Die dpa meldete:
"Tausende Flüchtlinge klagen gegen eine deutsche Abschiebe-Sonderregelung in der Corona-Krise. Das geht aus einer Auskunft des Bundesinnenministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Nach den Dublin-Regeln ist normalerweise jenes Land für Asylanträge zuständig, auf dessen Boden Schutzsuchende zuerst den Boden der Europäischen Union betreten haben. Auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sind Teil des Systems. Wenn diese Menschen in andere europäische Staaten wie Deutschland weiterziehen, können diese sie in der Regel binnen sechs Monaten dorthin zurückschicken - danach werden sie selbst für deren Asylantrag zuständig.
In der Corona-Krise hat Deutschland diese sogenannten Dublin-Überstellungen im März ausgesetzt und erst Mitte Juni wieder aufgenommen. Währenddessen hat das Bundesinnenministerium auch die Sechs-Monats-Frist für vorübergehend außer Kraft erklärt, um die Menschen später überstellen zu können.
Bis zum 1. Juni informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) laut Ministerium rund 21 700 Asylbewerber über die Aussetzung der Frist. Andernfalls wäre in rund 2600 Fällen die Zuständigkeit für das Asylverfahren an Deutschland übergegangen. 9300 Klagen gegen den Bescheid des Bamf waren Anfang Juni noch anhängig.
Damit weicht Deutschland von der Rechtsauslegung der EU-Kommission ab, die im April deutlich gemacht hatte, dass die Frist von sechs Monaten, nach denen ein Zielland für einen Asylantrag zuständig wird, weiter gelte.
Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg, kritisierte das Vorgehen des Innenministeriums scharf. Damit zeige sich Deutschland höchst unsolidarisch und torpediere die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der EU. Über die Betroffenen sagte sie: «Diese Menschen müssen jetzt gerichtlich gegen ihre Überstellungen vorgehen - ein bürokratischer Irrsinn.» Insbesondere in das von der Corona-Pandemie stark betroffene Italien dürften keine Asylbewerber überstellt werden."