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Landtagswahlen am 14. März: Wie verlässlich sind Briefwahlen?

Lesezeit: 3 min
10.03.2021 14:18  Aktualisiert: 10.03.2021 14:18
Am 14. März werden in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg neue Landesparlamente gewählt. Die Nachfrage nach Briefwahlunterlagen steigt. Doch wie verlässlich sind Briefwahlen?
Landtagswahlen am 14. März: Wie verlässlich sind Briefwahlen?
Ein Stimmzettel für die Briefwahl für die Landtagswahl am 14. März 2021 in Baden-Württemberg liegt auf einem Tisch (gestellte Szene). (Foto: dpa)

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Wenn am 14. März in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg neue Landesparlamente gewählt werden, purzeln die Rekorde bei der Zahl der Briefwähler. "Bei uns haben schon fast 50 Prozent Briefwahlunterlagen angefordert oder ihre Stimme bereits abgegeben", sagt ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz am Mittwoch auf Anfrage. In Stuttgart rechnet man etwa mit 40 Prozent Briefwähleranteil, die Stadt Trier liegt nach Angaben einer Sprecherin derzeit bereits bei mehr als 38 Prozent und erwartet noch eine starke Steigerung. Die Landeswahlleiter erwarten wegen der Corona-Pandemie am Ende fast eine Verdoppelung der ohnehin seit vielen Jahren steigenden Briefwahl-Beteiligung. Das hat gravierende Auswirkungen auf den Wahlkampf der Parteien, möglicherweise auch auf das Ergebnis - und löst staatsrechtliche Bedenken aus.

So räumt man etwa in der CDU Rheinland-Pfalz ein, dass man längst umplanen musste. "Wir haben den Schwerpunkt der Wahlkampagne bereits in den Februar gelegt", sagt Parteisprecher Markus Lachmann. Anders als früher könne man nicht mehr alles auf den Endspurt in den letzten zwei Wochen vor der Wahl abstellen - da wird 2021 der größte Teil der Wähler die Stimme längst abgegeben haben. Also fanden viele der Corona-konformen digitalen Wahlkampf-Events schon früher statt - auch bei anderen Parteien, bei denen Kampagnen bewusst Briefwähler adressieren. In der Corona-bedingten Reduzierung des Straßenwahlkampfes sehen sie keinen großen Nachteil. Denn auch in den Internet-Formaten erreichten sie größere Teilnehmerzahlen.

Die Frage ist, wem der steigenden Briefwähleranteil nutzt oder schadet. Matthias Jung, Geschäftsführer der Forschungsgruppe Wahlen, und Forsa-Chef Manfred Güllner verweisen gegenüber Reuters übereinstimmend darauf, dass Wähler von Rechtsaußen-Parteien traditionell weniger von diesem Instrument Gebrauch machen. Bei der Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg lag der AfD-Anteil unter den Briefwählern mehr als zwei Prozentpunkte unter dem der Urnenwähler. Dagegen war der CDU-Anteil unter den Briefwählern stets überproportional. "Dies ist nicht verwunderlich, weil die Partei überdurchschnittlich viele Stimmen älterer Wähler erhält, die gerne auf die Briefwahl zurückgreifen", meint Jung. Aber letztlich ist unklar, ob sich bei einer so hohen Zahl an Wählern, die statt zur Urne zum Briefkasten gehen, diese Effekte nicht ausgleichen. Im übrigen: Der Anteil der AfD-Wähler, die Corona-skeptisch sind, ist laut Umfragen deutlich höher - sie dürften also auch keine Angst haben, am 14. März ins Wahllokal zu gehen.

Dennoch kann die frühe Stimmabgabe ganz praktische Auswirkungen haben, räumt man in mehreren Parteizentralen ein: Derzeit etwa sinken laut Umfragen die Zustimmungswerte für die Union auf Bundesebene. Für die CDU könnte es also ein Vorteil sein, wenn ihre Wähler sich schon entschieden haben - gerade nach der Empörung über die Maskenaffäre einiger Unions-Politiker.

Wie verlässlich sind Briefwahlen?

Eine Herausforderung ist der Briefwähler-Rekord auch für die Meinungsforscher. So stellt sich die Frage, wie verlässlich die Prognosen und Hochrechnungen am Wahlabend des 14. März aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sein werden. Denn sie beruhen nach Angaben der Forschungsgruppe Wahlen auf den sogenannten Exit-Polls - also den Befragungen nach dem Verlassen der Wahllokale. "Wir berechnen einen Faktor für die Briefwähler mit ein", betont Jung. "Aber es kann sein, dass die Prognosen bei einem so hohen Briefwähleranteil nicht so präzise sein können wie gewohnt."

Forsa-Chef Güllner kritisiert, dass die Fälschungsanfälligkeit von Wahlen wachse. Eine Person könnte mehrere Wahlzettel ausfüllen, wenn sie sich Wahlbenachrichtigungen gesichert hat, warnt er. Der Göttinger Staatsrechtler Alexander Thiele hält dies zwar für einen zu vernachlässigenden Faktor. Aber auch er sieht eine sich immer weiter verbreitenden Briefwahl kritisch. "Mein staatsrechtliches Bedenken wäre die Einschränkung der Gleichheit, weil nicht alle zum selben Zeitpunkt wählen", sagt er zu Reuters. "Das birgt das Risiko, dass sich zwischen der Briefwahl und der Urnenwahl Dinge ereignen, die die Wahlentscheidung geändert hätten." Dazu komme, dass die ohne Angaben von Gründen mögliche Briefwahl ein falsches Signal setze. "Sie schmälert den in einer Demokratie und den Zusammenhalt wichtigen Ereignischarakter eines Wahltages, für den man sich Zeit nehmen sollte." Es stimme zwar, dass man in einer Pandemie wegen des Gesundheitsschutzes und des Ziels einer möglichst breiten Beteilung an den Wahlen eine Ausnahme machen müsse. "Ich wäre aber dafür, die Zeit für eine Briefwahl dann zumindest von sechs auf zwei Wochen zu verkürzen", fügt der Staatsrechtler hinzu.

Die Tagesschau berichtet: „Jedoch ist bei der Briefwahl nicht nachvollziehbar, ob der Wähler seine Stimme selbst abgegeben hat und dabei unbeobachtet und unbeeinflusst war - ob er also möglicherweise eingeschüchtert oder bestochen wurde.“

Die Tagesschau führt dabei zwei Beispiele an: „So kam es bei der niedersächsischen Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück zu Manipulationen. In einem Stadtteil mit vielen Einwanderern hatten vier Politiker der Linkspartei Wähler mit geringen Deutschkenntnissen dazu gebracht, Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Politiker füllten die Stimmzettel teils selbst aus und fälschten auch Unterschriften. Sie wurden zwei Jahre später zu Bewährungsstrafen zwischen 1,5 und sieben Jahren verurteilt. Einen weiteren Fall gab es bei Kommunalwahlen 2014 im sachsen-anhaltinischen Stendal. Dort wurden Briefwahlunterlagen gefälscht und ebenfalls Wahlzettel von Dritten ausgefüllt. Doch auch dieser Betrug flog auf. Ein CDU-Stadtrat wurde zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Wahl- und Urkundenfälschung verurteilt.“

„Die Briefwahl bietet vielfältigste Betrugsmöglichkeiten“, zitiert die NOZ Manfred Güllner, Leiter des renommierten Meinungsforschungsinstituts Forsa.

Die Welt berichtete 2015 über den Verdacht von 50 gefälschten Briefwahlstimmen bei der Bügerschaftswahl in Hamburg. „Wurde bei der Bürgerschaftswahl getrickst? Ein Grünen- sowie ein CDU-Kandidat haben bei der Briefwahl im Februar in zwei Hamburger Bezirken deutlich mehr Stimmen per Brief als per Urnenwahl erhalten“, so das Blatt.

Die Volksstimme berichtete 2015 über Manipulationen bei Briefwahlvollmachten.


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