„Wir können genau sagen, in welchem Landkreis im Vergleich am meisten gerast wird oder in welcher Stadt die Verkehrsteilnehmer am häufigsten falsch parken“, so Arno Wolter, Mitgründer des Portals www.fahrerbewertung.de. „Dies kann jetzt auch grafisch sehr anschaulich dargestellt werden.“
Seit rund zwei Jahren kann das Fahrverhalten auf deutschen Straßen auf der Internet-Plattform bewertet werden. Seitdem hat der Dienst rund 700.000 Bewertungen sowie mehr als 1,5 Millionen Kennzeichen-Abfragen registriert, heißt es hierzu in einer Mitteilung. Über das Nummernschild-Kürzel könnten diese Benotungen einem Kreis bzw. einer Stadt zugeordnet werden - so entstünden aus diesen Daten detaillierte Statistiken zum Verkehrsverhalten.
Ein erster Blick auf die Karte unter www.fahrerbewertung.de/statistiken/kennzeichen zeigt vor allem tiefrote Farben in einigen Großstadt-Regionen im Norden Deutschlands: „In den Kreisen rund um Berlin, Hamburg und Hannover sind den Bewertungen nach viele schlechte Autofahrer unterwegs“, sagt Wolter. „Aber auch in zahlreichen kleineren Regionen könnte es um die Fahrkünste besser bestellt sein.“
Zusätzlich zu den Bewertungen finden sich weitere wichtige Informationen in der Karte, zum Beispiel wie viele Verletzte pro Einwohner es innerhalb eines Jahres gab. Interessant ist auch, dass diese Unfallzahlen oft den Trend der auf fahrerbewertung.de abgegebenen Benotungen bestätigen. Oder anders gesagt: „Dort, wo schlechter gefahren wird, sind auch die Unfallzahlen auffälliger.“
Wer die Fahrer-Bewertungen nicht nur für Städte und Landkreise, sondern für jeden einzelnen Kennzeichen-Bereich einsehen möchte, der findet die entsprechenden Informationen für die derzeit 726 Nummernschild-Bezirke in einer ausführlichen Tabelle der besten und schlechtesten Autofahrer Deutschlands ebenfalls auf der fahrerbewertung.de-Homepage unter der Deutschlandkarte.
Die Debatte über eine Überwachung des Fahrverhaltens, das sich dann direkt auf die Versicherungsprämie auswirken soll, ist bereits seit Jahren im Gange. Wie im April dieses Jahres bekannt wurde, will die Allianz jungen Autofahrern künftig einen Teil der Prämie für die Kfz-Versicherung erlassen, wenn sie ihren Fahrstil von der Versicherung überwachen lassen. Mit einem Bluetooth-Stecker im Zigarettenanzünder des versicherten Autos und einer App auf dem Smartphone wird in dem neuen Telematik-Tarif unter anderem erfasst, ob der Fahrer genug Abstand hält, das Tempolimit einhält und nicht zu stark bremst oder beschleunigt, berichtet hierzu die dpa. „Unser Kunde kann künftig durch sein eigenes Fahrverhalten seine Prämie deutlich mitgestalten“, sagte der Chef der größten deutschen Versicherung, Manfred Knof.
Bei einer nachweislich sicheren Fahrweise erhalte der Kunde bis zu 40 Prozent der jährlichen Prämie zurück. Dafür muss der Fahrer seine Aufzeichnungen aber regelmäßig übermitteln. Bei dem Projekt arbeitet die Allianz mit einem kanadischen Dienstleister zusammen, der die Informationen erhält. Die Allianz selbst habe keinen direkten Zugriff auf die Daten und könne keine persönlichen Informationen daraus ableiten, erklärte Allianz-Vorstand Frank Sommerfeld.
Die Allianz rechnet bereits im ersten Jahr mit bis zu 25.000 neuen Kunden für den Telematik-Tarif, der sich an Fahrer bis zu 28 Jahren richtet. Wer nicht teilnimmt, muss den vollen Tarif ohne Ermäßigung zahlen.
Auch Konkurrent Huk-Coburg will in den kommenden Monaten mit einem ähnlichen Angebot an den Start gehen. Zusammen kommen die beiden Versicherer auf rund 18 Millionen Kunden in der Kraftfahrzeug-Versicherung. Bislang gab es in Deutschland erst kleinere Versuche einzelner Versicherungen mit Telematik-Tarifen.
Datenschützer kritisieren die Überwachung durch die Chip-Geräte. Autofahrer müssten über die erhobenen Daten genau informiert werden, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Jahr 2014 dem Handelsblatt. Im Datenschutzrecht gelte der Grundsatz der Datensparsamkeit. „Fraglich ist daher, ob nur Daten erhoben werden, die tatsächlich erforderlich sind“, hieß es in einem Statement aus der Pressestelle des Bundesdatenschutzbeauftragten. Es sei auch zu hinterfragen, wie lange diese Daten gespeichert und wie sie vor unbefugtem Zugriff Dritter gesichert werden.