Baden-Württemberg hat sich als drittes Bundesland nach Bayern und Hessen zu einer Schadensersatzklage gegen VW wegen Aktienkursverlusten durch den Dieselskandal entschlossen. „Um eine mögliche Verjährungsfrist nicht verstreichen zu lassen, wird das Land für den Versorgungsfonds nun Klage vor dem zuständigen Landgericht Braunschweig erheben“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Freitag.
Die Schadenshöhe belaufe sich auf 400.000 Euro. Das Land hielt in zwei Sondervermögen zur Versorgung seiner Beamten und Richter Aktien von VW. Wie alle anderen klagenden Anleger auch wirft die baden-württembergische Landesregierung VW vor, vor rund einem Jahr nicht rechtzeitig über den Abgasskandal informiert zu haben.
„Es spricht derzeit einiges dafür, dass VW Insiderinformationen zu manipulierten Abgaswerten nicht unverzüglich veröffentlich hat“, teilte das Finanzministerium am Freitag in Stuttgart mit. Das Land hielt bei Bekanntwerden der Diesel-Affäre in zwei Sondervermögen aus einem sogenannten Versorgungsfonds und einer Versorgungsrücklage insgesamt rund 64 600 Aktien des Autobauers.