Politik

Deutschland steuert auf schärfste Grundrechtseingriffe seit Bestehen des Grundgesetzes zu

Angesichts der epidemischen Lage wird die Bundesregierung tiefgehende Grundrechtseingriffe durchführen. Während der Bundestag weitgehend entmachtet werden soll, soll die Regierung ermächtigt werden, das Grundgesetz auszuhebeln. Die Bürger könnten bald mit Ausgangssperren konfrontiert werden.
18.11.2020 13:20
Aktualisiert: 18.11.2020 13:20
Lesezeit: 2 min
Deutschland steuert auf schärfste Grundrechtseingriffe seit Bestehen des Grundgesetzes zu
16.05.2019, Berlin: Horst Seehofer (l, CSU), Bundesminister für Inneres, Heimat und Bau, und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unterhalten sich in der Plenarsitzung anlässlich der Debatte zu 70 Jahre Grundgesetz im Deutschen Bundestag. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Im „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll ein neuer § 28a IfSG („Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“) eingefügt werden. Dieser Paragraph präzisiert künftig alle möglichen in Betracht kommenden Grundrechtseinschränkungen.

Im Detail geht es um folgende Bereiche:

„Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

  1. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
  3. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
  4. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
  5. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
  6. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
  7. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  8. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
  9. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
  10. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
  11. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
  12. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  13. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
  14. Reisebeschränkungen.“

Der verfassungspolitische Sprecher der Linken, Niema Movassat, sagte gegenüber „Legal Tribune Online“: „Wir erleben die schärfsten, grundrechtsintensivsten Maßnahmen seit Bestehen des Grundgesetzes und die Koalitionsfraktionen betreiben trotzdem weiter politisch Schindluder. Statt die Rolle des Parlamentes und der Opposition ernst zu nehmen, legen sie montagmorgens dem Ausschuss dutzende Änderungen an ihrem eigenen Gesetz als Tischvorlage vor. Das ist ein Stil, der die Legitimität von parlamentarischen Verfahren gefährdet und geeignet ist, noch mehr Vertrauen in der Bevölkerung zu verspielen.“

Problematisch ist vor allem, dass der Exekutive, also der Regierung, große Macht eingeräumt wird, ohne den Bundestag zu beteiligen. Der FDP-Politiker Konstantin Kuhle spricht im Interview mit „Merkur Online“ von „exekutiver Arroganz“. „Cicero“ führt aus: „Eine Beschränkung des privaten Raumes ist damit unter den gleichen Voraussetzungen möglich, wie eine solche des öffentlichen Raumes, maßgeblich ist allein die Einschätzung der Exekutive im Hinblick auf die Notwendigkeit der Maßnahme. Auch hier ist die Anhörung der Sachverständigen glücklicherweise nicht folgenlos geblieben, so dass nunmehr für einige wenige Maßnahmen, die verfassungsrechtlich sensible Bereiche betreffen (etwa Versammlungen und Gottesdienste) spezifische Voraussetzungen vorliegen müssen. Dennoch: Hier hätte sich der Gesetzgeber besser generell am allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht orientiert, das neben einer Generalklausel für besondere Maßnahmen jeweils eigene Rechtsgrundlagen und besondere Tatbestandsvoraussetzungen formuliert.“

Angesichts der Kritik an dem geplanten Paragraphen entschied sich die Bundesregierung dazu, den Paragraphen teilweise zu entschärfen. Auf Openpetition.de wird trotzdem Kritik an der Novelle geübt. Dort heißt es: „Neu: Offenbar sollen nächtliche Ausgangssperren zulässig sein (,Ausgangsbeschränkungen‘/,Verlassen des priv. Wohnbereichs nur zu bestimmten Zeiten‘). Das Virus überträgt sich aber nachts nicht anders als tagsüber (oder andersh.). Die Regelung halte ich für verfassungswidrig. Es ist weiterhin davon die Rede, dass ggf. bundesweit einheitliche Maßnahmen anzustreben sind. Bundesweit einheitliche Maßnahmen kann aber nur der Bund verordnen, dafür bedarf es einer entsprechenden Verordnungsermächtigung.”

Doch Andrea Kießling, eine der Expertinnen für das neue Infektionsschutzgesetz, meint der „Zeit“ zufolge: „Wenn wir keine Gesetze hätten, die die Behörden zu Grundrechtseingriffen ermächtigen würden, wäre der Staat handlungsunfähig – oder eine Diktatur.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Moskau: Selenskyj provoziert Atomkrieg
29.04.2026

Das russische Außenministerium hat dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj das Heraufbeschwören eines Atomkriegs vorgeworfen...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Märkte uneinheitlich, während Händler auf Quartalszahlen warten
29.04.2026

Spannung an der Wall Street: Was Anleger jetzt wissen müssen

DWN
Politik
Politik Gesundheitsreform auf dem Weg: Das sind die wichtigsten Änderungen
29.04.2026

Die Bundesregierung hat die Gesundheitsreform auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf bringt für Versicherte zahlreiche Änderungen –...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB-Zinsentscheid: Warum die Notenbank plötzlich umschwenken könnte
29.04.2026

Die EZB steht vor einer heiklen Leitzinsentscheidung, die die Märkte nervös macht. Eine Zinserhöhung im Juni gilt plötzlich als...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bitumenpreis in Europa steigt: Iran-Krieg verteuert Straßenbau
29.04.2026

Der Iran-Krieg treibt den Bitumenpreis nach oben und verschärft die Kostenlage in Europas Bauwirtschaft. Wie stark können steigende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland verliert Zuversicht: AfD nutzt Stimmungskrise
29.04.2026

Deutschlands Wirtschaft verliert erneut an Zuversicht, während schwache Konjunkturdaten und der Aufstieg der AfD den Druck auf die...

DWN
Politik
Politik Einkommensteuerreform: Merz offen für höhere Reichensteuer
29.04.2026

Die Regierung hat sich eine größere Einkommensteuerreform vorgenommen. Nach mehreren anderen Unionspolitikern signalisiert nun auch der...

DWN
Panorama
Panorama Sommerurlaub 2026: Studie erwartet Kerosinknappheit und steigende Ticketpreise
29.04.2026

Allianz Trade warnt vor teuren Tickets und Kerosinzuschlägen: Iran-Krieg lässt Sorge vor Kerosin-Engpass wachsen. Fluggesellschaften...