Die französischen Sicherheitsbehörden haben offenbar vor den Anschlägen von Paris mehrfach versagt. So konnte einer der Männer trotz internationalen Haftbefehls zwischen Belgien und Frankreich hin- und herreisen. Ein weiterer Mann wurde kurz nach den Anschlägen kontrolliert, doch die Ermittler hatten zu diesem Zeitpunkt noch nichts gegen ihn in der Hand und ließen ihn passieren.
Die ORF-Korrespondentin in Paris, Ewa Twaroch, berichtet am Montag in der ZiB2 über die Pannen der französischen Behörden:
Einer der Männer, nach dem momentan in ganz Europa gefahndet wird, war offenbar schneller als die Ermittler. Er wurde am Samstagnachmittag nach den Attentaten bei einer ganz normalen Straßenkontrolle – nicht mal an der Grenze, sondern mitten im Land – erfasst, konnte weiterfahren. Die Ermittler haben erst wenig später den Zusammenhang festgestellt – einerseits zu einem Tat-Auto, dass der Mann angemietet haben soll, andererseits, dass der Mann der Bruder eines identifizierten Selbstmord-Attentäters ist. Im Gegensatz zu den anderen Terroristen, die an den Anschlägen beteiligt waren, lag zu diesem Zeitpunkt nichts gegen ihn vor.
Es gab aber offenbar mehr Pannen. Mindestens über einen der Männer wurde eine sogenannte S-Akte angelegt. Doch das bedeutet lediglich, dass der Mann festgehalten werden kann, wenn er kontrolliert wird, aber er kann nicht automatisch festgenommen werden. Der Mann war zwar als radikaler Muslim aufgefallen, aber das bedeutet nicht automatisch, dass er bei der nächsten Kontrolle oder beim nächsten Grenzübergang festgenommen werden kann. In erster Linie wollen die Behörden den Parcour aufzeichnen, um dann im Ernstfall feststellen zu können, wo sich wer zu dem Zeitpunkt aufgehalten hat. Seit Charlie Hebdo hat sich der Umgang verschärft. Vor allem die Syrien-Rückkehrer werden rigide behandelt. In diesem Fall besonders interessant: Die Türkei hat nach eigenen Angaben Frankreich zwei Mal im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass dieser Mann gefährlich sei. Frankreich habe aber nicht auf die Warnungen reagiert.
Auch der Fall eines dritten mutmaßlichen Terroristen ist etwas eigenartig: Der Mann stand bereit unter Anklage, weil er die Absicht hatte, Terrorakte zu verüben. In Frankreich gibt es in diesen Fällen zwei Möglichkeiten: Der Angeklagte bleibt bis Prozess in U-Haft oder er muss sich regelmäßig bei den Behörden melden. Bei dem Mann galt die zweite Variante. Doch er hatte die Vereinbarungen nicht eingehalten, unter anderem deswegen, weil er nach Syrien ausgereist ist. In der Folge wurde ein internationaler Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Trotzdem konnte der Mann völlig ungehindert nach Belgien einreisen und in weiterer Folge nach Frankreich. Vor über einem Jahr hat sich die Spur dann verloren.
Ob die Anschläge bei einigermaßen professioneller Arbeit zu verhindern gewesen wären, ist schwer zu sagen. Fest steht jedoch, dass die französischen Behörden schwere Fehler gemacht haben. Auch die Zusammenarbeit der Geheimdienste muss als äußerst mangelhaft bezeichnet werden. US-Spione sagten unmittelbar nach den Anschlägen, man habe den IS bei der Überwachung im Internet aus den Augen verloren.
Nun will Frankreich die Scharte militärisch ausmerzen: Die Luftwaffe fliegt Einsätze gegen Syrien, Deutschland soll Frankreich in Mali unterstützen. Die EU hat sich einstimmig bereit erklärt, Frankreich militärisch zur Seite zu stehen.