Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Lesezeit: 1 min
16.04.2021 14:44  Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Zu Weihnachten Zukunft schenken

Gerade zu Weihnachten wünschen sich viele Menschen, etwas von ihrem Glück zu teilen und sich für diejenigen zu engagieren, die es nicht...

DWN
Immobilien
Immobilien Haftbefehl gegen René Benko: Italienische Justiz erlässt Haftbefehl gegen Signa-Gründer
03.12.2024

Die italienische Justiz hat einen Haftbefehl gegen René Benko, den Gründer der insolventen Immobilien- und Handelsgruppe Signa, erlassen....

DWN
Finanzen
Finanzen DAX aktuell: Neues DAX-Allzeithoch bei über 20.000 Punkten - drohen nun Gewinnmitnahmen?
03.12.2024

Steil bergauf geht es für den DAX aktuell: Nach dem DAX-Allzeithoch am Montag kletterte der deutsche Leitindex am Dienstag über die Marke...

DWN
Politik
Politik Rot-Grün strebt Entlastung bei Stromkosten an - Mehrheitsfindung im Fokus
03.12.2024

Die rot-grüne Minderheitsregierung plant eine Entlastung bei Stromkosten für Unternehmen. Das Bundeskabinett hat in einem Umlaufverfahren...

DWN
Politik
Politik Kriegsrecht: Südkoreas Präsident erklärt Ausnahmezustand – was das genau heißt
03.12.2024

In einer überraschenden Ansprache hat Südkoreas Präsident Yoon Suk Yeol das Kriegsrecht ausgerufen. In einer live übertragenen Rede...

DWN
Politik
Politik Warum sich Ungarn „Viktor Donald Scholz“ wünscht - und eine Zeitmaschine
03.12.2024

Ungarn hat im Sommer die EU-Ratspräsidentschaft übernommen – ist jedoch ausgegrenzt und weitgehend isoliert. Nicht erst seit dem...

DWN
Politik
Politik Regierungskrise Frankreich: Michel Barnier steht nach Misstrauensantrag vor dem Aus
03.12.2024

Nach den jüngsten Misstrauensanträgen gegen die französische Regierung werden in Paris bereits mögliche Nachfolger von Premier Michel...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Warnstreik: Rund 100.000 Beschäftigte legen Arbeit nieder
03.12.2024

Die IG Metall hat ihre VW-Warnstreiks vorerst beendet. Insgesamt haben sich an den beiden Streiktagen nahezu 100.000 Beschäftigte an dem...