Politik

Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise

Die Bundesregierung hätte auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise im Jahr 2015 eigentlich den Bundestag vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern über ihre Verhandlungslinie informieren müssen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Dies ist eine Rüge für Merkel und Schäuble.
26.05.2021 10:03
Aktualisiert: 26.05.2021 10:03
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterhalten sich am 17.07.2015 während der Sondersitzung des Deutschen Bundestags zu Griechenland-Hilfspaketen. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Die Bundesregierung muss den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen auf europäischer Ebene rechtzeitig mit ins Boot holen. Darauf pocht das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richterinnen und Richter beanstanden, dass die Parlamentarier 2015 auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern nicht über die deutsche Verhandlungslinie informiert wurden. Geklagt hatte die Grünen-Fraktion. (Az. 2 BvE 4/15)

Das sogenannte Organstreitverfahren zwischen Fraktion und Bundesregierung bezog sich auf die Ereignisse vom 11. bis 13. Juli 2015. Damals rangen in Brüssel erst die Finanzminister und dann die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darum, ob das pleitebedrohte Griechenland den Währungsraum verlassen muss. Am Ende einigte man sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.

Der Bundestag war über die Ergebnisse des Euro-Gipfels erst am 14. und 16. Juli unterrichtet worden. Ein Dokument, das das Finanzministerium am 10. Juli zur Vorbereitung der Verhandlungen erarbeitet hatte, leitete die Bundesregierung dem Bundestag am Nachmittag des 12. Juli zu. Verschiedene Spitzenpolitiker und -beamte der Eurogruppe hatten es schon am 10. Juli bekommen.

Über die Vorschläge in diesem Papier, zu denen auch die Option einer Auszeit Griechenlands aus dem Euro gehörte, hätte der Bundestag «spätestens nach Abfassung des Dokuments» am 10. Juli informiert werden müssen, beanstandet nun Karlsruhe. «Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald feststeht, dass ein Vorschlag oder eine Initiative der Bundesregierung zum Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene gemacht und damit nach außen kommuniziert werden soll.»

Grundlage dafür ist Artikel 23 im Grundgesetz. Er verpflichtet die Bundesregierung unter anderem dazu, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen «umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten». Bei den Griechenland-Verhandlungen wurde dieses Recht nach den Feststellungen des Zweiten Senats klar verletzt.

Die Gespräche über Finanzhilfen im hohen zweistelligen Milliardenbereich hätten «unmittelbar das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung» des Bundestags betroffen, hieß es. Ein zeitweiser Ausschluss Griechenlands aus dem Euro wäre «mit ganz erheblichen Auswirkungen» auf die europäische Integration und den Bundeshaushalt verbunden gewesen. In Anbetracht dieser herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit «war eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten».

Die Bundesregierung hatte ihr Vorgehen damit verteidigt, dass die Verhandlungsposition vor Beginn der Gespräche noch nicht endgültig festgelegt gewesen sei. Aber das lassen die Verfassungsrichter nicht gelten: «Führt die Bundesregierung im Rahmen einer überaus bedeutsamen Angelegenheit neue Optionen und Lösungsvorschläge in die Diskussion mit ihren europäischen Partnern ein, so unterliegt auch dieser nach außen gerichtete Willensentschluss der Unterrichtungspflicht.» Geheim gehalten werden dürften solche Überlegungen nur, solange sie rein regierungsintern erörtert werden.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Stepstone-Gehaltsreport 2026: Wie viel verdienen die Deutschen aktuell?
12.01.2026

Noch zählt das Gehalt nach wie vor zu den Tabuthemen in Deutschland. Ab Juni soll das EU-Entgelttransparenzgesetz mehr Klarheit bringen....

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie unter Druck: China zahlt vor und darf trotzdem zittern
12.01.2026

Nvidia verschärft die Bedingungen für den Verkauf seiner leistungsstarken H200-Chips an chinesische Abnehmer deutlich. Steht das...

DWN
Politik
Politik Grönland-Streit belastet Beziehungen – Europa wirbt um Lösung, Trump bleibt hart
12.01.2026

Europäische Staaten bemühen sich um eine diplomatische Lösung im Konflikt um Grönland, stoßen dabei jedoch auf wenig Entgegenkommen...

DWN
Finanzen
Finanzen Trump plant Obergrenze für Kreditkartenzinsen – Finanzbranche zeigt sich besorgt
12.01.2026

US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, die Zinsen für Kreditkarten zeitlich befristet begrenzen zu wollen, um Verbraucher vor hohen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU bietet chinesischen E-Auto-Herstellern Alternative zu Zusatz-Zöllen
12.01.2026

Statt die für 2024 geplanten Zusatz-Zölle zu erheben, schlägt die EU Herstellern von in China produzierten Elektroautos eine andere...

DWN
Politik
Politik Großbritannien entwickelt "Nightfall" Raketen für Ukraine
12.01.2026

Großbritannien plant, die Ukraine mit einer neu entwickelten ballistischen Kurzstreckenrakete zu unterstützen. Das...

DWN
Finanzen
Finanzen Powell im Visier der Justiz – Vorwürfe sorgen für Spannungen
12.01.2026

US-Notenbankchef Jerome Powell sieht sich aktuell nicht nur anhaltender Kritik von Präsident Trump ausgesetzt, sondern auch rechtlichen...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnung vermieten leicht gemacht? Diese 7 Fallen sollten Vermieter kennen
12.01.2026

Eine Eigentumswohnung kaufen und danach Wohnung vermieten klingt nach sicherer Rendite. Doch zwischen Kaufvertrag und regelmäßiger Miete...