Politik

Bundestag verlängert juristische Grundlage für Sonderrechte und Corona-Restriktionen

Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Regierungsparteien die Fortdauer einer „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt.
04.03.2021 13:50
Aktualisiert: 04.03.2021 13:50
Lesezeit: 1 min

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen und die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" um drei Monate verlängert. Für den Antrag der Koalition aus Union und SPD stimmten 368 Abgeordnete, 293 votierten dagegen, drei enthielten sich der Stimme, wie Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth mitteilte. "Wir sind noch in einer besonderen Lage", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor den Abgeordneten. "Die Pandemie ist noch nicht am Ende." Deshalb sei die Verlängerung "richtig". Bislang lief die Frist für die Regelung am 31. März ab. Dem Gesetz zufolge muss der Bundestag nun alle drei Monate über eine Verlängerung entscheiden.

"Wir sind noch mittendrin", sagte Spahn. "Aber alles spricht dafür, dass das das letzte Frühjahr in dieser Pandemie wird." Im modifizierten Infektionsschutzgesetz werden alle Maßnahmen der Corona-Pandemie-Bekämpfung künftig auch an der möglichen Ausbreitung von Virus-Mutanten ausgerichtet. Bei möglichen Lockerungen wiederum wird nun betont, dass nicht nur die Sieben-Tages-Inzidenz herangezogen werden soll. "Bei der Prüfung der Aufhebung oder Einschränkung der Schutzmaßnahmen ... sind insbesondere auch die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen", heißt es in dem Text.

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