Deutschland

Bericht: „RKI wusste, dass Krankenhäuser falsche Zahlen über ihre wahre Intensivbetten-Belegung meldeten“

Einem Bericht zufolge sollen deutsche Krankenhäuser falsche Zahlen über die Intensivbetten genannt haben. Das RKI soll Kenntnis darüber gehabt haben.
10.06.2021 14:53
Aktualisiert: 10.06.2021 14:53
Lesezeit: 3 min

Die „Bild-Zeitung“ berichtet: „Die Krankenhäuser meldeten dem Intensivmedizinerverband DIVI, dass sie weniger freie Intensivbetten hatten, um Ausgleichszahlungen vom Staat zu kassieren. Der DIVI veröffentlichte

täglich die Bettenauslastung, auf die ganz Deutschland schaute (…) Nun ist klar: Zu diesem Zeitpunkt wusste das RKI bereits aus ,zahlreichen E-Mails und Telefonaten‘, dass Krankenhäuser falsche Zahlen über ihre wahre Intensivbetten-Belegung meldeten (…) Das Ministerium habe diese Hinweise aufgegriffen, so der Rechnungshof-Bericht. Per Erlass vom 8. Februar 2021 wurde das RKI aufgefordert, die DIVI-Zahlen über Engpässe in bestimmten Regionen nur noch dann umzusetzen ,wenn diese nachvollziehbar‘ sind. Der Rechnungshof: ,Bei auffälligen Korrekturbitten sollten Änderungen unterbleiben und die Krankenhäuser bzw. Länder zur Begründung aufgefordert werden.‘ Ansonsten aber schwieg das Gesundheitsministerium über den möglichen Fehlalarm für die Intensivstationen. Spahn habe weder ,den für die Kontrolle in diesem Bereich geschaffenen Beirat‘ noch die Bundesländer ,über diesen Sachverhalt informiert‘.“

Die Nachrichtenagentur dpa meldet:

Das Bundesgesundheitsministerium hat nach einem neuen Bericht des Bundesrechnungshofs in der Corona-Krise für Schutzmasken zeitweise überhöhte Erstattungen an Apotheken gezahlt. So habe es bei der Erstattung von Masken für Menschen mit hohem Risiko „eine deutliche Überkompensation“ zugunsten der Apotheken gegeben, heißt es in dem Bericht der Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Der Bericht liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zuvor hatten die „Welt“ sowie „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR darüber berichtet.

Auf Basis einer Verordnung des Ministeriums von Ressortchef Jens Spahn (CDU) erhielten von Dezember bis April besonders gefährdete Menschen jeweils 15 Schutzmasken von den Apotheken. „Alternative Vertriebswege prüfte es nicht“, bemängelten die Rechnungsprüfer.

Insgesamt kostete die Abgabe der Masken bis Anfang April 2,1 Milliarden Euro. „Nicht aufklären“ ließ sich laut dem Bericht dabei, wie Spahns Ministerium zum bezahlten Erstattungspreis von 6 Euro pro Maske kam. Eine „Überkompensation“ für die Apotheker dürfte nach Ansicht der Rechnungsprüfer auch noch der im Februar auf 3,90 Euro gesenkte Erstattungsbetrag gewesen sein.

„Preisanalysen, aus denen sich diese Beträge hätten ableiten lassen können, konnte das Bundesgesundheitsministerium nicht vorlegen“, so die Rechnungsprüfer. Bereits Ende Januar habe es zertifizierte FFP2-Masken für unter 1 Euro gegeben. Ausdrücklich forderte der Bundesrechnungshof vom Gesundheitsministerium, „bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten“.

Das kritisierte Ministerium erläutert in einer im Prüfbericht enthaltenen Stellungnahme, für die kostenfreie Abgabe der Masken habe es nach einem Beschluss einer Bund-Länder-Spitzenrunde vom November nur vier Wochen Zeit gegeben. Der Erstattungsbetrag sei auf eine Markterhebung zurückgegangen.

Geprüft wurden auch Zahlungen an Deutschlands Kliniken. „Eine massive Überkompensation aus Steuermitteln“ habe es auch bei Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser gegeben, so der Bericht des Rechnungshofs. Die Kliniken bekamen Geld für verschobene oder ausgesetzte planbare Aufnahmen, um freie Kapazitäten für Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu schaffen. Die Ausgleichszahlungen des Bundes hätten allein im Jahr 2020 10,2 Milliarden Euro betragen. Bei sinkender Bettenauslastung seien aber bereits die Zahlungen der Krankenkassen für Klinikbehandlungen gestiegen - die Ausgleichszahlungen des Bunds seien dazugekommen.

Das Gesundheitsministerium räumte ein, dass eine Überkompensation für Krankenhäuser aufgetreten sein könne - allerdings „allenfalls“ bis zu einer Anpassungs-Verordnung im Juli 2020. Der Rechnungshof bewertet es so: Mit dem Bundesgeld für die Kliniken sei das betriebswirtschaftliche Risiko einer nicht ausreichenden Belegung mitgetragen worden. Denn über normales Maß hinausgehender Leerstand sei weniger auf verschobene Operationen zurückzuführen. Patienten hätten die Kliniken schlicht nicht in Anspruch genommen.

Untersucht hatten die Rechnungsprüfer zudem die Förderung zum Aufbau intensivmedizinischer Kapazitäten. Für den Aufbau neuer Intensivbetten flossen innerhalb eines Jahres bis Anfang März rund 686 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof beanstandete, dass das Gesundheitsministerium allerdings die Zahl tatsächlich aufgestellter und zusätzlich angeschaffter Betten nicht nennen könne. Zugleich erkennt der Rechnungshof an, dass aufgrund der nicht absehbaren Corona-Entwicklung unbürokratische und effektive Finanzhilfen gezahlt werden mussten. Es müsse aber kontrolliert werden, wie die eingesetzten Mittel gebraucht würden.

Zum Rechnungshofbericht sagte der SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich: „Das setzt die Pannenserie des Gesundheitsministeriums und des Ministers fort.“ Das „Aneinanderreihen von Versagen“ lasse an der Seriosität politischer Entscheidungen im Gesundheitsministeriums zweifeln, sagte Mützenich im RTL/ntv-Frühstart.

Die SPD setzte damit ihre Kritik an Spahn fort, nachdem ihre Vorwürfe gegen den CDU-Politiker wegen des Umgangs mit Corona-Masken aus China bereits einen handfesten Koalitionskrach ausgelöst hatten. In diesem Fall angeblich minderwertiger Masken, die vorübergehend für Menschen mit Behinderung und Obdachlose gedacht waren, hatte die SPD-Führung Spahn sogar den Rücktritt nahegelegt.

Die FDP sieht sich in ihrer Forderung nach einem Sonderermittler bestärkt. „Im Interesse der Steuerzahler, der Beitragszahler der Krankenkassen, aber auch der Wähler, muss jetzt schnell geklärt werden, ob hinter dem Geschehen Wahnsinn oder Methode steckt“, sagte der FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke der Deutschen Presse-Agentur. Schnell aufklären könnten nur die Fraktionen und die Bundesregierung mit einer gemeinsamen Vereinbarung, eine allseits anerkannte Sonderermittlerin zu beauftragen.

„Ich gehe zudem davon aus, dass der Minister umgehend, wo noch möglich, zu Rückzahlungen auffordert und notfalls unverzüglich den Gerichtsweg zu beschreitet.“

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