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Maut-Betreiber fordern Millionen von der Bundesregierung

Lesezeit: 1 min
21.06.2019 17:20
Nach dem Verbot einer Maut durch den Europäischen Gerichtshof fordern die beiden Betreiberfirmen Entschädigungszahlungen.

Nach dem Aus für die Pkw-Maut sollen die zwei Betreiberfirmen des Vignettensystems dem Bundesverkehrsministerium laut "Spiegel" eine Entschädigungsforderung in Höhe von 300 Millionen Euro in Aussicht gestellt haben. Die Summe enthalte neben bereits getätigten Investitionskosten auch entgangenen Gewinn aus den Verträgen, die ein Volumen von insgesamt rund zwei Milliarden Euro umfassen, berichtete der "Spiegel" am Freitag vorab aus seiner neuen Ausgabe.

Das Ministerium versuche, diese Zahlungen abzuwehren, schrieb das Nachrichtenmagazin weiter. Das Ministerium hatte die Verträge nach Angaben einer Sprecherin noch am Dienstagabend, wenige Stunden nach dem Urteil des EuGH zur Pkw-Maut, gekündigt. Laut "Spiegel" begründet das Ministerium dies mit der Nichterfüllung von vertraglich vereinbarten Leistungen. Dadurch müsse kein entgangener Gewinn ausgeglichen werden, heiße es aus dem Ministerium.

Der Europäische Gerichtshof hatte die Maut-Pläne am Dienstag nach einer Klage Österreichs mit der Begründung gekippt, die Abgabe verstoße gegen EU-Recht, weil ausländische Autofahrer diskriminiert würden. Eigentlich hätte die Infrastrukturabgabe, wie die Maut offiziell heißt, ab Oktober 2020 erhoben werden sollen. Betroffen sind der österreichische Mautbetreiber Kapsch TrafficCom und der Ticketspezialist CTS Eventim.

Der "Spiegel" zitierte einen Sprecher eines Maut-Betreibers: "Wir sind hinsichtlich des Inhaltes der Verträge und daher auch hinsichtlich vertraglicher Konsequenzen und Maßnahmen zur Geheimhaltung verpflichtet." CTS Eventim hatte am Mittwoch in München mitgeteilt, die "einseitige Kündigung" des Vertrags durch das Bundesverkehrsministerium mit Wirkung zum 30. September 2019 "zur Kenntnis genommen" zu haben. Gemeinsam mit dem Partner Kapsch TrafficCom AG prüfe das Unternehmen die Gründe für die Kündigung und deren Auswirkungen.

Demnach enthalten die mit dem Bund geschlossenen Verträge Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen sollen." Dies gelte "auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte".

 

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