Politik

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: 440 Wahlscheine doppelt versendet

Das Wahlamt hat in Magdeburg 440 Wahlscheine für die Briefwahl doppelt gedruckt und versendet. Doch die Stadt versichert: Eine Mehrfachabstimmung ist nicht möglich.
26.08.2026 08:04
Lesezeit: 1 min
 Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: 440 Wahlscheine doppelt versendet
Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt: Stadt Magdeburg verschickt irrtümlich Hunderte Wahlscheine doppelt. (Foto: dpa) Foto: Matthias Bein

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: 440 Wahlscheine in Magdeburg doppelt versendet

Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben 440 Magdeburgerinnen und Magdeburger ihre Briefwahlunterlagen doppelt erhalten. Das städtische Wahlamt identifizierte sie und erklärte die doppelten Wahlscheine für ungültig, wie die Stadt Magdeburg mitteilte. Die Betroffenen bekommen demnach neue Briefwahlunterlagen mit einer neuen, eindeutigen Wahlscheinnummer. Die Landeswahlleitung sei voll informiert, hieß es.

"Versehentlich doppelt gedruckt und dann versendet worden"

Die 440 Wahlscheine waren laut Stadt versehentlich doppelt gedruckt und dann versendet worden. "Die Integrität der Wahl ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet", hieß es. Eine Mehrfachabstimmung ist demnach nicht möglich. Denn die ungültig gemachten Wahlscheine stehen den Angaben zufolge auf einer Liste, mit der die Wahlvorstände am Wahlsonntag die Briefwahlunterlagen prüfen. Die nun ungültigen Unterlagen können die Betroffenen selbst entsorgen.

Erst kürzlich zweifelten Politiker der AfD die Rechtsmäßigkeit der Briefwahl an. Im Sommerinterview der ARD erklärte der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla, er kenne aus Gesprächen mit Pflegern und Angehörigen besonders Fälle in Pflegeheimen, wo es zu Wahlbeeinflussungen komme. Christa Dieckmann, die Landeswahlleiterin in Sachsen-Anhalt, wies diese Spekulationen zurück. Die Briefwahl sei verfassungsrechtlich abgesichert, rechtlich umfassend geregelt und organisatorisch durch zahlreiche Sicherheitsmechanismen geschützt.

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