Finanzen

Zehntausende Deutsche können Geld von Schweizer Banken zurückfordern

Zehntausende Deutsche haben das Recht – die meisten wahrscheinlich, ohne es überhaupt zu wissen – Geld von Schweizer Banken zurückfordern. Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten sprachen dazu mit Hubert Schwärzler, dem Gründer und CEO des Spezialdienstleisters Liti-Link.
06.05.2020 07:00
Lesezeit: 4 min
Zehntausende Deutsche können Geld von Schweizer Banken zurückfordern
Schweizer Franken und Euro vor der Schweizer Flagge. (Foto: dpa)

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Was genau sind Retrozessionen beziehungsweise Kickback-Provisionen?

Hubert Schwärzler: Unter Retrozessionen beziehungsweise Kickback-Provisionen versteht man finanzielle Anreize, die Banken und Vermögensverwalter von «Dritten» für den Vertrieb von bestimmten Finanzprodukten und/oder anderen Leistungen erhalten beziehungsweise erhalten haben. Zum Beispiel schliesst die Bank mit einem Anbieter von Anlagefonds oder strukturierten Produkten Vertriebsvereinbarungen ab und erhält für ihre Vermittlungstätigkeit sogenannte Retrozessionen. Diese Form von «Anreizsystem» kann bei den Banken und Vermögensverwaltern zu einem Interessenskonflikt führen, da die attraktiven Rückvergütungen performanceunabhängig ausbezahlt werden. Der Grossteil unserer Kunden wusste nicht einmal, dass die Banken diese Rückvergütungen zusätzlich zu den stolzen Verwaltungsgebühren einbehalten haben. Retrozessionen waren somit viele Jahre lang ein lukratives Geschäftsmodell für Schweizer Banken, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Warum wurden diese unrechtmäßig von den Schweizer Banken einbehalten?

Hubert Schwärzler: Experten schätzen, dass alleine im Jahr 2012 Retrozessionen in der Höhe von etwa 4,2 Milliarden Schweizer Franken unrechtmäßig von Vermögensverwaltern und Banken einbehalten worden sind, die gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Kunden zustehen. (Swiss Banking Daten von 2012, Quelle: Finalix AG, Zug, 2014).

Meines Erachtens haben die Banken schlicht weg nicht damit gerechnet, dass ihre Kunden einen so tiefen Einblick in das intransparente Rückvergütungssystem erhalten werden und haben die Ansicht vertreten, dass diese indirekten Gebühren der Bank für ihre Vermittlungstätigkeit zustehen. Auch waren diese Provisionen weder auf Kontoauszügen ersichtlich noch erfolgte seitens der Kundenberater eine aktive Aufklärung. Erst mit dem Urteil des Schweizer Bundesgerichts aus dem Jahr 2006 kam Licht ins Dunkel und es wurde höchstrichterlich entschieden, dass diese Provisionen dem Kunden und nicht der Bank gehören.

Dennoch spielten die Banken dasselbe Spiel weiter und erwirtschafteten durch die hohen Rückvergütungen aus Retrozessionen etwa 12,4% ihrer Wertschöpfung (2012). Es war einfach «zu teuer» auf Retrozessionen zu verzichten beziehungsweise anstatt Retrozessionen zu kassieren, im gleichen Ausmaß die transparenteren Kundengebühren zu erhöhen. Die Schweizer Banken haben sich dementsprechend ab 2006 für einen intransparenten Weg und somit für die Einbehaltung dieser Provisionen in Milliardenhöhe entschieden, der zu weiteren Urteilen führte.

Seit dem ersten Grundsatzurteil im Jahr 2006, gab es mehrere weitere höchstrichterliche Entscheide, die klarstellten, dass Retrozessionen den Anlegern zustehen und dass die Anleger eine Rückforderung eben dieser Retrozessionen für die letzten zehn Jahre geltend machen können (Verjährungsfrist). Trotzdem sträuben sich die Banken und wimmeln (ehemalige) Kunden beim Rückforderungsversuch vehement ab. Genau dieser Umstand war der Grund, weshalb ich im Jahr 2017 die Liti-Link AG mit Sitz in Kriessern (SG) Schweiz gründete. Es war mir klar, dass einzelne Betroffene trotz der eindeutigen Rechtsprechung nicht die Herausgabe dieser unrechtmässig einbehaltenen Retrozessionen erwirken konnten. Anleger sahen sich mit sehr anstrengenden Prozessen, hohen Anwaltskosten, Intransparenz und, mit viel Glück, mit unzufriedenstellenden Vergleichsangeboten konfrontiert. Mit Liti-Link haben wir eine risikofreie Rückforderungsdienstleistung geschaffen, die in etwa 90% der anvertrauten Fälle erfolgreich Retrozessionen zurückfordert. Durch die Abtretung der Forderung des Kunden an die Liti-Link AG, hat der Anleger nur etwa 20 Minuten Arbeit und kann unabhängig davon, ob er noch eine bestehende Geschäftsbeziehung mit der Bank pflegt, oder nicht, den mühsamen Rückforderungsprozess der Liti-Link AG übertragen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Thema der Retrozessionen und dem sich seit einigen Jahren auf Druck der USA und der EU lockernden Bankgeheimnis in der Schweiz?

Hubert Schwärzler: Hier sehe ich keinen direkten Zusammenhang. Der Druck der USA war vor allem dem Verdacht der Steuerhinterziehung der US-Bürger geschuldet, die Summen in Milliardenhöhe auf Schweizer Bankkonten gebunkert hatten.

Aufgrund der wachsenden Transparenz, die der «Internationale Informationsaustausch», aber auch die Steuer-CDs mit sich bringen, haben viele Kunden ihre ausländischen Erträgnisse nachversteuert und Geschäftsbeziehungen mit den eidgenössischen Bankhäusern beendet. Das hat vielleicht dazu geführt, dass Schweizer Banken noch stärker an den Retrozessionen festhalten und sich bei der Rückforderung den Kunden gegenüber quer stellen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es außer gegen Schweizer Banken noch Ansprüche gegen andere Finanzinstitute in der Schweiz oder außerhalb davon?

Hubert Schwärzler: Ja. Die Rechtsprechung gilt ebenso für Schweizer Vermögensverwaltungsunternehmen. Im Jahr 2018 wurde ein Vermögensverwalter wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Er hatte seinen Kunden verschwiegen, dass er von der Depotbank des Kunden zusätzlich zu den Vermögensverwaltungsgebühren, Retrozessionen erhalten hat.

Außerhalb der Schweiz besteht entweder noch keine Rechtsprechung zur Thematik der Retrozessionen oder ist aufgrund kürzerer Verjährungsfristen weniger anlegerfreundlich. So existiert in Deutschland noch keine höchstrichterliche Entscheidung während in Österreich die Ansprüche nach nur drei, anstatt wie in der Schweiz nach zehn Jahren, verjähren. Der Fokus der Liti-Link AG liegt deshalb aktuell rein bei Schweizer Finanzunternehmen. Auch in Liechtenstein existiert bis dato keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Thematik der Retrozessionen, dennoch konnte die Liti-Link AG gegenüber Liechtensteinischen Lebensversicherungsgesellschaften Retrozessionen bereits erfolgreich zurückfordern.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Können Sie abschätzen, wie viel Geld von den etwa 135.000 Betroffenen in Deutschland theoretisch in der Schweiz noch eingefordert werden könnte?

Hubert Schwärzler: Wir gehen hier von etwa 570 Millionen Euro aus. Doch aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist schrumpft diese Zahl täglich, denn nach zehn Jahren verjähren die geschuldeten Retrozessionen zu Gunsten der Banken. In aller Regel bewegten sich die Retrozessionen zwischen 0.5 und 2% p.a. des Anlagevolumens. Eine Einschätzung der individuellen Höhe erhält man auch mit dem Retro-Rechner auf der Website von Liti-Link.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Sie haben bereits hunderten Opfern/Betroffenen/Anlegern zu Retrozessionen verholfen. Wie hoch fallen diese Summen durchschnittlich aus?

Hubert Schwärzler: Im Durschnitt erhalten unsere Kunden eine schöne fünfstellige Summe zurück. Es ist hier aber wirklich eine sehr weite Range zu beobachten, da die Höhe der Retrozessionen von sehr vielen Faktoren abhängt. Wir tun uns immer sehr schwer, wenn uns Kunden vorab nach einer Schätzung fragen, da auch wir erst nach Offenlegung der Bank wissen, in welche Produkte investiert wurde, welche Verträge vorliegen und natürlich welche Summen an Retrozessionen unrechtmäßig einbehalten wurden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wie können Interessierte ihre Ansprüche zurückfordern?

Hubert Schwärzler: Betroffene müssen der Liti-Link AG nur wenige Informationen mitteilen (Name des Kontoinhabers, Geburtsdatum, Adresse, Name der Bank), damit wir die Vertragsunterlagen erstellen können. Diesen Vertrag benötigen wir dann unterschrieben und gemeinsam mit einer Ausweiskopie zurück, damit wir die Verjährung unterbrechen und von der Bank eine Offenlegung anfordern können. Es ist also wirklich einfach und unkompliziert. Da Liti-Link nur im Falle einer erfolgreichen Rückforderung eine Erfolgsbeteiligung vom Nettoerlös erhält, besteht für Kunden auch kein Kostenrisiko. Sollte nämlich keine Rückforderung möglich sein, dann werden alle Kosten von der Liti-Link AG getragen und der Kunde muss nichts bezahlen.

Aufgrund der Verjährungsunterbrechung zu Beginn des Rückforderungsprozesses gehen keine weiteren Ansprüche mehr verloren. Im Schnitt dauert der Rückforderungsprozess zwischen sechs und acht Monaten, wobei das sehr stark von den Bearbeitungszeiten der Banken abhängt.

*****

Hubert Schwärzler ist Gründer und CEO der Liti-Link AG, einem Spezialisten für Retrozessions-Rückforderungen.

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