Amazon Prime-Preiserhöhung: BGH kippt Klausel, Altkunden zahlen weniger
Amazon reagiert auf das rechtskräftige BGH-Urteil zur Amazon Prime-Preiserhöhung: Für langjährige Mitglieder sinkt der Jahresbeitrag vorübergehend von 90 auf 69 Euro. Bereits gezahlte Mehrbeträge werden dadurch jedoch nicht erstattet. Dafür läuft eine gesonderte Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW.
Der Bundesgerichtshof erklärte die verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Laut Gericht war sie so unklar, dass Kunden nicht erkennen konnten, ob sie die Erhöhung ablehnen dürfen oder nur kündigen können. Amazon darf die Amazon Prime-Preiserhöhung für bestehende Abonnements deshalb nicht auf diese Regelung stützen. Das Urteil trägt das Aktenzeichen III ZR 205/25.
Bereits im Januar 2025 hatte das Landgericht Düsseldorf die Preiserhöhung für ungültig erklärt; im Oktober 2025 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung. Amazon zeigte sich gegenüber heise online mit den Urteilen nicht einverstanden. Das Unternehmen hatte die Erhöhung unter anderem mit allgemeinen und wesentlichen Kostensteigerungen infolge der Inflation begründet.
Welche Beiträge betroffen sind
Im September 2022 stieg der Monatsbeitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahresbeitrag von 69 Euro auf 89,90 Euro. Bei Prime Student erhöhten sich die Gebühren von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich beziehungsweise von 34 Euro auf 44,90 Euro jährlich. Gerundet nennt der heise-Bericht für Mitte September 2022 eine Erhöhung von 69 auf 90 Euro jährlich und von 8 auf 9 Euro monatlich.
Die Anpassung beim Amazon Prime-Jahresabo gilt laut einer heise online vorliegenden E-Mail ab der nächsten Zahlung automatisch. Amazon Prime-Kunden sparen damit jährlich 21 Euro; der Leistungsumfang bleibt gleich. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seitdem unverändert besteht. Später abgeschlossene Abonnements behalten den regulären Preis. Wie lange das Amazon Prime-Jahresabo günstiger bleibt, lässt Amazon offen.
Rückzahlung verlangt gesonderte Anmeldung
Für Erstattungen wegen der Amazon Prime-Preiserhöhung führt die Verbraucherzentrale NRW seit Dezember 2025 eine Abhilfeklage gegen Amazon EU S. à r. l. vor dem Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen I-13 VKl 1/25. Bis Juni waren mehr als 130.000 Verbraucher registriert, inzwischen sind es mehr als 143.000.
Hendrik Franck, Leiter der Verbraucherzentrale NRW in Dinslaken, erläutert: „Ein Anbieter darf die Preise eines laufenden Abonnements wie Amazon Prime nur erhöhen, wenn eine wirksame Regelung im Vertrag das erlaubt oder die Kunden zustimmen“.
Teilnehmen können grundsätzlich Amazon Prime-Kunden mit einem bereits vor der Amazon Prime-Preiserhöhung bestehenden Prime- oder Prime-Student-Vertrag, die den erhöhten Beitrag mindestens einmal bezahlt haben. „Es ist keine Voraussetzung, dass der Vertrag heute noch läuft“, betont Franck.
Die mögliche Erstattung hängt von Tarif, Zahlungsweise und Dauer der höheren Zahlungen ab. Im Juni nannte die Verbraucherzentrale bis zu 60 Euro; derzeit sind bei jährlicher Zahlung etwa bis zu 80 Euro möglich.
„Wer von der damaligen Preiserhöhung betroffen ist, sollte jetzt nicht länger warten. Die Anmeldung zur Sammelklage ist kostenlos und schnell erledigt. Im Erfolgsfall können angemeldete Verbraucher von der Klage profitieren, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen“, erklärt Franck.
Der Weg umfasst drei Schritte:
- Voraussetzungen im kostenlosen Klage-Check prüfen.
- Kostenlos und ohne eigenes Prozesskostenrisiko beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.
- Über den kostenlosen News-Alert informiert bleiben; zunächst ist nichts weiter erforderlich.
„Wichtig: Die Klage läuft nicht automatisch für alle ehemaligen oder aktuellen Prime-Kunden“, sagt Franck. Bei Erfolg können Angemeldete Ansprüche im Umsetzungsverfahren zurückfordern. Die Amazon Prime-Preiserhöhung führt somit nicht automatisch zu Rückzahlungen.
Weitere Verfahren wegen Prime Video
Neben der Amazon Prime-Preiserhöhung beschäftigen Werbeunterbrechungen die Gerichte. Rund 330.000 Verbraucher schlossen sich einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen an. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies sie im Juli 2026 erstinstanzlich ab; die Verbraucherzentrale kündigte Revision beim BGH an. Ende 2025 stieß sie außerdem eine Gewinnabschöpfungsklage über 1,8 Milliarden Euro an. Auf eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands verurteilte das Landgericht Amazon Ende 2025; dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
