Politik

Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise

Die Bundesregierung hätte auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise im Jahr 2015 eigentlich den Bundestag vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern über ihre Verhandlungslinie informieren müssen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Dies ist eine Rüge für Merkel und Schäuble.
26.05.2021 10:03
Aktualisiert: 26.05.2021 10:03
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterhalten sich am 17.07.2015 während der Sondersitzung des Deutschen Bundestags zu Griechenland-Hilfspaketen. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Die Bundesregierung muss den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen auf europäischer Ebene rechtzeitig mit ins Boot holen. Darauf pocht das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richterinnen und Richter beanstanden, dass die Parlamentarier 2015 auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern nicht über die deutsche Verhandlungslinie informiert wurden. Geklagt hatte die Grünen-Fraktion. (Az. 2 BvE 4/15)

Das sogenannte Organstreitverfahren zwischen Fraktion und Bundesregierung bezog sich auf die Ereignisse vom 11. bis 13. Juli 2015. Damals rangen in Brüssel erst die Finanzminister und dann die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darum, ob das pleitebedrohte Griechenland den Währungsraum verlassen muss. Am Ende einigte man sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.

Der Bundestag war über die Ergebnisse des Euro-Gipfels erst am 14. und 16. Juli unterrichtet worden. Ein Dokument, das das Finanzministerium am 10. Juli zur Vorbereitung der Verhandlungen erarbeitet hatte, leitete die Bundesregierung dem Bundestag am Nachmittag des 12. Juli zu. Verschiedene Spitzenpolitiker und -beamte der Eurogruppe hatten es schon am 10. Juli bekommen.

Über die Vorschläge in diesem Papier, zu denen auch die Option einer Auszeit Griechenlands aus dem Euro gehörte, hätte der Bundestag «spätestens nach Abfassung des Dokuments» am 10. Juli informiert werden müssen, beanstandet nun Karlsruhe. «Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald feststeht, dass ein Vorschlag oder eine Initiative der Bundesregierung zum Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene gemacht und damit nach außen kommuniziert werden soll.»

Grundlage dafür ist Artikel 23 im Grundgesetz. Er verpflichtet die Bundesregierung unter anderem dazu, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen «umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten». Bei den Griechenland-Verhandlungen wurde dieses Recht nach den Feststellungen des Zweiten Senats klar verletzt.

Die Gespräche über Finanzhilfen im hohen zweistelligen Milliardenbereich hätten «unmittelbar das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung» des Bundestags betroffen, hieß es. Ein zeitweiser Ausschluss Griechenlands aus dem Euro wäre «mit ganz erheblichen Auswirkungen» auf die europäische Integration und den Bundeshaushalt verbunden gewesen. In Anbetracht dieser herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit «war eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten».

Die Bundesregierung hatte ihr Vorgehen damit verteidigt, dass die Verhandlungsposition vor Beginn der Gespräche noch nicht endgültig festgelegt gewesen sei. Aber das lassen die Verfassungsrichter nicht gelten: «Führt die Bundesregierung im Rahmen einer überaus bedeutsamen Angelegenheit neue Optionen und Lösungsvorschläge in die Diskussion mit ihren europäischen Partnern ein, so unterliegt auch dieser nach außen gerichtete Willensentschluss der Unterrichtungspflicht.» Geheim gehalten werden dürften solche Überlegungen nur, solange sie rein regierungsintern erörtert werden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Schneller Recht bekommen: Reform für Verwaltungsgerichte geplant
02.02.2026

Bürger sollen künftig schneller zu einem Urteil kommen, wenn sie mit Ämtern streiten. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigt...

DWN
Politik
Politik Israelische Medien: USA könnten Iran in Stunden oder Tagen angreifen
02.02.2026

Ein israelischer Medienbericht warnt vor einem unmittelbar bevorstehenden US-Angriff auf Iran. Militärische Vorbereitungen, europäische...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozone: Industriestimmung hellt sich auf – Einkaufsmanagerindex steigt nach Neunmonatstief
02.02.2026

Zu Beginn des neuen Jahres zeigt die Industrie in der Eurozone eine leichte Stabilisierung. Ein zentraler Stimmungsindikator legte im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft SpaceX IPO: Wie Musks Börsenpläne eine ganze Branche antreiben
02.02.2026

Der geplante Börsengang von SpaceX entfacht Fantasien an den Kapitalmärkten. Noch bevor eine Aktie handelbar ist, treiben Erwartungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschlands neue Energiestrategie: Saudi-Arabien als Partner
02.02.2026

Als künftiger Anbieter von klimafreundlichem Wasserstoff rückt Saudi-Arabien international in den Fokus. Für deutsche Unternehmer ist...

DWN
Finanzen
Finanzen Europäischer Börsen und Aktienmärkte im Aufwind: Wall Street fällt trotz guter US-Konjunktur zurück
02.02.2026

Die Weltwirtschaft zeigt sich robust und treibt die internationalen Aktienmärkte auch 2026 an. Trotz solider Konjunkturaussichten in den...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell deutlich schwächer: Preiseinbrüche am Edelmetall-Markt, auch Silberpreis tief im Minus
02.02.2026

Zum Start in die neue Handelswoche tendiert der Goldpreis aktuell tief im Minus, noch schlimmer hat es den Silberpreis erwischt. Nach einer...

DWN
Immobilien
Immobilien Interhyp sieht keinen starken Anstieg der Immobilienpreise in Deutschland
02.02.2026

Viele hoffen auf eine Trendwende bei den Immobilienpreisen in Deutschland. Doch Experten von Interhyp sehen weiterhin keinen deutlichen...