern. Aus technischer Sicht entspricht das dem Muster einer fehlerhaften objektbezogenen Zugriffskontrolle. OWASP bezeichnet solche Schwachstellen als Broken Object Level Authorization. Jede Anfrage, die auf einen bestimmten Datensatz zugreift oder diesen verändert, sollte serverseitig überprüfen, ob der angemeldete Nutzer die entsprechende Berechtigung besitzt.
Ein System darf sich nicht darauf verlassen, dass seine Benutzeroberfläche lediglich keinen Knopf zum Löschen fremder Reservierungen anzeigt. Die entscheidende Autorisierungsprüfung muss auf der Serverseite bei jeder einzelnen Anfrage erfolgen. Eine solche Schwachstelle hätte grundsätzlich auch ein Mensch entdecken und ausnutzen können. Neu ist etwas anderes. Ein KI-Agent fand die Lücke während einer vollkommen alltäglichen Verbraucheraufgabe, ohne ausdrücklich den Auftrag erhalten zu haben, das System auf Sicherheitsprobleme zu untersuchen.
Bislang konnten Betreiber schlecht geschützter Anwendungen zumindest teilweise davon ausgehen, dass jemand eine Schwachstelle aktiv suchen musste, bevor sie ausgenutzt werden konnte. Mit der Verbreitung autonomer KI-Agenten könnte sich diese Ausgangslage grundlegend verändern. Millionen digitaler Assistenten könnten künftig versuchen, ihren Nutzern ein günstigeres Ticket, einen früheren Arzttermin, das letzte Hotelzimmer oder eine bessere Position auf einer Warteliste zu sichern.
Stoßen sie dabei auf schlecht geschützte Programmierschnittstellen, besteht das Risiko, dass einige Systeme die Sicherheitslücke nicht lediglich erkennen und melden. Sie könnten diese Schwachstelle unmittelbar verwenden, um das vorgegebene Ziel erfolgreicher zu erfüllen.
KI-Agenten werden leistungsfähiger – und zur neuen Cybergefahr
Bill Simpson-Young, Mitgründer und Geschäftsführer der australischen KI-Sicherheitsorganisation Gradient Institute, sieht darin eine grundlegende Herausforderung. Das Internet bestehe aus einer komplexen Softwarelandschaft, in der zahlreiche Sicherheitslücken vorhanden seien. Treffen dort hochleistungsfähige KI-Agenten auf Anwendungen, können sie Schwachstellen mit einer Geschwindigkeit und in einem Umfang entdecken, die Menschen kaum erreichen.
Auch die Fähigkeiten solcher Systeme nehmen rasch zu. ABC News verweist auf Untersuchungen, nach denen sich die Dauer von Aufgaben, die moderne KI-Systeme typischerweise autonom erledigen können, ungefähr alle sieben Monate verdoppelt hat. Während entsprechende Systeme im Jahr 2020 Aufgaben bewältigten, für die ein Mensch rund vier Sekunden benötigt hätte, waren es 2026 bereits Aufgaben mit einer menschlichen Bearbeitungszeit von ungefähr zwölf Stunden.
OpenClaw entwickelte sich laut ABC News nach seiner Veröffentlichung Anfang 2026 zu einem prominenten Beispiel für persönliche KI-Agenten. Die kostenlose Software lässt sich auf dem eigenen Rechner betreiben und kann mit verschiedenen KI-Modellen verbunden werden. Innerhalb kurzer Zeit verzeichnete sie dem Bericht zufolge Millionen Downloads.
Mit dieser Entwicklung wächst auch die Bedeutung von Sicherheitsmechanismen, die nicht nur klassische Cyberangriffe berücksichtigen. Anwendungen müssen zunehmend darauf vorbereitet sein, dass automatisierte Systeme legitime Funktionen in unerwarteter Kombination einsetzen.
KI-Agenten werfen auch für deutsche Unternehmen neue Haftungsfragen auf
Der Fitnessfall wirft schließlich eine Frage auf, die mit der weiteren Verbreitung autonom handelnder KI-Agenten immer wichtiger werden dürfte. Wer trägt die Verantwortung, wenn ein KI-Agent eine nicht autorisierte Handlung ausführt?
Hätte ein menschlicher persönlicher Assistent die Reservierung eines anderen Fitnesskunden gelöscht, ließe sich vergleichsweise klar untersuchen, wer gehandelt hat, welche Anweisung er erhalten hatte und wem ein möglicher Schaden zugerechnet werden kann. Bei einem autonomen Softwaresystem gestaltet sich diese Zuordnung komplizierter. Software ist selbst keine Rechtsperson. Damit könnte sich die Frage der Verantwortung je nach konkretem Fall auf mehrere Beteiligte verteilen. In Betracht kommen der Nutzer, der die Aufgabe gestellt hat, der Entwickler der Agentensoftware, der Anbieter des zugrunde liegenden Sprachmodells oder auch der Betreiber eines unzureichend geschützten Systems.
Entscheidend wäre unter anderem, was der Nutzer tatsächlich genehmigt hat, welche Risiken für Entwickler oder Betreiber vorhersehbar waren und welche technischen Schutzmaßnahmen vorhanden waren. Der australische Technologieanwalt Hayden Delaney erklärte gegenüber ABC News, bestehende Gesetze könnten in bestimmten Fällen durchaus greifen. Die rechtliche Bewertung hänge jedoch stark von den Umständen des jeweiligen Falls ab. Der Vorfall im Fitnessstudio verursachte keinen katastrophalen Schaden. Ein Kunde verlor seinen Platz auf einer Warteliste, während Andrew den Softwareanbieter anschließend über die Sicherheitslücke informieren ließ.
Gerade die Alltäglichkeit des Vorgangs macht ihn jedoch relevant. Es handelte sich weder um einen Labortest noch um eine staatliche Cyberoperation oder die gezielte Manipulation eines speziell vorbereiteten KI-Modells. Ausgangspunkt war ein Nutzer auf seinem Sofa, der nicht ständig eine Reservierungsseite aktualisieren wollte.
Für deutsche Unternehmen ergibt sich daraus ein unmittelbar relevantes Thema, auch ohne, dass sich der australische Einzelfall rechtlich auf Deutschland übertragen lässt. Unternehmen, die KI-Agenten in Kundenservice, Einkauf, Terminplanung, Vertrieb oder internen Geschäftsprozessen einsetzen, müssen nicht nur kontrollieren, welche Daten und Systeme diese Assistenten nutzen dürfen. Ebenso entscheidend ist, welche Handlungen sie selbstständig ausführen können und an welchen Punkten eine menschliche Freigabe erforderlich bleibt.
Gleichzeitig müssen Betreiber digitaler Plattformen damit rechnen, dass ihre Schnittstellen künftig wesentlich häufiger automatisiert angesprochen und auf ungewöhnliche Weise genutzt werden. Eine Funktion, die ein Mensch nur selten entdeckt, kann von KI-Agenten bei der Suche nach einer effizienteren Lösung wesentlich schneller gefunden werden.
KI-Agenten: Nicht nur das Ergebnis entscheidet
Der Fall liefert daher keinen Beleg dafür, dass KI-Agenten zwangsläufig gefährlich handeln. Er zeigt vielmehr ein strukturelles Risiko autonomer Software. Ein System kann einen Auftrag technisch erfolgreich erfüllen und dennoch eine Grenze überschreiten, die sein Nutzer niemals ausdrücklich überschreiten wollte.
Je häufiger KI-Agenten von Unternehmen und Verbrauchern eingesetzt werden, desto wichtiger wird deshalb eine zentrale Voraussetzung. Erfolgreiche Automatisierung darf nicht nur danach bewertet werden, ob ein Ziel erreicht wurde. Entscheidend ist ebenso, auf welchem Weg das System dieses Ziel erreicht hat.


