Politik

Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise

Die Bundesregierung hätte auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise im Jahr 2015 eigentlich den Bundestag vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern über ihre Verhandlungslinie informieren müssen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Dies ist eine Rüge für Merkel und Schäuble.
26.05.2021 10:03
Aktualisiert: 26.05.2021 10:03
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterhalten sich am 17.07.2015 während der Sondersitzung des Deutschen Bundestags zu Griechenland-Hilfspaketen. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Die Bundesregierung muss den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen auf europäischer Ebene rechtzeitig mit ins Boot holen. Darauf pocht das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richterinnen und Richter beanstanden, dass die Parlamentarier 2015 auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern nicht über die deutsche Verhandlungslinie informiert wurden. Geklagt hatte die Grünen-Fraktion. (Az. 2 BvE 4/15)

Das sogenannte Organstreitverfahren zwischen Fraktion und Bundesregierung bezog sich auf die Ereignisse vom 11. bis 13. Juli 2015. Damals rangen in Brüssel erst die Finanzminister und dann die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darum, ob das pleitebedrohte Griechenland den Währungsraum verlassen muss. Am Ende einigte man sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.

Der Bundestag war über die Ergebnisse des Euro-Gipfels erst am 14. und 16. Juli unterrichtet worden. Ein Dokument, das das Finanzministerium am 10. Juli zur Vorbereitung der Verhandlungen erarbeitet hatte, leitete die Bundesregierung dem Bundestag am Nachmittag des 12. Juli zu. Verschiedene Spitzenpolitiker und -beamte der Eurogruppe hatten es schon am 10. Juli bekommen.

Über die Vorschläge in diesem Papier, zu denen auch die Option einer Auszeit Griechenlands aus dem Euro gehörte, hätte der Bundestag «spätestens nach Abfassung des Dokuments» am 10. Juli informiert werden müssen, beanstandet nun Karlsruhe. «Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald feststeht, dass ein Vorschlag oder eine Initiative der Bundesregierung zum Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene gemacht und damit nach außen kommuniziert werden soll.»

Grundlage dafür ist Artikel 23 im Grundgesetz. Er verpflichtet die Bundesregierung unter anderem dazu, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen «umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten». Bei den Griechenland-Verhandlungen wurde dieses Recht nach den Feststellungen des Zweiten Senats klar verletzt.

Die Gespräche über Finanzhilfen im hohen zweistelligen Milliardenbereich hätten «unmittelbar das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung» des Bundestags betroffen, hieß es. Ein zeitweiser Ausschluss Griechenlands aus dem Euro wäre «mit ganz erheblichen Auswirkungen» auf die europäische Integration und den Bundeshaushalt verbunden gewesen. In Anbetracht dieser herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit «war eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten».

Die Bundesregierung hatte ihr Vorgehen damit verteidigt, dass die Verhandlungsposition vor Beginn der Gespräche noch nicht endgültig festgelegt gewesen sei. Aber das lassen die Verfassungsrichter nicht gelten: «Führt die Bundesregierung im Rahmen einer überaus bedeutsamen Angelegenheit neue Optionen und Lösungsvorschläge in die Diskussion mit ihren europäischen Partnern ein, so unterliegt auch dieser nach außen gerichtete Willensentschluss der Unterrichtungspflicht.» Geheim gehalten werden dürften solche Überlegungen nur, solange sie rein regierungsintern erörtert werden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Ergebnisse der Tech-Giganten: Meta plant KI-Investitionen von bis zu 135 Milliarden Dollar
28.01.2026

Die Technologiegiganten Meta, Microsoft und Tesla übertrafen die Erwartungen der Analysten, insbesondere im Hinblick auf den Wettlauf um...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: US-Börsen blieben nach Zentralbankentscheidung stabil
28.01.2026

Die erwartete Entscheidung der US-Notenbank, die Zinssätze stabil zu halten, ließ die Märkte auf klarere Hinweise bezüglich künftiger...

DWN
Politik
Politik Energieprojekt Bornholm: Dänemark und Deutschland einigen sich auf gemeinsame Finanzierung
28.01.2026

Deutschland und Dänemark rücken bei einem zentralen Energieprojekt enger zusammen. Welche wirtschaftlichen und strategischen Folgen hat...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Rekordhoch: Trump treibt Gold-Rallye weiter an – sind bald schon 6.000 Dollar möglich?
28.01.2026

Der Goldmarkt erlebt derzeit eine historische Ausnahmesituation: Ein neues Goldpreis-Rekordhoch folgt dem nächsten. Trumps...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Puma unter chinesischem Großaktionär: Welche europäischen Sportmarken unabhängig bleiben
28.01.2026

Der Einstieg eines chinesischen Großaktionärs bei Puma rückt die Eigentümerstrukturen europäischer Sportmarken in den Fokus. Welche...

DWN
Finanzen
Finanzen Verdacht auf Geldwäsche: BKA durchsucht Deutsche Bank
28.01.2026

Erneut Ärger wegen möglicher Geldwäsche: Justiz und BKA sichern Beweise bei der Deutschen Bank. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang...

DWN
Politik
Politik Haseloff-Nachfolger: Schulze neuer Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt
28.01.2026

Nach 15 Jahren Reiner Haseloff übernimmt Sven Schulze das Amt des Regierungschefs in Sachsen-Anhalt – und muss gleich gegen einen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stellenabbau: Amazon streicht weltweit 16.000 Arbeitsplätze
28.01.2026

Der weltgrößte Onlinehändler Amazon baut erneut Tausende Stellen ab. Was hinter den Entlassungen steckt und wie der Konzern auf die...